Bebauungsplan Altomünster Nr. 39 "Östlich des Schmelchenbergs"; Festsetzungen zu Gebäudehöhen und Billigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 11.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 11.05.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Den vorgeschlagenen geänderten Höhenfestsetzungen wird zugestimmt.
Die Hauptgebäude werden als Gebäude mit Erd- und Dachgeschoss festgesetzt, aufgrund der Hanglage entstehen sichtbare Kellergeschosse an der Südseite.
Für die Parzellen 1 und 2 werden die Hauptgebäude zusätzlich auch als Gebäude mit Erd-, Ober- und Dachgeschoss und einer Wandhöhe von 6,00 bis maximal 6,50 m festgesetzt.
Für alle Parzellen wird die Wandhöhe der Hauptgebäude (Festsetzung 4.2.1) bei Gebäude mit Erd- und Dachgeschoss auf maximal 4,20 m erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.05.2021 07:49 Uhr