Erhöhung des Elternentgelts (Kindergartengebühr) ab dem September 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2021 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Die letzte Erhöhung des Elternentgelts ("Kindergartengebühr") um 10% für 3 Jahre wurde zum 01.09.2018 vorgenommen.

Die Basiszahlen, aus der sich die Kosten und deren Finanzierung ergeben, können der im RIS bereitgestellten Anlage entnommen werden.

Das "Defizit" ist aus den allgemeinen Haushaltsmittel zu bestreiten und kann - unter Beibehaltung des bisherigen Qualitätsstandards - nur durch die Erhöhung des Elternentgelts reduziert werden.


Aktuelles Elternentgelt

Buchungszeit
Elternentgelt (EE) aktuell pro Monat
EE pro Stunde Buchungszeit und Monat
EE pro Stunde Buchungszeit und Tag (1)
4 h bis   5 h
103,00 €
20,60 €
1,03 €
5 h bis   6 h
123,50 €
20,58 €
1,03 €
6 h bis   7 h
144,00 €
20,57 €
1,03 €
7 h bis   8 h
164,50 €
20,56 €
1,03 €
8 h bis   9 h
185,00 €
20,56 €
1,03 €
9 h bis 10 h
205,50 €
20,55 €
1,03 €

                                                       (1) angenommen werden 20 Tage pro Monat
                                        
                        
Derzeit wird die nachstehende gemeindliche Ermäßigung gewährt:

Soweit mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine oder mehrere Einrichtungen des Marktes Altomünster besuchen, reduziert sich das Nutzungsentgelt für das zweite Kind um 20 %, für das dritte Kind um 40 % u.s.w. (Geschwistermäßigung).


Die Eltern erhalten auf das Elternentgelt einen staatlichen Zuschuss in Höhe von monatlich 100,00 €, der jedoch nicht direkt an die Eltern ausbezahlt wird. In der Praxis wird der 100,00 € - Betrag vom Elternentgelt abgezogen und nur der verbleibende Betrag von den Eltern eingezogen.

Aufgrund des „Defizits“ wird vorgeschlagen, das Elternentgelt zu erhöhen und die „Struktur“ (gleiches Elternentgelt pro Stunde Buchungszeit) beizubehalten.

Im Weiteren werden folgende Erhöhungs-Szenarien vorgestellt:

Buchungszeit
Elternentgelt mit Steigerung um 5%
Elternentgelt mit Steigerung um 10%
Elternentgelt mit Steigerung um 20%
4 h bis   5 h
108,15 €
113,30 €
123,60 €
5 h bis   6 h
129,68 €
135,85 €
148,20 €
6 h bis   7 h
151,20 €
158,40 €
172,80 €
7 h bis   8 h
172,73 €
180,95 €
197,40 €
8 h bis   9 h
194,25 €
203,50 €
222,00 €
9 h bis 10 h
215,78 €
226,05 €
246,60 €


Das BRK wird sich der gemeindlichen Erhöhung des Elternentgelts für seine Einrichtung anschließen.

Beschluss

Das Elternentgelt wird unter Beibehaltung der bisherigen Geschwisterermäßigung ab 01.09.2021 um 20% für die nächsten 3 Jahre erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Datenstand vom 01.03.2021 10:03 Uhr