Gemeindeverbindungsstraße "Altomünster - Staatsstraße 2047"; Bericht des Ersten Bürgermeisters zur Vorgeschichte und des aktuellen Planungsstands


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2021 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister berichtet über die Vorgeschichte und den aktuellen Planungsstand zur Gemeindeverbindungsstraße „Altomünster – Staatsstraße 2047“:


Grundüberlegung war die bessere und kürzere Anbindung des Ortes Altomünsters an die Staatsstraße in Richtung Dachau, da der Großteil der auspendelnden Arbeitskräfte sich in diese Richtung orientiert.


Bereitstellung von ersten Grundstücksflächen im Rahmen der Verfahren zur ländlichen Neuordnung Stumpfenbach und Oberzeitlbach (Mitte der 90er-Jahre)


Ausarbeitung einer Raumwiderstandsuntersuchung durch das Landschaftsplanungsbüro Brugger (2007) mit Betrachtung der eingetragenen Trassen B, E und F:


Trasse über Schauerschorn (Trasse B)
  • Sehr steiles Gelände
  • Lange Wegstrecke und damit höhere Flächenversiegelung im Vergleich zu Trasse E
  • Verkehrsführung durch bzw. entlang bestehende/r Wohnbebauung
  • Gemeindliche Bestandsgrundstücke nicht ausreichend
  • Auszug aus der Raumwiderstandsuntersuchung:
       Eine Trassenführung von Oberzeitlbach über Schauerschorn im Bereich der bestehenden Straße wird ausgeschlossen. Hier wäre einerseits durch das stark bewegte und meist offene Hügelland von massiven Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes auszugehen, andererseits sind Belastungen für die Orte Oberzeitlbach und Schauerschorn durch den Verkehr zu befürchten. Zusätzlich befindet sich am Ortseingang von Oberzeitlbach der Kindergarten, der durch die Staatsstraße bereits jetzt starken Belastungen ausgesetzt ist.


Trasse über Ruppertskirchen (Trasse D)
  • Schwieriges hügeliges Gelände
  • Rodung von Waldflächen erforderlich
  • Verkehrsführung durch den Gemeindeteil Ruppertskirchen
  • Gemeindliche Bestandsgrundstücke nicht ausreichend


Trasse nach Bebauungsplan (Trasse E)
  • hügeliges Gelände
  • Kürzeste Wegstrecke und damit geringerer Flächenversiegelung im Vergleich zu Trasse C/B
  • Keine Verkehrsführung durch bestehende Wohnbebauung bzw. Gemeindeteile
  • Gemeindliche Grundstücke überwiegend ausreichend
  • Auszug aus der Raumwiderstandsuntersuchung:
Die Anbindung von Altomünster über den Trassenkorridor bei Ruppertskirchen zeigt sich als die kürzeste Verbindung zur Staatsstraße. Die Strecke hat eine Länge von etwa 1,3 km. Mit dieser Trassenführung sind Belastungen für das Landschaftsbild bei Ruppertskirchen verbunden. Der stärkste Eingriff ist aber durch die starke Beeinträchtigung der Verbindungsfunktionen zwischen den beiden Waldflächen zu erwarten. Das von West nach Ost praktisch durchgängige Waldgebiet wird durch den Bau einer Straße geteilt. Von starken Beeinträchtigungen der terrestrischen Durchgängigkeit ist daher auszugehen.
Aufgrund der Länge und des damit verbundenen geringen Flächenverbrauches sowie der relativ wenigen Konfliktpotentiale entlang der Trasse wird aber diese Variante empfohlen.


Trasse entlang der Bahnlinie (Trasse F)
  • ebenes Gelände
  • sehr lange Wegstrecke und damit höhere Flächenversiegelung im Vergleich zu Trasse E
  • Verkehrsführung durch die Gemeindeteile Stumpfenbach und Deutenhofen in der Alternative „Trasse F östlich der Bahn“ (nicht eingezeichnet)
  • Gemeindliche Grundstücke nicht ausreichend
  • Auszug aus der Raumwiderstandsuntersuchung:
Die Trassenführung entlang der Bahnlinie würde grundsätzlich bereits vorbelastete Räume in Anspruch nehmen. Die Anbindung an die Staatsstraße zeigt sich aber als äußerst problematisch: Zum einen muss der für den Biotopverbund und als Lebensraum bedeutsame Talbereich des Zeitlbaches gequert, zum anderen müssten Flächen außerhalb des Gemeindegebietes herangezogen werden. Für diese Flächen hat die Gemeinde Altomünster jedoch keine Planungshoheit. Ein weiteres Problem ergibt sich am Ortsteil Stumpfenbach. Der Verlauf der Straße entlang der Bahn durch den Ort würde auch hier Beeinträchtigungen der Wohnfunktionen und des Umfeldes bewirken. Zudem ist auch von einem Eingriff in den Auenbereich des Stumpfenbaches auszugehen.

Die westliche Führung der Trasse um den Ort herum bedingt eine Verlängerung der Straße mit weiterem Bodenverbrauch. Zusätzlich ist mit dem Queren einer für Stumpfenbach wirksamen Frischluftschneise mit Auswirkungen auf die Frischluftzufuhr für den Ort zu rechnen. Die zu bauende Straße wäre etwa 3,2 Kilometer lang.


Ergebnis der Raumwiderstandsuntersuchung

Als Ergebnis der Raumwiderstandsuntersuchung zur Trassenfindung von der Staatsstraße 2047 nach Altomünster ist festzuhalten, dass es hinsichtlich der untersuchten Aspekte in dem stark bewegten Hügellandbereich keine konfliktfreien Lösungen gibt.


Verfahrensschritte bei der Aufstellung des Bebauungsplanes

Gemeinderatssitzung vom 15.12.2009
  • Aufstellung Bebauungsplan

Gemeinderatssitzung vom 24.05.2011
  • Vorstellen der eingegangenen Stellungnahmen und Einwände zur frühzeitigen Beteiligung

Gemeinderatssitzung vom 27.09.2011
  • Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen und festlegen der weiteren Vorgehensweise
  • Vorstellung des faunistischen Gutachtens und Beschluss über das weitere Verfahren

Gemeinderatssitzung vom 29.07.2014
  • Satzungsbeschluss Bebauungsplan

Bekanntmachung des Bebauungsplanes am 16.04.2015

Eingang der Normenkontrollklage am 07.04.2016

Abschluss der Normenkontrollklage am 10.12.2020

Auszüge aus der Verkehrsuntersuchung 2009

Auszüge aus der Verkehrsuntersuchung 2014

Kostenschätzungen

  • Kostenschätzung 2008
    • Baukosten                1.900.000,- €
    • Nebenkosten           670.000,- €

  • Kostenschätzung 2014
    • Baukosten                2.700.000,- €
    • Nebenkosten           670.000,- €
 
  • Kostenschätzung 2021
    • Baukosten                3.300.000,- €
    • Nebenkosten           670.000,- €


Vorteile und Verbesserungen:

  • Kürzere Anbindung für PKWs in Richtung Dachau
    • Einsparung von ca. 1 km Fahrstrecke gegenüber der bisherigen Verkehrsführung über Schauerschorn
Bei knapp 2.000 Fahrzeugen täglich ergibt sich bei ca. 200 Arbeitstagen eine Reduzierung der Fahrleistung von jährlich 400.000 km.
  • Kürzere Anbindung für LKWs in Richtung Dachau
    • Einsparung von ca. 3 km pro LKW-Fahrt gegenüber der bisherigen Verkehrsführung über die Kreisstraße
    • Entfallen des LKW-Verkehrs über Deutenhofen und Stumpfenbach auf Straße mit nicht ausreichender Breite
    • Wegfallen der problematischen Ortsdurchfahrt Oberzeitlbach
  • Verkehrsentlastung für die bestehenden Gemeindeverbindungsstraßen
    • Altomünster-Schauerschorn-Oberzeitlbach
    • Altomünster-Stumpfenbach-Deutenhofen-Kleinberghofen
  • Schnellere Einsatzzeiten der Feuerwehr Altomünster in Richtung Unter- und Oberzeitlbach
  • Bessere Anbindung
    • der Einkaufsmöglichkeiten und
    • des Wertstoffhofes
in Altomünster an die südlich gelegenen Gemeindeteile
  • Kürzere Anbindung von Unterzeitlbach


Weiteres Vorgehen
  • Abhalten einer Bürger-Informations-Veranstaltung, sobald dies pandemiebedingt möglich ist
  • Aktualisieren der Verkehrsuntersuchung, sobald der Verkehr sich nach Ende der Pandemie wieder „normalisiert“ hat
  • Führen von weiteren Grundstücksverhandlungen


Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

Datenstand vom 12.04.2021 09:15 Uhr