Der Erste Bürgermeister berichtet über die Vorgeschichte und den aktuellen Planungsstand zur Gemeindeverbindungsstraße „Altomünster – Staatsstraße 2047“:
Grundüberlegung war die bessere und kürzere Anbindung des Ortes Altomünsters an die Staatsstraße in Richtung Dachau, da der Großteil der auspendelnden Arbeitskräfte sich in diese Richtung orientiert.
Bereitstellung von ersten Grundstücksflächen im Rahmen der Verfahren zur ländlichen Neuordnung Stumpfenbach und Oberzeitlbach (Mitte der 90er-Jahre)
Ausarbeitung einer Raumwiderstandsuntersuchung durch das Landschaftsplanungsbüro Brugger (2007) mit Betrachtung der eingetragenen Trassen B, E und F:
Trasse über Schauerschorn (Trasse B)
- Sehr steiles Gelände
- Lange Wegstrecke und damit höhere Flächenversiegelung im Vergleich zu Trasse E
- Verkehrsführung durch bzw. entlang bestehende/r Wohnbebauung
- Gemeindliche Bestandsgrundstücke nicht ausreichend
- Auszug aus der Raumwiderstandsuntersuchung:
Eine Trassenführung von Oberzeitlbach über Schauerschorn im Bereich der bestehenden Straße wird ausgeschlossen. Hier wäre einerseits durch das stark bewegte und meist offene Hügelland von massiven Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes auszugehen, andererseits sind Belastungen für die Orte Oberzeitlbach und Schauerschorn durch den Verkehr zu befürchten. Zusätzlich befindet sich am Ortseingang von Oberzeitlbach der Kindergarten, der durch die Staatsstraße bereits jetzt starken Belastungen ausgesetzt ist.
Trasse über Ruppertskirchen (Trasse D)
- Schwieriges hügeliges Gelände
- Rodung von Waldflächen erforderlich
- Verkehrsführung durch den Gemeindeteil Ruppertskirchen
- Gemeindliche Bestandsgrundstücke nicht ausreichend
Trasse nach Bebauungsplan (Trasse E)
- hügeliges Gelände
- Kürzeste Wegstrecke und damit geringerer Flächenversiegelung im Vergleich zu Trasse C/B
- Keine Verkehrsführung durch bestehende Wohnbebauung bzw. Gemeindeteile
- Gemeindliche Grundstücke überwiegend ausreichend
- Auszug aus der Raumwiderstandsuntersuchung:
Die Anbindung von Altomünster über den Trassenkorridor bei Ruppertskirchen zeigt sich als die kürzeste Verbindung zur Staatsstraße. Die Strecke hat eine Länge von etwa 1,3 km. Mit dieser Trassenführung sind Belastungen für das Landschaftsbild bei Ruppertskirchen verbunden. Der stärkste Eingriff ist aber durch die starke Beeinträchtigung der Verbindungsfunktionen zwischen den beiden Waldflächen zu erwarten. Das von West nach Ost praktisch durchgängige Waldgebiet wird durch den Bau einer Straße geteilt. Von starken Beeinträchtigungen der terrestrischen Durchgängigkeit ist daher auszugehen.
Aufgrund der Länge und des damit verbundenen geringen Flächenverbrauches sowie der relativ wenigen Konfliktpotentiale entlang der Trasse wird aber diese Variante empfohlen.
Trasse entlang der Bahnlinie (Trasse F)
- ebenes Gelände
- sehr lange Wegstrecke und damit höhere Flächenversiegelung im Vergleich zu Trasse E
- Verkehrsführung durch die Gemeindeteile Stumpfenbach und Deutenhofen in der Alternative „Trasse F östlich der Bahn“ (nicht eingezeichnet)
- Gemeindliche Grundstücke nicht ausreichend
- Auszug aus der Raumwiderstandsuntersuchung:
Die Trassenführung entlang der Bahnlinie würde grundsätzlich bereits vorbelastete Räume in Anspruch nehmen. Die Anbindung an die Staatsstraße zeigt sich aber als äußerst problematisch: Zum einen muss der für den Biotopverbund und als Lebensraum bedeutsame Talbereich des Zeitlbaches gequert, zum anderen müssten Flächen außerhalb des Gemeindegebietes herangezogen werden. Für diese Flächen hat die Gemeinde Altomünster jedoch keine Planungshoheit. Ein weiteres Problem ergibt sich am Ortsteil Stumpfenbach. Der Verlauf der Straße entlang der Bahn durch den Ort würde auch hier Beeinträchtigungen der Wohnfunktionen und des Umfeldes bewirken. Zudem ist auch von einem Eingriff in den Auenbereich des Stumpfenbaches auszugehen.
Die westliche Führung der Trasse um den Ort herum bedingt eine Verlängerung der Straße mit weiterem Bodenverbrauch. Zusätzlich ist mit dem Queren einer für Stumpfenbach wirksamen Frischluftschneise mit Auswirkungen auf die Frischluftzufuhr für den Ort zu rechnen. Die zu bauende Straße wäre etwa 3,2 Kilometer lang.
Ergebnis der Raumwiderstandsuntersuchung
Als Ergebnis der Raumwiderstandsuntersuchung zur Trassenfindung von der Staatsstraße 2047 nach Altomünster ist festzuhalten, dass es hinsichtlich der untersuchten Aspekte in dem stark bewegten Hügellandbereich keine konfliktfreien Lösungen gibt.
Verfahrensschritte bei der Aufstellung des Bebauungsplanes
Gemeinderatssitzung vom 15.12.2009
Gemeinderatssitzung vom 24.05.2011
Gemeinderatssitzung vom 27.09.2011
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen und festlegen der weiteren Vorgehensweise
- Vorstellung des faunistischen Gutachtens und Beschluss über das weitere Verfahren
Gemeinderatssitzung vom 29.07.2014
Bekanntmachung des Bebauungsplanes am 16.04.2015
Eingang der Normenkontrollklage am 07.04.2016
Abschluss der Normenkontrollklage am 10.12.2020
Auszüge aus der Verkehrsuntersuchung 2009
Auszüge aus der Verkehrsuntersuchung 2014
Kostenschätzungen
- Kostenschätzung 2014
- Baukosten 2.700.000,- €
- Nebenkosten 670.000,- €
- Kostenschätzung 2021
- Baukosten 3.300.000,- €
- Nebenkosten 670.000,- €
Vorteile und Verbesserungen:
- Kürzere Anbindung für PKWs in Richtung Dachau
Bei knapp 2.000 Fahrzeugen täglich ergibt sich bei ca. 200 Arbeitstagen eine Reduzierung der Fahrleistung von jährlich 400.000 km.
- Kürzere Anbindung für LKWs in Richtung Dachau
- Einsparung von ca. 3 km pro LKW-Fahrt gegenüber der bisherigen Verkehrsführung über die Kreisstraße
- Entfallen des LKW-Verkehrs über Deutenhofen und Stumpfenbach auf Straße mit nicht ausreichender Breite
- Wegfallen der problematischen Ortsdurchfahrt Oberzeitlbach
- Verkehrsentlastung für die bestehenden Gemeindeverbindungsstraßen
- Altomünster-Schauerschorn-Oberzeitlbach
- Altomünster-Stumpfenbach-Deutenhofen-Kleinberghofen
- Schnellere Einsatzzeiten der Feuerwehr Altomünster in Richtung Unter- und Oberzeitlbach
- Bessere Anbindung
in Altomünster an die südlich gelegenen Gemeindeteile
Weiteres Vorgehen
- Abhalten einer Bürger-Informations-Veranstaltung, sobald dies pandemiebedingt möglich ist
- Aktualisieren der Verkehrsuntersuchung, sobald der Verkehr sich nach Ende der Pandemie wieder „normalisiert“ hat
- Führen von weiteren Grundstücksverhandlungen
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.