Investitionsbedarf im Bereich der gemeindlichen Friedhöfe für den Zeitraum 2021 bis 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2021 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der Markt Altomünster ist aufgrund der gesetzlichen, eigentumsrechtlichen und/oder vertraglichen Situation für die nachstehenden Bestattungseinrichtungen verantwortlich:
  1. gemeindeeigene Friedhöfen in den Gemeindeteilen Altomünster, Pipinsried, Hohenzell, Oberzeitlbach, Randelsried und Wollomoos,
  2. vom Markt verwalteten Friedhof im Gemeindeteil Randelsried
  3. den gemeindeeigenen Leichenhäusern in Altomünster, Pipinsried, Hohenzell und Wollomoos
  4. vom Markt verwalteten Leichenhäusern in Oberzeitlbach und Randelsried

Derzeit nicht verantwortlich ist der Markt Altomünster für die im Eigentum der jeweiligen Kirchenstiftung stehenden Friedhöfe in Pipinsried, Hohenzell, Wollomoos und Thalhausen.

Für die Kalkulation der Friedhofsgebühren für die Jahre 2022 bis 2025 ist es erforderlich, die in diesem Zeitraum realistisch umsetzbaren Investitionen festzulegen und damit in die Berechnungsgrundlagen zu integrieren.


Friedhof Altomünster

Für den Friedhof liegt ein Konzept für die punktuelle Neugestaltung und Sanierung vor, für das in verschiedenen Sitzungen des Gemeinderates und Bau- und Umweltausschuss entsprechende Beschlüsse gefasst wurden (05.07.2016 - Sanierungskonzept), 22.11.2016 - Sanierungskonzept Außenwände) und 04.06.2019 - Planung von Urnenstelen).

Folgende Maßnahmen wurden bereits durchgeführt:
  • Abbruch der ehemaligen Trennmauer zwischen dem alten und neuen Friedhof
  • Abbruch der südlichen, östlich vom Leichenhaus gelegenen Mauer
  • Errichtung einer Urnenstelle mit 16 Kammern

Ein großes Problemfeld stellt nach wie vor der Umgang mit den (Haupt-)Wegen dar, da
  • immer wieder Beschwerden an die Verwaltung herangetragen werden, dass diese zum Teil schwer zu begehen sind. Dies ist idR darauf zurückzuführen, dass in Teilbereichen eine zu tiefe Kiesschicht vorhanden ist. Die Ursache dafür liegt vermutlich darin, dass bei Bestattungen im Umfeld der Wege das Erdreich nachrutscht und diese Vertiefungen der Einfachheit halber mit Kies aufgefüllt werden und nicht mit verdichtungsfähigem Material.
  • da eine chemische Behandlung der Wege nicht mehr zulässig ist und diese „verunkrauten“.




Mögliche Lösungsansätze:
  • Pflastern der Hauptwege (in mehreren Teilmaßnahmen)
Vorteile:
    • Gute Begehbarkeit
Nachteile:
    • Hohe Investitionskosten
    • Hohe Unterhaltskosten durch Bestattungen im Umfeld der Wege (Pflaster muss nachgerichtet werden)
    • Verbesserung der „Verunkrautung“ nur in den stark benutzten Bereichen
    • Regelmäßiger Winterdienst
  • Belassen der Kieswege und punktuelle Beseitigung der „tiefen Kiesstellen“

Alternativen für den Umgang mit den Kiesflächen (Hauptwege, Wege zwischen den Gräbern, aufgelassene Gräber)
  • Mechanische Entfernung des „Unkrauts“ durch Maschineneinsatz auf den Hauptwegen und händisch in den anderen Bereichen
Vorteile:
  • schnelle und kostengünstigs Verbesserungen
Nachteile:
  • aufwendige Handarbeit und damit kostenintensiv z.B. zwischen Gräbern
  • Behandlung mit Heißwasser oder Dampf
Vorteile:
  • gute Ergebnisse bei regelmäßigem Einsatz
Nachteile:
  • Am Anfang ca. 6 bis 8 Einsätze pro Jahr erforderlich, danach ca. 3 bis 4 Einsätze pro Jahr
  • aufwendige Handarbeit und damit kostenintensiv z.B. zwischen Gräbern

  • Keinerlei Behandlung und „grün werden lassen“
Vorteile:
  • vorübergehend keine Kosten
Nachteile:
  • Eindruck der „Verwilderung“
  • kostenintensiver Pflege zu einem späteren Zeitpunkt
  • Schlechte Begehbarkeit durch hängiges Gelände und feuchter Oberfläche (Rutschgefahr)

Weitere erforderliche Maßnahmen in 2021 ff.:
  • Durch den erfolgten Abbruch der südlichen, östlich vom Leichenhaus gelegenen Mauer ergibt sich die Möglichkeit hier einen Platz mit Urnenwänden mit insgesamt ca. 70 Kammern anzulegen, die zugleich eine Stützfunktion gegen den vorhandenen Hang darstellen, und einen zumindest barrierearmen und deutlich kürzeren Weg vom Leichenhaus zu den vorhandenen Urnenstätten zu errichten.
  • Die südliche, westlich vom Leichenhaus gelegenen Mauer ist stark sanierungsbedürftig und muss kurzfristig durch eine neue Wand (z.B. Betonwand mit vorgefertigten Abdecksteinen wie im Bestand des Lager- und Entsorgungsplatz mit eventueller Vorpflanzung auf der Gräberseite) ersetzt werden. In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit den dahinterliegenden Lager- und Entsorgungsplatz umzugestalten. Dies ist dringend erforderlich, damit der Grünabfall-Container sicher befüllt und barrierefrei erreicht werden kann.
  • Sanierung der nördlichen Mauer (= entlang der Friedhofstraße) insbesondere durch Ausbessern des Oberputzes in den entsprechenden Schadbereichen mit anschließenden Malerarbeiten. Hauptsächlich finden sich diese im Bereich der Stöße in den Abdeckplatten und unter den Abdeckplatten, da anscheinend die Tropfkante keine ausreichende Funktion erfüllt. Eine Verbesserung der Tropfkante durch geeignete Maßnahmen (evtl. Austausch der Abdeckplatten) ist zwingend erforderlich.
Der Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 05.07.2016
"An der Nordseite soll die letzte Lage Putz entfernt werden. Anschließend soll diese befristet ohne Putz belassen werden und an einer Stelle probeweise Sanierputz aufgetragen werden. Falls sich dieser Putz als geeignet erweist, soll dieser auf der gesamten Mauer aufgetragen werden. "
wird nicht mehr aufrechterhalten.
  • Aufwertung der Wasserzapfstellen

Die Umsetzung der Maßnahme „südliche, westlich vom Leichenhaus gelegenen Mauer“ ist für das Jahr 2021 angedacht.


Friedhof Hohenzell

Derzeit sind die ersten Maßnahmen für 2024 ff. vorgesehen:
  • Renovierung der Umfassungswand
  • Errichtung einer Urnenstele mit 16 Kammern
  • Pflastern der Hauptwege


Friedhof Oberzeitlbach

Derzeit sind die ersten Maßnahmen für 2022 ff. angedacht.
  • Errichtung einer Urnenstele mit 16 Kammern
  • Pflastern der Hauptwege
  • Verbesserte Wahrnehmung des „großen“ Kreuzes


Friedhof Pipinsried

Für den in der gemeindlichen Verantwortung stehenden Friedhof liegt ein Konzept für die Neugestaltung und Sanierung vor (vgl. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 04.06.2019) mit nachstehenden Maßnahmen vor:
  • Errichtung einer neuen Wasserzapfstelle
  • Errichtung eines Grünabfallbereichs mit verbesserter Abschirmung durch eine Hecke
  • Sanierung der vorhandenen gepflasterten Wege und Pflasterung eines neuen Weges
  • Errichtung einer Urnenstele mit 16 Kammern
  • Verbesserte Wahrnehmung des „großen“ Kreuzes

Die Umsetzung ist für das Jahr 2021 angedacht.


Friedhof Randelsried

Derzeit sind die ersten Maßnahmen für 2024 ff. vorgesehen:
  • Sanierung der Umfassungswand mit Barrierefreien Zugang zum alten Friedhof (Altplanung)
  • Pflastern der Hauptwege


Friedhof Wollomoos

Derzeit sind die ersten Maßnahmen für 2023 ff. vorgesehen:
  • Errichtung einer Urnenstele mit 16 Kammern
  • Pflastererneuerung
  • Pflastern der Hauptwege



Für eine adäquate Pflege der Friedhöfe müssen zukünftig höhere Sach- und Personalkosten eingestellt werden. Es ist mit mindestens einer zusätzlich Drittel- oder Halbtags-Stelle zu rechnen. Im Jahr 2020 wurden durch den gemeindlichen Bauhof insgesamt 750 Personenstunden für den Bereich der gemeindlichen Friedhöfe aufgewendet. Die Hauptarbeiten beliefen sich auf die Abfallentleerung und die derzeit durchgeführte Mindestpflege und geringfügige Renovierungsarbeiten.

Finanzielle Auswirkungen

Aus Sicht der Verwaltung ist im Bereich der Friedhöfe für die Jahre bis 2025 (und darüber hinaus) ein
  • Mindestinvestitionsbedarf in Höhe von 100.000,- € pro Jahr
  • Personalbedarf von mindestens einer Ganztags-Stelle
erforderlich und in der Kalkulation der Friedhofsgebühr zu berücksichtigen.

Beschluss

  1. Die vorgestellten Maßnahmen auf den Friedhöfen in Altomünster und Pipinsried werden im Jahr 2021 ausgeführt und bereits vor der Aufstellung des Haushalts 2021 ausgeschrieben.
  2. Die unter „Finanzielle Auswirkungen“ genannten Kosten werden in die anstehende Kalkulation der Friedhofsgebühr aufgenommen.
  3. In einem der gemeindlichen Friedhöfe wird in 2021 ein „Testweg“ mit einem Mineralbetonunterbau angelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.04.2021 09:15 Uhr