Fuhrpark am gemeindlichen Bauhof; Bestand und zukünftiger Investitionsbedarf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 27.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2021 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Der Fuhrpark des gemeindlichen Bauhofes beinhaltet mehrere Fahrzeuge und Maschinen, die zum Teil nicht unerhebliche finanzielle Mittel binden.

Um einen zukünftig „Investitionsstau“ vermeiden zu können, sind regelmäßige Ersatzbeschaffungen zu überdenken und in der Haushalts- und Finanzplanung zu berücksichtigen.

Eine Übersicht zum derzeitiger Fuhrpark (Stand Januar 2021) und der vorgesehenen Neuanschaffung bzw. Ersatzbeschaffung ist jeweils im RIS eingestellt.

Durch den deutlichen höheren Aufwand in den letzten Jahren im Bereich der Pflege von gemeindlichen Flächen ist es erforderlich ein zusätzliches Gerät am Bauhof anzuschaffen.
Hier handelt es sich voranging um Flächen die durch Ihre Beschaffenheit nur mit erhöhten Aufwand und nur mit „Spezialgeräten“ gepflegt werden können und in der Regel kein Interesse eines Dienstleisters besteht, diese Arbeiten zu übernehmen.
Diese Flächen wurden bis dato nur sporadisch oder ggf. nicht gepflegt.

Als effizienteste Lösung wird von Bauhof und Verwaltung ein Kleintraktor „Sauerburger Grip 4“ angedacht.


   

Grundgerät:
  • Grib 4 mit 75 PS 94.000,- €

Ausstattung:
  • Frontdoppelmesserbalken mit Bandrechen 15.500,- €
  • Ladewagen (gebraucht ca. 5.000,- €)

Die Ausstattung mit einem Messerbalken ist aus wartungstechnischer Sicht als aufwendig zu bewerten, jedoch aus naturschutzfachlicher Sicht deutlich zu bevorzugen, da hier die vorhandene Klein-Biologie mehr geschont wird.
Die Anschaffung eines Ladewagens ist erforderlich, damit das geschnittene Material aus der Fläche entnommen werden kann und dadurch diese Flächen ausgemagert werden können.


Anhänger DAH; MA 714

Der Anhänger kommt derzeit selten zum Einsatz, weil dieser nur über eine manuelle Kippeinrichtung verfügt.
Es ist vorgesehen diesen durch einen hydraulisch-kippbaren Anhänger mit Aufsteckwänden (wie bereits einmal vorhanden) und einer größeren Ladefläche (2,1 m x 4,2 m) zu ersetzen und im Bereich der Grünpflege einzusetzen.

Die Kosten belaufen sich unter Berücksichtigung eines geschätzten Verkaufspreises in Höhe von 2.000,- € auf einen Betrag in Höhe von ca. 7.000.- €.


Balkenmäher

Für besonders schwieriges und steiles Gelände (Steile Böschungen an z.B. RRB, die nicht befahrbar sind) kommt ein Balkenmäher inkl. Bandrechen zum Einsatz.

Die Kosten belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von ca. 6.000.- €.


Bagger

Der gemeindliche Bagger ist derzeit 23 Jahre alt. In den letzten Jahren häufen sich die Schäden wie z.B. defekte Hydraulikzylinder, Steuergerät, Steuerelemente usw..
Der Einsatzbereich umfasst derzeit insbesondere:
  • Grabenräumen
  • Bankettpflege
  • Feldwegunterhalt
  • Aufladen der Sinkkastenabfälle im Bereich der Kläranlage
  • Aufbauen Markthütten

Die Einsatzzeit beläuft sich derzeit auf ca. 300 Std. im Jahr. Das entspricht bei einer Vergabe dieser Arbeiten einem Betrag in Höhe von ca. 25.000,- € zuzüglich der Arbeitsstunden eines Mitarbeiters, der während der Tätigkeiten anwesend sein muss.  

Aus Sicht des Bauhofs und der Verwaltung ist der Bagger ein äußerst nützliches und wertvolles Arbeitsgerät. Bei einer Neuanschaffung sind zusätzlichen Anbaugeräten wie Heckenschere/Baumschere, Greifer/Sortiergreifer (Hecke aufladen) auf ihre Wirtschaftlichkeit zu prüfen.

Ziel ist die Steigerung der effektiven Nutzungszeit in Anbetracht der Aufgaben des Bauhofs in vorgegeben Zeitfenster (Vogelschutzzeit, Witterung usw.).

Für ein
  • Neufahrzeug werden Kosten in Höhe von ca. 130.000,- € angenommen.
  • Vorführfahrzeug/Fahrzeug mit „Tageszulassung“/Gutes gebrauchtes Gerät werden Kosten in Höhe von ca. 90.000,- € bis 100.000,- € angenommen.

Finanzielle Auswirkungen

Derzeit ist im Entwurf für den Haushalt 2021 ein Betrag in Höhe von 163.000,- € für den gemeindlichen Fuhrpark beinhaltet.

Beschluss

  1. Die Entscheidung über den Erwerb eines Kleintraktors Grip 4 mit Anbaugerät (Frontdoppelmesserbalken mit Bandrechen) und einem gebrauchten Ladewagen wird bis
  • zu einem geeigneten Vorführtermin unter Anwesenheit der Gemeinderatsmitglieder Huber Georg und Riedlberger Josef,
  • zur Abklärung, inwieweit ein Dienstleister diese Arbeiten zeitgerecht und kostengünstig ausführen kann und
  • zur Ausarbeitung einer Bewertungs- und Vergleichsmatrix für die Bereiche „Spezialfahrzeug“ und „Standard-Schlepper“
zurückgestellt.
  1. Eine gemeinsame Beschaffung und/oder Nutzung eines „Spezialfahrzeugs“ mit einer benachbarten Gemeinde und die damit verbundenen Vor- und Nachteile werden geprüft.
  2. Dem Erwerb eines
  • Anhängers zum Preis von ca. 7.000,- €
  • Balkenmähers zum Preis von ca. 6.000,- €
im Jahr 2021 wird zugestimmt.
  1. Der Ersatz des Baggers durch ein Vorführfahrzeug/Fahrzeug mit „Tageszulassung“/Gutes gebrauchtes Gerät wird in naher Zukunft für erforderlich gehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2021 07:08 Uhr