Erstattung des Elternentgelts (Kindergartengebühr) für den Monat Mai 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.06.2021 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Die Bayerische Staatsregierung hat am 13.04.2021 entschieden, Eltern und Kindertageseinrichtungen wie schon in den Monaten 
  • April, Mai und Juni 2020 
  • Januar, Februar und März 2021
auch für die Monate April und Mai 2021 pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten.

Um den Aufwand für Träger und Einrichtungen so gering wie möglich zu halten, orientiert sich der Beitragsersatz an dem bereits bekannten Verfahren aus dem 1. Quartal 2021:
  • Der Beitragsersatz gilt rückwirkend ab dem 01.04. und ist ein Angebot an die Träger der Kindertagesbetreuung.
  • Der Beitragsersatz beträgt für Kindergartenkinder: 50 Euro (zusätzlich zum Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro), d.h. Entlastung um 150 Euro, davon trägt der Freistaat neben dem Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro weitere 35 Euro.

Der Beitragsersatz hat folgende Voraussetzungen:
  • Die Kindertageseinrichtung wird nach dem BayKiBiG gefördert.
  • Es wurden für Kinder, die die Kindertageseinrichtung an nicht mehr als fünf Tagen (Bagatellregelung) im betreffenden Monat besucht haben, tatsächlich keine Elternbeiträge erhoben. Wenn die Elternbeiträge bereits erhoben wurden, so werden diese bis zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt vollständig zurückerstattet. 
  • Entscheidet sich ein Träger dazu, am Beitragsersatz teilzunehmen, so muss dies für alle Kinder gelten, die im jeweiligen Monat an nicht mehr als fünf Tagen betreut wurden. Ein Träger kann sich nicht dafür entscheiden, den Beitragsersatz nur für einzelne Kinder oder einzelne Altersgruppen zu beantragen.

Wenn ein Kind im betreffenden Monat an mehr als fünf Tagen betreut wurde, leistet der Freistaat für dieses Kind im jeweiligen Kalendermonat keinen Beitragsersatz. 


Die Situation für Mai 2021 stellt sich wie folgt dar:


Aufgrund der vorgenannten Zahlen (bezogen auf die gemeindlichen Einrichtungen) wird vorgeschlagen, nur den Eltern den Beitrag für den Monat Mai zu erstatten, deren Kinder nicht mehr als fünf Tagen betreut wurden.

Beschluss

Der Markt Altomünster gewährt für den Monat Mai ausschließlich den Eltern eine Beitragserstattung, deren Kinder nicht mehr als fünf Tagen betreut wurden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2021 10:20 Uhr