Erneuerung der Lautsprecheranlage; Zuschussantrag der Kath. Pfarrkirchenstiftung "St. Dionysius" Pipinsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.06.2021 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Die katholische Kirchenstiftung St. Dionysius hat mit Schreiben vom 02.05.2021 eine Förderung für die Erneuerung (bzw. Erweiterung) der Lautsprecheranlage in der Pfarrkirche Pipinsried durch den Markt Altomünster beantragt. 

Im Angebot in Höhe von 11.042,04 € sind Kosten für eine
  • Neuanschaffung (= Erweiterung) in Höhe von 5.550,16 €
  • Ersatzbeschaffung (= Erneuerung) in Höhe von 5.491,88 €
beinhaltet.

Von Seiten der Diözese wird diese Maßnahme nicht gefördert.

Bisherige Förderungen haben sich in der Regel auf Baumaßnahmen bezogen. Ersatzbeschaffungen wurden bislang nicht gefördert.

Die Durchführung der Maßnahmen ist in den Jahren 2021 vorgesehen.


Die zuletzt angewandte, vergleichbare Förderpraxis bei kirchlichen Objekten sieht wie folgt aus:

Der Markt Altomünster fördert die Sanierung von kirchlichen Objekten mit einem Fördersatz in Höhe von max. 20% des Anteils der jeweiligen Pfarrei (= Eigenanteil), gedeckelt auf einen Maximalförderbetrag. 

Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen. 

Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme vorliegendem Eigenteil und den nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen bzw. erworbenen Materialien unter Berücksichtigung des Maximalförderbetrags. Die Abrechnungen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen. 

Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.

Es wird vorgeschlagen den Maximalförderbetrag auf 9% des Förderbetrags (aufgerundet auf volle hundert) festzulegen.

Daraus errechnet sich folgende Förderung:
       5.550,16,- € x 20% = 1.110,03,- €                Maximalförderbetrag: 1.300,- €

Beschluss

Die Kirchenstiftung St. Dionysius erhält für die Erweiterung der Lautsprecheranlage eine Förderung vom Markt Altomünster in Höhe von 20%, jedoch einen maximalen Förderbetrag in Höhe von 1.300,- €.
Die Mittel werden im Haushalt 2022 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl war bei diesem TOP nicht anwesend.

Datenstand vom 27.07.2021 10:20 Uhr