Die katholische Kirchenstiftung St. Dionysius hat mit Schreiben vom 02.05.2021 eine Förderung für die Erneuerung (bzw. Erweiterung) der Lautsprecheranlage in der Pfarrkirche Pipinsried durch den Markt Altomünster beantragt.
Im Angebot in Höhe von 11.042,04 € sind Kosten für eine
- Neuanschaffung (= Erweiterung) in Höhe von 5.550,16 €
- Ersatzbeschaffung (= Erneuerung) in Höhe von 5.491,88 €
beinhaltet.
Von Seiten der Diözese wird diese Maßnahme nicht gefördert.
Bisherige Förderungen haben sich in der Regel auf Baumaßnahmen bezogen. Ersatzbeschaffungen wurden bislang nicht gefördert.
Die Durchführung der Maßnahmen ist in den Jahren 2021 vorgesehen.
Die zuletzt angewandte, vergleichbare Förderpraxis bei kirchlichen Objekten sieht wie folgt aus:
Der Markt Altomünster fördert die Sanierung von kirchlichen Objekten mit einem Fördersatz in Höhe von max. 20% des Anteils der jeweiligen Pfarrei (= Eigenanteil), gedeckelt auf einen Maximalförderbetrag.
Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen.
Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme vorliegendem Eigenteil und den nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen bzw. erworbenen Materialien unter Berücksichtigung des Maximalförderbetrags. Die Abrechnungen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen.
Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.
Es wird vorgeschlagen den Maximalförderbetrag auf 9% des Förderbetrags (aufgerundet auf volle hundert) festzulegen.
Daraus errechnet sich folgende Förderung:
5.550,16,- € x 20% = 1.110,03,- € Maximalförderbetrag: 1.300,- €