Zielplanung für die gemeindlichen Feuerwehren im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.07.2021 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Die Gemeinden haben nach Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass 
  • drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie 
  • ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst).

Gemäß Art. 1 Abs. 2 Satz 1 BayFwG haben die Gemeinden zur Erfüllung dieser Aufgaben in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.

Ziff. 1.1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zum Vollzug des BayFwG (VollzBekBayFwG) bestimmt darüber hinaus, dass die Gemeinden ihre Feuerwehren so aufstellen und ausrüsten müssen, dass diese möglichst schnell Menschen retten, Schadenfeuer begrenzen und wirksam bekämpfen sowie technische Hilfe leisten können.
Hierfür ist es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Stra­ße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Meldung bei der alarmauslösenden Stelle (Hilfsfrist) erreicht werden kann.

Um objektiv feststellen zu können, 
  • wie die gemeindlichen Feuerwehren 
  • technisch und 
  • personell 
ausgestattet werden müssen 
und 
  • ob die Hilfsfrist in allen Gemeindeteilen eingehalten werden kann, 
ist es sinnvoll, dass die Gemeinden vor Ort das Gefahrenpotenzial und die vorhandenen gemeindlichen Gefahrenabwehrkräfte (= Feuerwehr) erfassen, die Situation analysieren und gegebenenfalls Verbesserungsmöglichkeiten und Maßnahmen zu deren Umsetzung formulieren.

Um eine ausreichende Berück­sichtigung des örtlichen Gefahrenpotentials und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen nach Ziff. 1.1 VollzBekBayFwG grundsätzlich alle Gemeinden einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen. Da ein Feuerwehrbedarfsplan nur durch ein entsprechendes Fachbüro erstellt werden darf, wird die vorliegende Ausarbeitung mit feuerwehrbedarfsplanähnlichen Inhalten mit dem bisher verwendeten Begriff der Zielplanung betitelt.

Der Kommandant der Feuerwehr Altomünster (Sebastian Eggendinger) hat diese Aufgabe übernommen und in Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Kreisbrandrat eine Zielplanung für die freiwilligen Feuerwehren des gesamten Gemeindegebiets ausgearbeitet.

Als Zusammenfassung ist nachstehend eine Übersicht der aus feuerwehrtechnischer Sicht erforderlichen Baumaßnahmen und Fahrzeugbeschaffungen abgebildet:


Jahr


Maßnahme / Feuerwehr

Investitionsbedarf

2021


Neue Einsatzkleidung
FF Altomünster


60.000€

2022

Neue Einsatzkleidung
FF Hohenzell + Wollomoos


 60.000€


2022

Beschaffung LF 20 KATS
FF Hohenzell + Wollomoos


565.000€
(Zuschuss 176.000€)

2022


Beschaffung Beladung 
LF 20 FF Altomünster


60.000€

2023

Beschaffung LF 20 Fahrgestell + Aufbau
FF Altomünster


440.000€
(Zuschuss 100.000€)

2023

Neue Einsatzkleidung
Ortsteile I


 60.000€


2023

Planungskosten Erweiterung Gerätehaus
FF Altomünster


30.000€

2024

Neue Einsatzkleidung
Ortsteile II


 60.000€


2024


Neubau Gerätehaus Oberzeitlbach


? €
(Zuschuss 110.000€)


2025


Erweiterung Gerätehaus FF Altomünster


800.000 €
(Zuschuss 110.000 /165.000€)


2026

Neubau Gerätehaus
FF Pipinsried


300.000€
(Zuschuss 55.000€)


2027

Beschaffung Drehleiter DLK 23/12 
FF Altomünster


750.000€
(Zuschuss 225.000€)

Der Kommandant der Feuerwehr Altomünster stellte die Zielplanung im Detail in der Sitzung vor.

Beschluss

  1. Die Ausführungen zur Zielplanung werden zur Kenntnis genommen.

  1. Über die Umsetzung der Maßnahmen im Einzelnen wird im Rahmen der Aufstellung des jeweiligen Haushalts beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.07.2021 11:58 Uhr