Standorte von Freiflächenfotovoltaikanlagen; Festlegen des Kriterienkatalogs


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 26.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.10.2021 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates vom 20.07.2021 wurde ein vorläufiger Kriterienkatalog für die Bewertung von Standorten für Freiflächenfotovoltaikanlagen vorgestellt.

Der Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 28.09.2021 inhaltlich mit den einzelnen Kriterien („Blaue Kriterien“ = Weitere Kriterien (Leitbild des Marktes Altomünster)) auseinandergesetzt und eine entsprechende Empfehlung für den reduzierten Kriterienkatalog ausgesprochen.

Nach dieser Empfehlung verbleiben im Bereich der „Blauen Kriterien“ noch folgende Prüffelder:

Der Gesamtumfang von Freiflächenfotovoltaikanlagen darf einen prozentualen Anteil von 2% an der Gesamtfläche der Gemeinde nicht übersteigen.

Die (durchschnittliche) Ackerzahl der Fläche, auf der eine PV-Anlage beantragt ist, darf den Wert von 55 bzw. 60 nicht überschreiten.
Anmerkung: 
Hier ist noch die konkrete Zahl festzulegen.

Für die erforderliche Neuerrichtung eines Einspeisepunktes im Zusammenhang mit der Errichtung einer PV-Anlage hat die Gemeinde eine „Mitsprachemöglichkeit bzgl. des Zugangs zu diesem Einspeisepunkt“.
Anmerkung: 
Die Entscheidung über dieses Kriterium wurde vom UNA zurückgestellt. Diese Thematik war Gegenstand des GEA in der Sitzung am 19.10.2021.

Der reduzierte Kriterienkatalog ist im RIS eingestellt.


Das Kriterium einer „weithin sichtbaren/einsehbaren Hang- und Kuppenlage (= „rotes Kriterien“) wird anlagenbezogen vom Gemeinderat im Einzelfall betrachtet.


Da die bislang bewerteten Standorte 
  • Schmelchen II
  • Kiemertshofen
  • Rametsried
  • Pfaffenhofen
  • Teufelsberg
  • Halmsried
als grundsätzlich geeignet bewertet wurden und auch dem Leitbild des Marktes Altomünster entsprechen, wird vorgeschlagen, 

  • die bislang gefassten Aufstellungsbeschlüsse des Gemeinderates vom 23.07.2019 für die Standorte Schmelchen II und Kiemertshofen,

  • und den Absichtsbeschluss des Gemeinderates vom 23.06.2020 für den Standort Rametsried
weiterhin aufrecht zu erhalten und mit den Eigentümern entsprechende Kostenübernahmevereinbarungen abzuschließen.

Für die Standorte 
  • Pfaffenhofen
  • Teufelsberg
  • Halmsried
wird vorgeschlagen als nächsten Schritt jeweils einen entsprechenden Absichtsbeschluss zu fassen.

Der Start der erforderlichen Bauleitplanungsverfahren wird nach Eingang der Kostenübernahmevereinbarungen voraussichtlich im ersten Quartal 2022 angestrebt.

In der vorgenannten Sitzung werden auch bereits zwischenzeitlich eingegangene und bis dahin neu eingehende Anträge auf Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen behandelt.


Aus der Mitte des Gemeinderates wird auf ein Zertifikat „Einhaltung der Menschenrechte“ hingewiesen, das Modulhersteller ausstellen können.

Beschluss

  1. Dem reduzierten Kriterienkatalog („Blaue Kriterien“ = Weitere Kriterien (Leitbild des Marktes Altomünster)) wird mit folgenden Inhalten
  1. Der Gesamtumfang von Freiflächenfotovoltaikanlagen darf einen prozentualen Anteil von 2% an der Gesamtfläche der Gemeinde nicht übersteigen.
  2. Die (durchschnittliche) Ackerzahl der Fläche, auf der eine PV-Anlage beantragt ist, darf den Wert von 55 nicht überschreiten.
zugestimmt.
  1. Mit der vorgestellten Vorgehensweise zu den vorgenannten Standorten besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2021 10:02 Uhr