Bebauungsplan Altomünster Nr. 50 "Feuerwehrgerätehaus, Rettungswache und Freizeitgelände; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Für die Grundstücke Flurnummern 773 und 773/7 der Gemarkung Altomünster sind weitere Gebäude (vgl. Beschluss des Gemeinderates vom 26.10.2021) und geänderte Nutzungen (vgl. Beschluss des Gemeinderates vom 29.01.2019) geplant. 

Diese vorgesehenen Maßnahmen können nicht mehr nach § 34 BauGB genehmigt werden. 

Für die oben genannten Vorhaben ist deshalb die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Ausschnitt aus dem gültigen Flächennutzungsplan:






Lageplanausschnitt:


Der neu geplante Umgriff des Bebauungsplanes ist blau umrandet.

Beschluss

1.
Der Markt Altomünster stellt für die Grundstücke Flurnummern 773, 773/7, 774/13 (Teilfläche) und 813/2 (Teilfläche der Straße), Gemarkung Altomünster einen Bebauungsplan auf.
2.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Altomünster Nr. 50 "Feuerwehrgerätehaus, Rettungswache und Freizeitgelände“.



Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2021 07:18 Uhr