Bebauungsplan Unterzeitlbach Nr. 3 "Teil-Aufhebung des Bebauungsplanes Unterzeitlbach Nr. 1 und dessen 1. und 2. Änderungen und Erweiterungen"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 18.01.2022 ö beschließend 2

Beschluss 1

1. Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Zur Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 
Der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb der Anlagen wird durch die Aufhebung nicht beeinträchtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Satzungsbeschluss

Der Markt Altomünster beschließt 
aufgrund der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) und der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (PlanZV 90) 
diesen Bebauungsplan in der Fassung vom 18.01.2022 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2022 18:19 Uhr