Einbeziehungssatzung Kiemertshofen "An der St.-Nikolaus-Straße"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 18.01.2022 ö beschließend 4

Beschluss 1

1. Zum Einwand des Bürgers 

B 3.2.4 Höhenlage
Die Geländehöhe 506,00 m war falsch und wird auf 534,00 m ü NN berichtigt. 

B 5.2 Dachneigung bei Satteldach und Walmdach
Die Dachneigungen bei der Bauweise Erdgeschoss und Obergeschoss bzw. Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss soll auf 15° - 38° geändert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Zur Stellungnahme des Landratsamt Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange

  • Zur städtebaulichen Erforderlichkeit
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan bereits als gemischte Baufläche dargestellt. Es war eine größere Überplanung angedacht, da hierzu nicht alle Beteiligten gewonnen werden konnten wurde jetzt lediglich die kleine Fläche überplant.


  • Die Verfahrensvermerke werden zu gegebener Zeit überprüft und berichtigt.


  • Die Festsetzung wird geändert als Summe aller baulichen Anlagen: 
(Wohnhaus, Garagen, Zufahrten, Wege, Terrassen, Gartenhütten) = 350 m²
das Wohnhaus + Garage + Überdachungen = mit 260 m² 
und Wohnhaus + Garage= 220 m² 

  • Die Festsetzungen sollen in diesem Umfang bleiben.



  • Die Immissionskonflikte werden nach gemeindlicher Auffassung bereits in der Satzung durch Erklärung der Aufgabe der Tierhaltung gelöst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 4

4. Zur Stellungnahme des Landratsamt Dachau, Fachbereich: Bauordnung

zu 1. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs wird nicht genauer dargestellt, da der südliche Bereich nach einer Bebauung des mit Festsetzungen geregelten Bereichs wohl faktisch dem Innenbereich zugeordnet werden kann. 

zu 2. Die Festsetzung B 3.2.4 wird berichtigt in max. 534,00 m ü. NN.

zu 3. An der Gebäudegröße wird festgehalten, bzw. es wird die Summe aller baulichen Anlagen festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 5

5. Zur Stellungnahme des Landratsamt Dachau, Fachbereich: Technischer Umweltschutz

zu 1. Schutzbedürftigkeit des Plangebietes
In einer EBS muss keine Art der Nutzung angegeben werden. Aus Sicht des Marktes Altomünster wird aber auch von einem Dorfgebiet ausgegangen.


zu 2. Tierhaltung
Die Aufgabe der Tierhaltung, insbesondere der Schweinhaltung wird vom Eigentümer schriftlich bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 6

6. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Geoinformation (GIS)

zu Planzeichnung:

Oberirdische Stromversorgungsleitung:
  • Die Darstellung nach der Planzeichenverordnung wird ergänzt, ebenso wird der Schutzstreifen beidseitig der Leitungsachse, die Spannung in kV sowie die Betreiberkurzbezeichnung ergänzt.

zu Festsetzungen: 

Die Ergänzungen werden durchgeführt und die Signaturen erläutert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 7

7. Zur Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck

Die Hinweise werden nicht aufgenommen. Es ist bereits folgender vereinfachter Hinweis unter Ziffer 14 aufgeführt:
Auf Immissionen (Lärm-, Geruch- und Staubeinwirkungen) aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, zeitweiser Lärmbelästigung (Verkehrslärm aus dem landwirtschaftlichen Fahrverkehr) auch vor 6 Uhr und Lärmbeeinträchtigungen während der Erntezeit auch nach 22 Uhr wird hingewiesen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 8

8. Zur Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Erschließung ist von gemeindlicher Seite nicht geplant. Der Grundstückseigentümer wird über die Hinweise und Auflagen zu den Schutzzonen und Freileitungen informiert, damit er diese eigenverantwortlich beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 9

9. Billigung

Der Bebauungsplanentwurf wird nach Einarbeitung der oben beschlossenen Änderungen, in der vorgestellten Fassung vom 18.01.2022 gebilligt und erneut eingeschränkt ausgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2022 18:19 Uhr