Bebauungsplan Pipinsried Nr. 3 "An der Hofstattstraße"; Anträge auf Änderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 13.12.2022 ö 9

Beschluss

Einer Änderung des Bebauungsplanes wird unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung einverstanden erklären, grundsätzlich zugestimmt.

Der Bebauungsplan soll möglichst an die Festsetzungen der neuen Bebauungspläne angepasst werden. 
Das bedeutet u.a., dass Doppelhäuser für zulässig erklärt werden sollen, die Geschossigkeit auf 2 Vollgeschosse mit E+I+D erhöht wird, wobei bei einer Hanglage kein drittes Vollgeschoss entstehen darf.
Für Parzelle 10 wird kein neuer Garagenbauraum im Norden des Grundstücks dargestellt.
Der bisherige Befreiungsumfang innerhalb des Baugebiets ist bei der Änderung mit zu berücksichtigen.
Weitere Details werden vor bzw. bei der Billigung geklärt.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Pipinsried Nr. 3 „An der Hofstattstraße, 1. Änderung“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.01.2023 11:32 Uhr