Bebauungsplan Altomünster Nr. 50 "Feuerwehrgerätehaus, Rettungswache und Freizeitgelände"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 12.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 12.09.2022 ö beschließend 7

Beschluss 1

1. Zum Einwand des Bürgers

Die Angaben aus der oben zitierten E-Mail des 1. Bürgermeisters zur Fassadengestaltung und Nutzung treffen zu. Mittlerweile liegt auch die schalltechnische Untersuchung für das gesamte Bebauungsplangebiet vor. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass durch den nördlichen Erweiterungsbau des Feuerwehrgebäudes gegenüber der bisherigen Situation mit einer geringeren Immissionsbelastung am Immissionsort 1 (= Bauraum des Grundstückes des Einwenders) zu rechnen ist, da der Erweiterungsbau abschirmend wirkt. 

Die geäußerten Bedenken des Einwenders konnten dadurch ausgeräumt werden.

Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass die Baugenehmigung inzwischen mit der betreffenden Nachbarunterschrift erteilt wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Zur Stellungnahme des Landratsamt Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange

Die Betriebswohnung für die Feuerwehr ist bereits genehmigt und vorhanden. Für die Rettungswache sind für die Ermöglichung eines 24 Stunden Bereitschaft Betriebes Ruheräume erforderlich. 
An der Zulassung einer für Betriebswohnung der Feuerwehr wird festgehalten, Wohnungen für die weiteren Nutzungen werden gestrichen. 

Die GR Festsetzungen sind für die Gebäude in der jeweiligen Größe erforderlich.

Auf dem Freizeitgelände sind 2 Vollgeschosse für die Gebäude ausreichend.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 4

4. Zur Stellungnahme des Landratsamt Dachau, Fachbereich: Technischer Umweltschutz

Die geforderte schalltechnische Untersuchung liegt nun vor und wird der nächsten Auslegung bzw. Beteiligung beigefügt.

Darin wird zusammenfassend festgestellt, dass für die Feuerwehr und Rettungswache keine Bedenken bestehen.
Die Betriebswohnung für die Feuerwehr besteht bereits, während für die geplante 24 Stunden Bereitschaft der Rettungswache Aufenthaltsräume und Ruheräume erforderlich sind. Details zu der Anordnung der Räume erfolgen dann im Bauantragsverfahren.

Die Benutzungszeiten des Freizeitgeländes werden durch Beschilderung wie in der Untersuchung vorgeschlagen folgendermaßen festgesetzt:
An Werktagen von 06 - 22 Uhr
und an Sonn- und Feiertagen von 07 -22 Uhr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 5

5. Zur Stellungnahme der Deutsche Bahn AG

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 6

6. Zur Stellungnahme des Eisenbahnbundesamtes

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise werden bei der Bauausführung beachtet.
Die Deutsche Bahn AG wurde im Verfahren beteiligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 7

7. Zur Stellungnahme der Bayernwerk AG

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und bei der Bauausführung beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 8

8. Zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München

Das Feuerwehrgebäude ist bereits auf einer Höhe mit passenden Anschluss der versiegelten Hoffläche vorhanden und der Erweiterungsbau wird entsprechend der Hoffläche angepasst, um eine Benutzung zu ermöglichen.

Im Zuge der Planungen der Rettungswache wird versucht die Erdgeschossrohfußbodenhöhe über 30 cm des Straßenniveaus zu erstellen.

Im Bebauungsplan werden zu den Gebäudehöhen jedoch keine Regelungen getroffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 9

9. Billigung

Der Bebauungsplanentwurf wird nach Einarbeitung der oben beschlossenen Änderungen, in der vorgestellten Fassung vom 12.09.2022 erneut gebilligt und eingeschränkt ausgelegt (§ 4 a Abs.3 Satz 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2022 12:05 Uhr