1. Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Begründung zum Bedarfsnachweis in Verbindung mit dem in Bearbeitung befindlichen ISEK wird ergänzt.
2. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange
Eine Änderung der Flurnummer 1188 in 1188/0 ist nicht erforderlich, sofern Flurnummern nur mit Zähler ohne Nenner betroffen sind, werden die Nenner nicht aufgeführt.
Unter Punkt E Nr. 2 (Seite 23 letzter Absatz) wird berichtigt, dass für das mit überplante Grundstück Flurnummer 1188 im nordöstlichen Bereich des Bebauungsplanes die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 „An der Asbacher Straße“ (und dessen Änderungen) außer Kraft gesetzt werden und nicht der Bebauungsplan Nr. 2 „Brunnenwiesenweg“.
Unter Punkt B Nr. 2 wird folgender Satz ergänzt:
Für das Grundstück Flurnummer 1188 der Gemarkung Altomünster treten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 „An der Asbacher Straße“ (und dessen Änderungen) außer Kraft.
3. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Brandinspektor Franz Bründler
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und bezüglich der Löschwasserversorgung bei der Erschließung berücksichtigt.
4. Zur Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und auf den Beschluss vom 13.04.2021 verwiesen.
5. Zur Stellungnahme des IB Mayr
Zu Punkt B Ziffern 4.2.4 und 4.3.2 Höhenlagen:
Parzelle 9 ist in der Planung bereits auf eine Höhe von 520,25 m ü NN angeordnet (530,25 m ü NN in der ersten Stellungnahme ist ein Schreibfehler).
Bezüglich des anfallenden Oberflächenwassers auf dem eigenen Grundstück wird unter den Hinweisen Ziffer 19 darauf hingewiesen, dass sich der Private davor selbst schützen muss. Durch die Mulden und Wegeneigung weg von den Parzellen 23 bis 31 wurde seitens des Ingenieurbüros geplant, dass lediglich das Oberflächenwasser des eigenen Grundstücks zu den Gebäuden laufen kann.
Die Straßenneigung bei Parzelle 9 geht auch von dieser Einfahrt weg auf die gegenüberliegende Straßenseite, dass lediglich das Oberflächenwasser des eigenen Grundstücks zu den Gebäuden laufen kann.
Jeder Private muss sich selbst vor Oberflächenwasser und Rückstau ins Gebäude schützen.
Zu Ziffer 13: Wasserwirtschaft
Das Nutzvolumen der Regenspeicherschächte wird auf 3 m³ statt 2 m³ berichtigt. Zudem wird ergänzt, dass der Abfluss aus dem Regenspeicherschacht auf 0,2 l/s gedrosselt wird.
Der zweite Absatz auf Seite 16 wird berichtigt und ergänzt in
„.. den Regenrückhaltekanal (RRK) im Südwesten zugeführt und die Ausleitung aus dem RRK erfolgt gedrosselt in das Ableitungsmuldensystem des Bebauungsplangebiets Nr. 2 „Am Brunnenwiesenweg“ und von dort über das bestehende Regenwasserkanalsystem in das bestehende Regenrückhaltebecken des Bebauungsplangebiets Altomünster Nr. 2 „Am Brunnenwiesenweg“.
Der dritte Absatz auf Seite 16 wird wie folgt berichtigt:
An der nördlichen und westlichen Grenze des Baugebietes werden Ableitungsmulden für die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers aus dem nördlichen Außeneinzugsgebiet mit Muldenbreiten von etwa. 2,5 bzw. 3,0 m und mit Längsgefällen von ca. 3,3 ‰ (nördliche Ableitungsmulde) bis 10,0 ‰ (westliche Ableitungsmulde) angelegt.
Zu Punkt E: Ziffer 7.5: Wasserwirtschaft
Das Nutzvolumen der Regenspeicherschächte wird auf 3 m³ statt 2 m³ berichtigt. Zudem wird ergänzt, dass der Abfluss aus dem Regenspeicherschacht auf 0,2 l/s gedrosselt wird.
6. Zum Vorschlag der Verwaltung bezüglich des Straßenanschlusses im Brunnenwiesenweg
Die Fahrbahnverengung südöstlich der neu zu errichtenden Einfahrt in das Bebauungsplangebiet wird beidseitig rückgebaut und entfällt ersatzlos.
7. Satzungsbeschluss
Der Markt Altomünster beschließt aufgrund der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) und der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (PlanZV) diesen Bebauungsplan mit den o.g. beschlossenen redaktionellen Änderungen in der Fassung vom 11.10.2022 als Satzung.