Bebauungsplan Altomünster Nr. 49 "Seniorentagesstätte am Brechfeld"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 15.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 15.11.2022 ö 13

Beschluss

1. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange

  • Die Art der Nutzung wird nicht geregelt, da diese nach gemeindlicher Auffassung für den einfachen Bebauungsplan nicht erforderlich ist. Gemäß § 17 BauNVO handelt es sich bei der jeweiligen GRZ auch nur um einen Orientierungswert, der somit auch überschritten werden kann. Für die geplante Nutzung als erdgeschossige Seniorentagesstätte ist eine höhere GRZ notwendig.

  • Bei der Festsetzung 3.1 wird die Grundfläche nicht getrennt ausgewiesen. Jedoch wird die Überschreitung auf alle Ziffern des § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO ausgeweitet, somit gilt die Überschreitung auch für die Unterbauung mit der Tiefgarage.

  • Unter Festsetzung Punkt 4.1 wird die Baugrenze für das Hauptgebäude um den Zusatz „und Tiefgarage“ ergänzt. Somit wird klar, dass die Tiefgarage auch im Bauraum des Hauptgebäudes errichtet werden kann und nur die reine Tiefgaragenfläche mit Zufahrt, welche auch oberirdisch beginnt, mit der roten Baugrenze dargestellt ist.

  • Die Festsetzung Punkt 5.1 wird nicht um die Worte „nur zulässig“ ergänzt. Die aufgeführten Dachformen sind die zulässigen.
  • Bei der Festsetzung Punkt 6 wird der 2. Satz („Der Vorgartenbereich ist ein fünf Meter tiefer Streifen des Grundstücks entlang der Erschließungsstraße.“) ganz gestrichen.

  • Die Zahl der Vollgeschosse wird nicht festgesetzt. Es gibt Regelungen zur Wand- und Firsthöhe.



2. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Technischer Umweltschutz

Die vorgeschlagenen Festsetzungen werden nicht aufgenommen, da die Einhaltung der TA Lärm im Baugenehmigungsverfahren geprüft und mittels Auflagen geregelt wird bzw. ergänzend in der Bauausführung nach dem Stand der Technik auszuführen sind.



3. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Kreiseinrichtungen

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es handelt sich wie im Bebauungsplan beschrieben um eine Seniorentagesstätte.



4. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Brandinspektor Franz Bründler

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Löschwasserversorgung ist derzeit ausreichend, wird aber bei Bedarf erhöht. Im Genehmigungsverfahren wird eine ggf. auf dem Baugrundstück erforderliche Stellfläche für die Feuerwehr auf geprüft.



5. Zur Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 



6. Zur Stellungnahme der Bayernwerk AG

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis über die Ausführung der Leitungen für die Bauherren wird nicht mit aufgenommen, da dies Stand der Technik ist.
Der Standort einer ggf. erforderlichen Transformatorenstation ist dann in Abstimmung mit dem Markt Altomünster festzulegen.



7. Zur Stellungnahme der Energienetze Bayern GmbH

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Unter der bisherigen Ziffer 7.4 der Begründung ist bereits aufgeführt, dass die Gasversorgung durch die Energienetze sichergestellt ist.



8. Zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München

Die Rohfußbodenhöhe wird nicht festgesetzt und auch keine Hinweise zu Überflutungen aufgenommen. Der Bauherr muss eigenverantwortlich bauliche Vorsorgemaßnahmen treffen, um sich vor Schäden zu schützen und ebenso um den erforderlichen Versicherungsschutz.



9. Satzungsbeschluss

Der Markt Altomünster beschließt aufgrund der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) und der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (PlanZV) diesen Bebauungsplan mit der o.g. beschlossenen redaktionellen Änderung in der Fassung vom 15.11.2022 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.11.2022 11:09 Uhr