Anfragen zur Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen nördlich von Wollomoos, nordöstlich von Wollomoos, nördlich von Oberndorf, westlich von Kiemertshofen, südwestlich von Hohenzell, südlich von Deutenhofen und nordöstlich von Deutenhofen, nordwestlich von Deutenhofen (Erweiterung der bestehenden Anlage)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 11

Sach- und Rechtslage

Der Verwaltung liegen mehrere Anträge auf Bauleitplanung zur Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen vor.

Die betroffenen Grundstücke, die Flächenangaben und deren Bodenbewertung in Form der Ackerzahl kann aus beigefügter Tabelle entnommen werden:

Standort
Flurnr.
Gemarkung
Fläche in ha
Ackerzahl
nördlich von Wollomoos
168 
Wollomoos
0,92
49,90
nordöstlich von Wollomoos
78
Wollomoos
7,51
48,39
nördlich von Oberndorf
1114
Oberzeitlbach
5,10
49,81
westlich von Kiemertshofen
1005
Kiemertshofen
1,05
45,39

1006
Kiemertshofen
3,17
44,71

1012
Kiemertshofen
1,35
50,00

1029
Kiemertshofen
0,99
50,00

Gesamt
6,56
46,71
südwestlich von Hohenzell
89
Hohenzell
2,88
53,00

90
Hohenzell
4,41
53,00

Gesamt
7,29
53,00
südlich von Deutenhofen
910
Stumpfenbach
4,82
53,94

911
Stumpfenbach
2,63
53,67

926
Stumpfenbach
0,68
47,00

Gesamt
8,13
53,37
nordöstlich von Deutenhofen
1006 Tlf.
Stumpfenbach
10,00
48,52
nordwestlich von Deutenhofen (= Erweiterung der bestehenden Anlage)
1147 Tlf.
Stumpfenbach
0,97
51,49


Sämtliche Flächen, bis auf die Fl.-Nr. 926 der Gemarkung Stumpfenbach, werden laut Daten des Vermessungssamtes Dachau als Ackerflächen genutzt. Lediglich die vorherig genannte Fläche wird als Wiesenfläche, und daher mit einer Grünflächenzahl statt Ackerzahl, bewertet.  

Alle beantragten Flächen unterschreiten die vom Gemeinderat maximal zulässige Ackerzahl von 55,0 und entsprechen daher grundsätzlich dem Kriterienkatalog zum Leitbild des Marktes Altomünster.
Der Gesamtumfang der genehmigten, sich bereits im Verfahren befindlichen oder mit einem Absichtsbeschluss positiv bewerteten Flächen zur Nutzung als Freiflächenfotovoltaikanlage beträgt ca. 74 ha im gesamten Gemeindegebiet. 
Werden alle in diesen Tagesordnungspunkt behandelten Anträge positiv behandelt, steigt der Flächenbedarf im Gemeindegebiet auf ca. 120 ha. Der Gesamtumfang der Freiflächenfotovoltaikanlagen unterschreitet dabei den im Kriterienkatalog aufgeführten Anteil von 2% der Gemeindefläche (= ca. 151 ha). 

Die bereits vorgestellten Verfahren zur Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen
  • südlich von Teufelsberg, behandelt im Gemeinderat am 26.10.2021 und
  • südlich von Rametsried, behandelt im Gemeinderat am 23.06.2020 
werden auf Wunsch der jeweiligen Grundstückseigentümer derzeit nicht weitergeführt.


Nachfolgend werden die einzelnen Standorte vorgestellt:
Standort nördlich von Wollomoos
Das Grundstück befindet sich nördlich von Wollomoos und östlich der Staatsstraße St2047 von Wollomoos nach Xyger.


Bewertung durch die Verwaltung:
In der Regel wird ein 10 Meter breiter Eingrünungsstreifen für eine Freiflächenfotovoltaikanlage festgesetzt. Aufgrund der geringen Flächengröße würde ein unverhältnismäßig großer Anteil des Grundstücks als Grünflächen angesetzt werden. Aufgrund der geringen Anlagengröße wird eine Verteilung von vielen kleineren Freiflächenfotovoltaikanlagen im Marktgebiet gefördert.

Daher wird empfohlen den Antrag abzulehnen.




Standort nordöstlich von Wollomoos

Das Grundstück befindet sich nordöstlich von Wollomoos. 

































Bewertung durch die Verwaltung:
Durch das Grundstück befindet verläuft eine Gashochdruckleitung. 

Das Grundstück wird grundsätzlich als geeignet angesehen, daher wird empfohlen dem Antrag zuzustimmen.
















Standort nördlich von Oberndorf

Das Grundstück befindet sich nördlich von Oberndorf.

































Bewertung durch die Verwaltung:
Über das Grundstück verlaufen eine 110 kv und eine 380 kv Freileitung. 

Das Grundstück wird grundsätzlich als geeignet angesehen, daher wird empfohlen dem Antrag zuzustimmen.
















Standort westlich von Kiemertshofen

Die Grundstücke befinden sich westlich von Kiemertshofen. 


































Bewertung durch die Verwaltung:
Der Antrag wurde von mehreren verschiedenen Grundstückseigentümern für Ihr jeweiliges Grundstück in einem Sammelschreiben gestellt. Es wird empfohlen, die Grundstücke als eine Einheit zu bewerten.

Auf dem nördlichen Grundstück mit der Flurnummer 1006 der Gemarkung Kiemertshofen verläuft eine 20 kv Freileitung.

Auf den Flurnummern 1012 und 1029 der Gemarkung Kiemertshofen sind Flächenanteile vorhanden, die vorrangig als Ausgleichsflächen für Ersatzmaßnahmen vorgesehen sind. 

Die Grundstücke werden grundsätzlich als geeignet angesehen, daher wird empfohlen dem Antrag zuzustimmen. Die entsprechend als Ausgleichsflächen für Ersatzmaßnahme vorgesehene Flächen sind entsprechend als solche zu nutzen.






Standort südwestlich von Hohenzell

Die Grundstücke befinden sich südwestlich von Hohenzell.


Bewertung durch die Verwaltung:
Der Antrag wurde vom zukünftigen Betreiber über zwei Grundstücke von verschiedenen Grundstückseigentümern für Ihr jeweiliges Grundstück in einem Sammelschreiben gestellt. Es wird empfohlen, die Grundstücke als eine Einheit zu bewerten.

Die Grundstücke werden grundsätzlich als geeignet angesehen, daher wird empfohlen den Antrag zuzustimmen.











Standort südlich von Deutenhofen

Die Grundstücke befinden sich südlich von Deutenhofen.





































Bewertung durch die Verwaltung:
Der Antrag wurde von zwei verschiedenen Grundstückseigentümern für Ihre jeweiligen Grundstücke in einem Antrag gestellt. Es wird empfohlen, die Grundstücke als eine Einheit zu bewerten.

Über den Grundstücken verläuft eine 20 kv Freileitung.

Auf der Flurnummer 926 der Gemarkung Stumpfenbach ist ein Großteil der Fläche als Ausgleichsfläche für Ersatzmaßnahmen vorgesehen. 

Die Grundstücke werden grundsätzlich als geeignet angesehen, daher wird empfohlen den Antrag zuzustimmen. Die entsprechend als Ausgleichsflächen für Ersatzmaßnahmen vorgesehene Flächen sind entsprechend als solche zu nutzen.






Standort nordöstlich von Deutenhofen

Das Grundstück befindet sich nordöstlich von Deutenhofen.
































Bewertung durch die Verwaltung:
Das Grundstück wird grundsätzlich als geeignet angesehen, daher wird empfohlen den Antrag zuzustimmen.


















Standort nordwestlich von Deutenhofen (= Erweiterung der bestehenden Anlage)

Das Grundstück befindet sich nordwestlich von Deutenhofen. Die bereits bestehende Anlage (blau markiert) soll erweitert (rot markiert) werden. 


Bewertung durch die Verwaltung:
Das Grundstück wird grundsätzlich als geeignet angesehen, daher wird empfohlen den Antrag zuzustimmen.



Allgemeiner Hinweis der Verwaltung:
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verfahrenseinleitung aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.

Beschluss 1

  1. Der Antrag für die Entwicklung des Grundstücks mit der Flurnummer 168 der Gemarkung Wollomoos nördlich von Wollomoos wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6

Beschluss 2

  1. Der Markt Altomünster befürwortet die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage auf dem Grundstück Flurnummer 78 der Gemarkung Wollomoos nordöstlich von Wollomoos.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 3

  1. Der Markt Altomünster befürwortet die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage auf dem Grundstück Flurnummer 1114 der Gemarkung Oberzeitlbach nördlich von Oberndorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 4

  1. Der Markt Altomünster befürwortet die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage auf den Grundstücken Flurnummern 1005, 1006, 1012 und 1029 der Gemarkung Kiemertshofen westlich von Kiemertshofen mit der Einschränkung, dass entsprechende Ausgleichsflächen für Entwicklungsmaßnahmen auf den Grundstücken Flurnummern 1012 und 1029 der Gemarkung Kiemertshofen in der weiteren Planung entsprechend berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 5

  1. Der Markt Altomünster befürwortet die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage auf den Grundstücken Flurnummern 89 und 90 der Gemarkung Hohenzell südwestlich von Hohenzell.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Frau Gemeinderätin Englmann hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Beschluss 6

  1. Der Markt Altomünster befürwortet die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage den Grundstücken Flurnummern 910, 911 und 926 der Gemarkung Stumpfenbach südlich von Deutenhofen mit der Einschränkung, dass entsprechende Ausgleichsflächen für Entwicklungsmaßnahmen auf dem Grundstück mit der Flurnummer 926 der Gemarkung Stumpfenbach in der weiteren Planung entsprechend berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Keller hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Beschluss 7

  1. Der Markt Altomünster befürwortet die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage auf dem Grundstück Flurnummer 1006 Teilfläche der Gemarkung Stumpfenbach nordöstlich von Deutenhofen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Keller hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Beschluss 8

  1. Der Markt Altomünster befürwortet die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage auf dem Grundstück Flurnummer 1147 Teilfläche der Gemarkung Stumpfenbach nordwestlich von Deutenhofen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 9

  1. Der Markt Altomünster beabsichtigt für die befürworteten Flächen unter der Voraussetzung einer positiven landschaftsplanerischen Voreinschätzung und der Kostenübernahme durch die jeweiligen Begünstigten den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 10

  1. Das Landschaftsplanungsbüro Brugger wird beauftragt eine landschaftsplanerische Voreinschätzung für die befürworteten Anträge auszuarbeiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 15.03.2022 06:59 Uhr