Kanalerneuerung in der Aichacher Straße; Erweiterung des Maßnahmenumfangs


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 27.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2022 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Der Kanal in der Aichacher Straße besteht aus Betonspitzmuffenkanälen und wurde bei der Kanalzustandsbewertung in die Zustandsklasse 0 und 1 (sofortiger und kurzfristiger Handlungsbedarf) eingeordnet.

In der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2020 wurde beschlossen im Rahmen des gemeindlichen Abwassersanierungskonzepts im Jahr 2022 den Neubau eines Schmutzwasserkanals in der Aichacher Straße (mit kurzen Teillängen in der Ganghofer Straße und Am Brechfeld) und die Umfunktionierung des bestehenden Mischwasserkanals in einen Regenwasserkanal (mit einem kurzen Neubaustück) vorzusehen und das Büro Mayr Ingenieure mit den weiteren Planungsarbeiten zu beauftragen.
 
Parallel zur o.g. Kanalsanierungsplanung läuft derzeit die Überrechnung der Mischwasserbehandlungsanlagen der Schiene Randelsried zur Kläranlage Altomünster. Dies wird vom Wasserwirtschaftsamt München (WWA) für die derzeit in Bearbeitung befindliche Erstellung der Unterlagen zur Neubeantragung der bis 31.12.2022 befristeten wasserrechtliche Erlaubnis für den Betrieb des Regenüberlaufbeckens RÜB 2 im Einmündungsbereich der Stumpfenbacher Sraße in die Aichacher Straße gefordert.
Hierbei wurde festgestellt, dass die hydraulische Leistungsfähigkeit des Kanales, die im Bestand für die Ableitung des abgeschlagenen Mischwassers notwendig wird, nicht ausreicht ohne einen Rückstau in das RÜB 2 über die bestehende Klär- und Beckenüberlaufschwellen zu verursachen. Hierdurch wird die Absetzwirkung in der Mischwasserbehandlungsanlage negativ beeinträchtigt. 
 
Zur Verbesserung der Situation am RÜB 2 wurde zunächst die Variante 1 (Aichacher Straße verbleibt im Mischsystem) untersucht. 
Die Folge ist, dass die bestehenden Klär- und Beckenüberlaufschwellen im RÜB 2 deutlich anzuheben wären, um den Rückstrom aus dem Ableitungskanal zu verhindern. Hierdurch ergeben sich jedoch negative Auswirkungen hinsichtlich des Rückstauniveaus in den zuleitenden Kanälen bis zum oberhalb liegenden Stauraumkanal SK1 in der Halmsrieder Straße (bis zum Maibaum!), bei dem dann ebenfalls eine Schwellenerhöhung notwendig wird. Durch die stark begrenzte Überfallhöhe innerhalb des Bauwerkes SK 1 kann jedoch die erforderliche Entlastungswassermenge dann nicht mehr vollständig abgeleitet werden. 

Als Alternative wurde die Variante 2 (Umbau der Aichacher Straße in ein Trennsystem mit Anschluss des in diesem Einzugsgebiet anfallenden Oberflächenwassers an den Ableitungskanal des RÜB 2) beleuchtet. 
Eine Schwellenerhöhung kann bei dieser Variante entfallen und somit die negativen Einflüsse hinsichtlich des Rückstau. Zudem kann die hydraulische Leistungsfähigkeit des Entlastungskanales durch die zu erwartende zeitliche Verzögerung der Abflussspitzen als ausreichend bewertet werden. 
 
Unter Berücksichtigung der Variantenuntersuchung der Mischwasserbehandlungsanlagen und des baulichen Zustandes des bestehenden Mischwasserkanales in der Aichacher Straße wird der Umbau des Einzugsgebietes Aichacher Straße (mit Ganghoferstraße und Joseph-Magges-Straße; ohne Am Brechfeld) von einem Mischsystem dann zukünftig in ein Trennsystem erforderlich. 
Der bestehende Mischwasserkanal kann hierbei in weiten Teilen als Regenwasserkanal weiterverwendet werden. Es sind lediglich kleinere Sanierungsmaßnahmen erforderlich, da die Anforderung an die Dichtigkeit bei einem Regenwasserkanal gegenüber einem Mischwasserkanal deutlich reduziert ist. Die bestehenden Mischwasserhausanschlüsse werden weiterhin als Regenwasserhausanschlüsse genutzt. 
Parallel hierzu wird die Neuerstellung eines Schmutzwasserkanales erforderlich. Für das Schmutzwasser werden neue Hausanschlüsse errichtet. 
Auf den Grundstücken muss ebenfalls eine vollständige Trennung der schmutz- und oberflächenwasserführenden Grundleitungen vorgenommen werden.
 
Im Bereich Ganghofer Straße und Joseph-Magges-Straße wird der bestehende Mischwasserkanal aufgrund seines guten baulichen Zustandes bis auf eine Teillänge von ca. 30 m in der Ganghofer Straße (hier erfolgt ein Neubau des Schmutzwasserkanals) weiter als Schmutzwasserkanal verwendet und parallel hierzu ein Regenwasserkanal mit den entsprechenden Hausanschlüssen errichtet.

In der Straße Am Brechfeld wird der bestehende Mischwasserkanal auf einer Teillänge von ca. 40 m durch einen neuen Mischwasserkanal ersetzt. Die Errichtung eines zweiten Kanals für das Regenwasser ist aus räumlichen Gründen hier nicht möglich. 

Die Gesamtmaßnahme kann bauabschnittsweise erfolgen:
Bauabschnitt 1: Aichacher Straße und Am Brechfeld (Teillänge von ca. 40 m)
Bauabschnitt 2: Ganghofer Straße und Joseph-Magges-Straße

 
Es wird vorgeschlagen, 
  • die oben beschriebene Kanalerneuerung in der Aichacher Straße, Ganghoferstraße, Joseph-Magges-Straße und Am Brechfeld in zwei Bauabschnitten durchzuführen.
  • die für 2023 vorgesehene Kanalsanierung in der Adelstraße um ein Jahr nach hinten zu verschieben, da die im Kanalsanierungskonzept anvisierten von ca. Kosten von 1,3 Mio € (im weiteren Verlauf 1,0 Mio € pro Jahr) für den Einzugsbereich Aichacher Straße deutlich darüber liegen.


Ein Vertreter des Büros Mayr Ingenieure wird diese Thematik in der Sitzung erläutern.

Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten belaufen sich nach einer äußerst groben Kostenannahme im Rahmen einer Bedarfsplanung für den 
  • Bauabschnitt 1 auf einen Betrag in Höhe von ca. 1,4 Mio € und den
  • Bauabschnitt 2 auf einen Betrag in Höhe von ca. 0,6 Mio €.

Ein Kostenanteil für ein Regenrückhaltevolumen an der Einleitung in den Vorfluter ist in oben genannten Kosten nicht enthalten, da nach derzeitigem Stand der Abstimmung mit dem WWA München das notwendige Regenrückhaltevolumen gemeinsam mit dem erforderlichen Volumen der Mischwasserbehandlungsanlagen im OT Altomünster geschaffen werden kann. 
Nach den aktuellen Bestimmungen der „Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben“ (RZWas) kann mit einer Förderung in Höhe von voraussichtlich 40% der förderfähigen Kosten gerechnet werden.

Für das Haushaltsjahr 2022 ff sind entsprechende Mittel einzustellen.

Beschluss

  1. Die Kanalerneuerung in der Aichacher Straße, Ganghoferstraße, Joseph-Magges-Straße und Am Brechfeld wird wie beschrieben (und damit überwiegend im Trennsystem) in zwei Bauabschnitten durchgeführt.
  2. Die für 2023 vorgesehene Kanalsanierung in der Adelstraße wird um ein Jahr nach hinten verschoben.
  3. Für das Haushaltsjahr 2022 ff werden entsprechende Mittel eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.05.2022 10:32 Uhr