Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach der Kinderkrippe und des Kindergartens Regenbogen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 27.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2022 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Die gemeindlichen Gebäude, in denen der Kindergarten Regenbogen (Am Brechfeld 10) und die Kinderkrippe Regenbogen (Am Brechfeld 9) untergebracht sind, verfügen über eine große Dachlandschaft, die aufgrund der Ausrichtung und der Dachneigung (Kindergarten 25° und Kinderkrippe 18°) in weiten Teilen grundsätzlich für die Errichtung einer Fotovoltaikanlage geeignet ist.

Die statischen Voraussetzungen sind noch zu prüfen.





Es wird vorgeschlagen auf beiden Gebäudekomplexen jeweils eine Fotovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 25 kwpeak zu errichten, die von der Größe her in erster Linie auf den Eigenverbrauch in Höhe von durchschnittlich jeweils 12.000 kwh pro Jahr ausgelegt ist, und diese durch jeweils einen Stromspeicher mit einer Kapazität von 22 kwh zu ergänzen.

Finanzielle Auswirkungen

Es ist mit gebäudebezogenen Investitionskosten in Höhe von jeweils ca. 55.000,- € zu rechnen. Bei einer Realisierung im Jahr 2023 ist eine Kostensteigerung zwischen 10% und 20% einzuplanen.

Beschluss

  1. Die Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach des Kindergartens und der Kinderkrippe wird grundsätzlich positiv bewertet.
  2. Es wird geprüft, inwieweit der Einbau eines Stromspeichers wirtschaftlich sinnvoll ist.
  3. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden im Haushalt 2023 eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.05.2022 10:32 Uhr