Errichtung eines Geh- und Radweges bei Stumpfenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 27.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2022 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Die Situation für die Radfahrer kann im Bereich Stumpfenbach durch die Errichtung eines neuen Verbindungsweges (vgl. rote Markierung) zwischen der Schrannenstraße und dem Weg entlang der Bahnlinie deutlich verbessert werden.

Das Grundstück mit einer Breite von 5,0 m bis 7,5 m für den ca. 500 m langen Verbindungsweg ist bereits im Eigentum des Marktes Altomünster.







Für die Ausführung des Weges stehen folgende Varianten zur Verfügung:

Variante
Oberfläche
Breite
Baukosten
„Charakter“
V 1
Schotter
2,5 m zzgl.
2 x 0,5 m
ca. 115.000,- €
Geh- und Radweg
V 2
Schotter
3,0 m zzgl.
2 x 0,75 m
ca. 180.000,- €
Wirtschaftsweg
V 3
Asphalt
2,5 m zzgl.
2 x 0,5 m
ca. 160.000,- €
Geh- und Radweg
V 4
Asphalt
3,0 m zzgl.
2 x 0,75 m
ca. 220.000,- €
Wirtschaftsweg


Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den oben genannten Kosten um einen groben Kostenrahmen für die Baukosten einschließlich Nebenkosten handelt. Es wurde davon ausgegangen, dass der Baugrund ausreichend tragfähig ist und nur gering belastete Böden anstehen.

Kosten für mögliche naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen sind noch nicht berücksichtigt.

Die Ausführung einer Oberfläche in Schotter ist nach den Regularien der Regierung von Oberbayern nach Art. 13c BayFAG nicht förderfähig.
Der konkreten Fördersatz für ein Vorhaben wird von der Regierung von Oberbayern regelmäßig erst auf der Grundlage der zuwendungsfähigen Kosten nach dem Ausschreibungsergebnis festgesetzt. Der Orientierungswert für durchschnittlich finanzkräftige Kommunen liegt bei Förderungen bei 55 %.
Inwieweit eine Förderung bei einer Breite nach den Anforderungen eines Wirtschaftsweges möglich, kann derzeit nicht beantwortet werden.

Von Seiten der Verwaltung wird aus wirtschaftlichen Gründen vorgeschlagen, für die Variante V 3 durch das Büro Mayr Ingenieure eine entsprechende Planung ausarbeiten zu lassen und für diese Maßnahme eine entsprechende Förderung zu beantragen (Stichtag für Maßnahmen, die in 2023 ausgeführt werden sollen ist der 01.09.2022). Die Ausführung der Maßnahme kann frühestens im Jahr 2023 erfolgen.

Beschluss

  1. Das Büro Mayr Ingenieure wird mit der Ausarbeitung einer Planung für die Errichtung eines asphaltierten Geh- und Radweges beauftragt.
  2. Für diese Maßnahme wird eine entsprechende Förderung bei der Regierung von Oberbayern beantragt.
  3. Die Ausführung der Maßnahme erfolgt im Jahr 2023.
  4. Im Haushalt 2023 ff. werden entsprechende Mittel bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

Datenstand vom 16.05.2022 10:32 Uhr