Konzessionsvertrag für das Gasnetz im Gemeindebereich Altomünster; Neuabschluss für die Jahre 2024 ff


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.06.2022 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Als Konzessionsvertrag wird ein privatrechtliches Vertragsverhältnis bezeichnet, das zwischen Gebietskörperschaften und Versorgungsunternehmen besteht. 
Verträge über Konzessionen werden hinsichtlich der Nutzung öffentlicher Straßen, Wege, Plätze und sonstiger Verkehrsflächen zum Zweck der meist ausschließlichen Versorgung  der Endverbraucher (= Niederdruck- bzw. -spannungsnetz) mit Energie (Gas, Elektrizität, Fernwärme, Fernkälte) oder Wasser auf kommunaler Ebene geschlossen. 
Die Gemeinde erhält im Gegenzug für die Gewährung des Leitungsrechts und des Verzichts auf eigene Durchführung der öffentlichen Versorgung eine Konzessionsabgabe, die den Gegenwert für die Belastung der öffentlichen Flächen anlässlich der wirtschaftlichen Betätigung durch Dritte darstellt.

Abzugrenzen ist der Konzessionsvertrag von den Verträgen, die zwischen einem Versorgungsunternehmen und Verbrauchern geschlossen werden (z. B. Gasliefervertrag).

Die Höhe der Konzessionsabgabe unterliegt gesetzlichen Regelungen und liegt derzeit bei ca. 5.000,- € jährlich. 
Eine Auszahlung der Konzessionsabgabe ist bislang nicht erfolgt, da diese vergangenheitlich auf der Basis eines Nachtragsvertrags mit einem Teilbetrag des Baukostenzuschusses in Höhe von 98.000,- € verrechnet wurde. Der noch zu verrechnende Betrag beläuft sich aktuell auf ca. 50.000,- €.

Der aktuelle Konzessionsvertrag Gas wurde im Oktober 1994 und einem Nachtrag im Juni 2004 (darin wurde auch das aktuelle Vertragsende festgelegt) mit der Erdgas Südbayern GmbH, München abgeschlossen und endet am 30.04.2024. 

Für die Findung und Auswahl eines neuen Vertragspartners ist ein transparentes und diskriminierungsfreies Auswahl- und Vergabeverfahren durchzuführen. Dieses begann mit der Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), mit der der Markt Altomünster kundegetan hat, dass der bestehende Konzessionsvertrag zum 30.04.2024 ausläuft.

Auf diese Bekanntmachung hin hat die Energienetze Bayern GmbH & CoKG eine sog. Interessensbekundung für den Abschluss eines Konzessionsvertrages abgegeben.

Da mit der Energienetze Bayern GmbH & CoKG nur mehr ein kompetenter Bewerber um die Gaskonzession verbleibt, ist kein weiteres Auswahlverfahren erforderlich.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen einen 
  • Konzessionsvertrag „Gas“ auf der Basis des von den Kommunalen Spitzenverbänden ausgehandelten Musterkonzessionsvertrags mit einer Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen und 
  • einen Nachtragsvertrag „Verrechnung“ zur Regelung der Verrechnung des Baukostenzuschusses mit der Konzessionsabgabe
abzuschließen.

Der Konzessionsvertrag und der Nachtragsvertrag sind im Ratsinformationssystem zum Abruf bereitgestellt.

Beschluss

1.        Mit der Energienetze Bayern GmbH & CoKG wird ab 01.05.2024 ein Konzessionsvertrag „Gas“ mit einer Laufzeit von 20 Jahren und ein Nachtragsvertrag „Verrechnung“ abgeschlossen. 
2.         Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2022 06:58 Uhr