Umrüstung der Beleuchtung des Hauptplatzes auf dem Sportgelände des TSV Altomünster auf LED Leuchtmittel; Zuschussantrag des TSV Altomünster e.V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 19.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.07.2022 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der TSV Altomünster beabsichtigt die bestehende Beleuchtung des Hauptplatzes auf LED Leuchtmittel umzurüsten und hat hierzu mit Schreiben vom 04.07.2022 einen Antrag auf Förderung gestellt.

Die Gesamtkosten werden derzeit auf einen Betrag in Höhe von 52.000,- € geschätzt. Darin sind keine Eigenleistungen beinhaltet.

Die zuletzt angewandte, vergleichbare Förderpraxis sieht wie folgt aus:

Der Markt Altomünster fördert eine derartige Maßnahme mit einem Fördersatz in Höhe von max. 20% des Anteils der nachgewiesenen Gesamtkosten.

Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen. 

Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen bzw. erworbenen Materialien unter Berücksichtigung des ermittelten Förderbetrags. Die Abrechnungen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen. 

Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.

Daraus errechnet sich folgender Förderbetrag

       52.000,- € x 20% = 10.400,- €                

Der Fördermittelempfänger hat einen Mindesteigenanteil in Höhe von 10% der Investitionskosten zu tragen.

Der Antrag ist im Ratsinformationssystem zum Abruf bereitgestellt.

Beschluss

Für diese Maßnahme wird eine Förderung in Höhe von 20 % und damit ein Förderbetrag in Höhe von 10.400,- € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.08.2022 06:53 Uhr