Vorzeitige Verlängerung des Pachtvertrages über das Sportgelände des TSV Altomünster e.V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 19.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.07.2022 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 04.07.2022 beantragte der TSV Altomünster e.V. die vorzeitige Verlängerung des Pachtvertrages für das Sportgelände (Grundstücke Flurnummern 808, 899, Gemarkung Altomünster) über das derzeit vereinbarte Vertragsende zum 31.05.2025 hinaus. 


Luftbild des Sportgeländes


Eine vorzeitige Verlängerung des Pachtvertrages über den vorgenannten Zeitpunkt hinaus ist erforderlich, da der TSV Altomünster e.V. eine Baumaßnahme (Umrüstung der bestehenden Flutlichtanlage auf LED-Beleuchtung) plant, für die im Rahmen einer Bezuschussung u.a. durch den BLSV eine Mindestrestlaufzeit des Pachtvertrages von 10 Jahren notwendig ist.

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, den Pachtvertrag bis zum 31.12.2050 zu verlängern, da der TSV Altomünster e.V. in den nächsten Jahren eine Maßnahme plant, für die im Rahmen einer Bezuschussung u.a. durch den BLSV eine Mindestrestlaufzeit des Pachtvertrages von 25 Jahren notwendig ist.

Der Antrag des TSV Altomünster und der zukünftige Pachtvertrag sind im Ratsinformationssystem zum Abruf bereitgestellt.

Beschluss

Der Verlängerung des Pachtvertrages mit dem TSV Altomünster e.V. bis zum 31.12.2050 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.08.2022 06:53 Uhr