Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II, 5. Änderung "Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg, 2. Änderung"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2022 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat des Marktes Altomünster hat in seiner Sitzung vom 20.10.2020 beschlossen, für einen Bereich südlich von Lichtenberg die rechtswirksame Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich zu ändern.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Änderung des o.g. Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 26.01.2021 fand in der Zeit vom 12.02.2021 bis 19.03.2021 statt. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Nach Abwägung des Gemeinderates am 22.02.2022 wurde die Verfahrensunterlagen in der Fassung vom 22.02.2022 gebilligt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 22.02.2022 fand in der Zeit vom 08.06.2022 bis 11.07.2022 statt. Parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.


Ergebnis der öffentlichen Auslegung 

Von Seiten der Bürger gingen keine Stellungnahmen ein.


Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau
  • Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Dachau
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Behindertenbeauftragter des Marktes Altomünster
  • Bund Naturschutz in Bayern e.V., KG Dachau
  • Deutsche Telekom Technik GmbH 
  • Gemeinde Schiltberg
  • Gemeinde Odelzhausen
  • VG Dasing - Gemeinde Eurasburg
  • VG Dasing - Gemeinde Adelzhausen
  • VG Dasing - Gemeinde Sielenbach
  • Landesbund für Vogelschutz, KG Dachau
  • Landratsamt Dachau, Fachbereich: Kreisbrandinspektion Dachau
  • Landratsamt Dachau Kreisheimatpflegerin
  • Energienetzte Bayern GmbH
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern
  • IHK München und Oberbayern
  • Landesamt für Denkmalpflege 
  • Zweckverband zur Wasserversorgung "Altogruppe"

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben weder Anregungen noch Bedenken geäußert:

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck, E-Mail vom 15.06.2022
  • bayernets, E-Mail vom 14.06.2022
  • Gemeinde Erdweg, E-Mail vom 14.06.2022
  • Gemeinde Hilgertshausen-Tandern, E-Mail vom 11.07.2022
  • Markt Markt Indersdorf, E-Mail vom 04.07.2022
  • Regionaler Planungsverband München, E-Mail vom 18.07.2022 
  • Stadt Aichach, E-Mail vom 09.06.2022
  • TenneT TSO GmbH, E-Mail vom 09.06.2022
  • Wasserwirtschaftsamt München, E-Mail vom 08.07.2022


Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange mit Anregungen und Bedenken:

1. Regierung von Oberbayern - Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 15.06.2022

Zu den o.g. Planungen wurde bereits mit Schreiben vom 24.05.2022 Stellung genommen und insbesondere auf das Erfordernis einer Auseinandersetzung mit den regionalplanerischen Festsetzungen zur Folgenutzung im Bereich des bestehenden Vorranggebietes für Kies und Sand VR 200 hingewiesen. Zu diesem Sachverhalt finden sich nun entsprechende Ausführungen in der Begründung. Weiterhin ist im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung eine Festsetzung gem. § 9 Abs. 2 BauGB geplant, wonach im Bereich des bereits genehmigten Kiesabbaues die abschnittsweise Nutzung für eine PV-Anlage erst zulässig sein soll, wenn die Rohstoffausbeute abgeschlossen und eine Wiederverfüllung stattgefunden hat. 

Die Planungen stehen somit den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.


2. Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 22.06.2022

Gegen die o. g. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen weiterhin keine grundsätzlichen
Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Wir nehmen den jeweiligen Beschluss „Die Freileitungen der Bayernwerk Netz GmbH sind von der künftigen PV-Anlage nicht betroffen.” (Auszüge aus den Niederschriften vom 22.02.2022 zur Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan) zur Kenntnis.

Durch die Nähe möchten wir weiterhin folgende Hinweise geben: 
Der Schutzzonenbereich der 20-kV-Freileitungen beträgt in der Regel beiderseits zur Leitungsachse je 10 m. Aufgrund geänderter technischer Gegebenheiten können sich gegebenenfalls andere Schutzzonenbereiche ergeben. Hinsichtlich der, in dem angegebenen Schutzzonenbereich bestehenden, Bau- und Bepflanzungsbeschränkung machen wir darauf aufmerksam, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art uns rechtzeitig zur Stellungnahme vorzulegen sind. Dies gilt insbesondere für Straßen- und Wegebaumaßnahmen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Kiesabbau, Aufschüttungen, Freizeit und Sportanlagen, Bade- und Fischgewässer und Aufforstungen.
Für die Beschädigung der Solarmodule durch eventuell von den Leiterseilen herunterfallende Eis- und Schneelasten übernehmen wir keine Haftung. In den Mastbereichen und unter den Leiterseilen muss unter Umständen auch mit Vogelkot gerechnet werden.
Der Schattenwurf von Masten und der überspannenden Leiterseile ist vom Betreiber der Photovoltaikanlage zu akzeptieren. Dies gilt auch bei einer Anpassung/Erneuerung von Masten, die eine Änderung der Höhe bzw. der Grundabmessungen des Mastes bedingen und ggf. eine auftretende Änderung des Schattenwurfes verursachen.

Mastnahbereich
  • Um den Betrieb der Mittelspannungsleitung (einschl. Wartung, Inspektion und Instandsetzung) zu gewährleisten, muss ein Radius von mindestens 5,00 m um Masten, gemessen ab Mastmittelpunkt, sowie der Bereich unter den Traversen, von einer Bebauung freigehalten werden. Ein geringerer Abstand ist mit uns abzustimmen. 

  • Der ungehinderte Zugang sowie die ungehinderte Zufahrt zu unseren Masten muss, jederzeit, auch mit Lkw und Mobilkran gewährleistet sein. Deshalb ist eine entsprechend breite Zufahrt vorzusehen.

  • Befindet sich der Mast innerhalb der Umzäunung, ist für Wartung und Reparaturarbeiten am Eingangstor der PV-Anlage ein Schlüsseltresor zu installieren. Die Kosten trägt der Betreiber der PV-Anlage. Den Schließzylinder stellt die Bayernwerk Netz GmbH.

Losgelöst von möglichen Festlegungen zu einem Netzanschluss- bzw. Verknüpfungspunkt mit dem Stromnetz der allgemeinen Versorgung im Rahmen dieser Bauleitplanung erfolgt diese Festlegung ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben wie z.B. EEG, KWK-G.


3. Weiteres Verfahren

Der Markt Altomünster stellt die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II, 5. Änderung „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg - 2. Änderung“ in der Fassung vom 20.09.2022 fest.
Der Entwurf in der Fassung vom 20.09.2022 wird dem Landratsamt Dachau zur Genehmigung vorgelegt. 
 

Beschluss

1. Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern - Höhere Landesplanungsbehörde

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 


2. Zur Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH

Die Leitung der Bayernwerk Netz GmbH verläuft am westlichen Rand der bestehenden PV-Anlage und ist einschl. des 10 m breiten Schutzstreifens von der 5. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II, „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg – 2. Änderung“ mit der Ausdehnung der Sondergebietsfläche nach Westen hin nicht tangiert. 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 


3. Weiteres Verfahren

  1. Der Markt Altomünster stellt die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II, 5. Änderung „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg - 2. Änderung“ in der Fassung vom 20.09.2022 fest.
  2. Der Entwurf in der Fassung vom 20.09.2022 wird dem Landratsamt Dachau zur Genehmigung vorgelegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.01.2023 07:28 Uhr