Mit Mail vom 06.09.2022 teilt der 1. Vorstand des Angelerclubs Unterzeitlbach e.V. folgendes mit:
Der Anglerclub Unterzeitlbach e.V. bittet um finanzielle Unterstützung zur Behebung der Biberschäden vom Oktober 2021 und Juli 2022.
In beiden Fällen durchbohrte der Biber den Hauptdamm zum Krebsenbach, so dass der Vereinsweiher innerhalb kürzester Zeit auslief. Mit der Folge, dass der komplette Fischbestand verendete.
Um weiteren Schäden vorzubeugen sind wir gezwungen umfangreiche bauliche Maßnahmen durchzuführen.
Wir wollen auch weiterhin das Vereinsgelände als Naherholungsgebiet und Naturparadies präsentieren.
Die zuletzt angewandte Förderpraxis bei Sportvereinen sieht wie folgt aus:
Der Markt Altomünster fördert eine Maßnahme mit einem Fördersatz in Höhe von max. 20% des Anteils der nachgewiesenen Gesamtkosten.
Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen.
Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen bzw. erworbenen Materialien unter Berücksichtigung des ermittelten Förderbetrags. Die Abrechnungen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen.
Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.
Daraus errechnet sich folgender maximaler Förderbetrag
50.000,- € x 20% = 10.000,- €
Der Fördermittelempfänger hat einen Mindesteigenanteil in Höhe von 10% der Investitionskosten zu tragen.