Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.09.2022 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).
TOP 1 Sanierung Anwesen Schultreppe 4; Nachtrag Gewerk Kirchenmaler
Der 4. Nachtragsvereinbarung im Gewerk „Putz- und Malerarbeiten“ wird zugestimmt.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die 4. Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen
TOP 2 Erschließungsmaßnahmen für das Baugebiet Randelsried Nr. 3 „Nördlicher und mittlerer Bereich der Schiltberger Straße“; Vergabe der Erschließungsträgerschaft
Die Erschließung des vorgenannten Baugebiets wird für den gemeindlichen Aufgabenbereich (insbesondere Kanal, Straße, Grünordnung) auf die KFB Baumanagement GmbH übertragen.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen
TOP 3 Erschließungsmaßnahmen für das Baugebiet Kiemertshofen Nr. 4 „Südlich der Straße nach Übelmanna“; Vergabe der Erschließungsträgerschaft
Die Erschließung des vorgenannten Baugebiets wird für den gemeindlichen Aufgabenbereich (insbesondere Kanal, Straße, Grünordnung) auf die KFB Baumanagement GmbH übertragen.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.
TOP 4 Erschließungsmaßnahmen für das Baugebiet Plixenried Nr. 2 „Westlich von Langengern“; Vergabe der Erschließungsträgerschaft
Die Erschließung des vorgenannten Baugebiets wird für den gemeindlichen Aufgabenbereich (insbesondere Kanal, Straße, Grünordnung) auf die KFB Baumanagement GmbH übertragen.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.
TOP 5 Erschließungsmaßnahmen für die Baugebiete Wollomoos Nr. 11 „Westlich der Weilachstraße“ und Wollomoos Nr. 9 „Östlich der Weilach- und Gartenstraße“; Vergabe der Erschließungsträgerschaft
Die Erschließung des vorgenannten Baugebiets wird für den gemeindlichen Aufgabenbereich (insbesondere Kanal, Straße, Grünordnung) auf die KFB Baumanagement GmbH übertragen.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.
Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.09.2022 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).
TOP 1 Notstromversorgung der Abwasserpumpwerke
Mit dem Erwerb von zwei Aggregaten im Rahmen der vorgenannten Kosten besteht Einverständnis.