Die gesamte Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster verbrauchte in den letzten 14 Jahren eine durchschnittliche Menge von ca. 255.000 kwh Stunden.
Die Verbrauchsminderung im Jahr 2009 ist auf die Umrüstung der sog. Peitschenleuchten mit einem innenliegenden Reflektor und der Reduzierung um ein Leuchtmittel zurückzuführen.
Der zwischen 2011 und 2016 zu verzeichnenden Anstieg liegt in der Erhöhung der Brennstellen insbesondere aufgrund von neuen Ortsstraßen in den Baugebieten.
Seit 2017 wurden ca. 210 bestehenden Leuchten in Stumpfenbach, Oberzeitlbach, Pipinsried, Hohenzell, Kiemertshofen, Irchenbrunn, Arnberg, Asbach, Randelsried und Maisbrunn, Unterzeitlbach und Wollomoos zum Preis von insgesamt ca. 100.000,- € auf LED umgerüstet.
Aufgrund der für den Markt mit Ablauf des bisherigen Stromlieferungsvertrages ab 2024 zu erwartenden Preissteigerung für den Strombezug (Der reine Energiepreis liegt derzeit 4,8 Ct/kwh netto) und des aktuell noch laufenden Bundes- und Landesförderprogramms wird vorgeschlagen, für das Jahr 2023 ein Umrüstungsprogramm für alle noch nicht mit einem LED-Modul ausgestatteten Straßenlampen zumindest zu beginnen.
Die Situation der Straßenbeleuchtung schaut derzeit wie folgt aus:
Leuchtmittel
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Anzahl der Brennstellen
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Anmerkung
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Natriumdampf-Hochdruck-lampen (= „Gelblicht“)
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390 Stück
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HSE, HSE-X5, HST-X5
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Leuchtstofflampen
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272 Stück
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T-Reflector X10, T-U
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Kompakt-Leuchtstofflampen
(= Energiesparlampen)
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62 Stück
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TC-S X5
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LED-Module
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329 Stück
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LED, LED-Hella Circle
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Summe
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1053 Stück
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Nachstehendes Umrüstungssystem wird vorgeschlagen:
- Die Straßenlampen mit dem bisherigen Lampenkopf
erhalten unter Beibehaltung des bisherigen Masten einen Lampenkopf des Typs Teceo 1 + 2 LED (längere Gewährleistung und günstiger als SL 11 Midi LED) mit der Lichtfarbe warmweiß (ca. 3000 Kelvin).
- Die Straßenlampen mit dem bisherigen Lampenkopf
erhalten unter Beibehaltung des bisherigen Masten einen Lampenkopf des bereits in diesem Gemeindeteil vorhandenen Typs Saturn 2 LED mit der Lichtfarbe warmweiß (ca. 3000 Kelvin).
- Die Straßenlampen mit dem bisherigen Lampenkopf
erhalten im bisherigen Lampenkopf ein LED-Modul mit der Lichtfarbe warmweiß (ca. 3000 Kelvin).
- Die Straßenlampen mit dem bisherigen Lampenkopf
erhalten im bisherigen Lampenkopf ein LED-Modul mit der Lichtfarbe warmweiß (ca. 2200 bis 3000 Kelvin).
Anmerkung:
Bei einem Tausch des Lampenkopfs wird aufgrund einer ähnlichen Lampenhöhe von einer ähnlichen Ausleuchtung wie im Bestand ausgegangen.
Ein Tausch des Lampenkopfes kann jedoch dazu führen, dass sich in einem Straßenzug unterschiedliche Lampentypen befinden.
Eine Überprüfung, inwieweit eine DIN-gerechte Straßenbeleuchtung vorliegt, wird nicht durchgeführt.
Ein Vertreter des Bayernwerks wird das vorgenannten Umrüstungssystem anhand einer Präsentation vorstellen.
Aussage zu Schaltzeiten
Seit 2010 ist die Straßenbeleuchtung flächendeckend von der bis dahin genutzten Dämmerungsschaltung auf „feste“ Schaltzeiten umgestellt. Die Schaltzeiten orientieren sich an den regionalen Sonnenaufgangs- bzw. Sonnenuntergangszeiten und sind auf eine jährliche Brenndauer von 4050 Stunden ausgelegt.
Beispiel:
Datum
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Beleuchtung aus
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Beleuchtung ein
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Sonnenaufgang
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Sonnenuntergang
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14.01
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07:45
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17:00
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07:51
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16:53
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24.06.
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03:50
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20:40
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04:03
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20:28
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22.11.
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07:15
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16:45
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07:22
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16:39
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Es gibt ausschließlich eine Alternative, die auf eine jährliche Brenndauer von 4170 Stunden ausgelegt ist. Damit verbunden ist eine Erhöhung des Stromverbrauchs um ca. 3%.
Beispiel:
Datum
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Beleuchtung aus
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Beleuchtung ein
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Sonnenaufgang
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Sonnenuntergang
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14.01
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07:55
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16:50
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07:51
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16:53
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24.06.
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03:55
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20:40
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04:03
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20:28
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22.11.
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07:25
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16:35
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07:22
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16:39
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Der Bayerische Gemeindetag hat in seinem Schreiben vom 20.09.2022 zum vollständigen Abschalten der Straßenbeleuchtung Stellung genommen:
Art. 51 Abs 1 Satz 1 BayStrWG formuliert wie folgt. „Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach
ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten, …“. Eine generelle Pflicht
besteht nach dem Gesetzeswortlaut also nicht.
Eine innerörtliche Beleuchtungspflicht wird aber dann anzunehmen sein, wenn die Verkehrssicherungspflicht dies erfordert. Das bedeutet, dass eine Beleuchtung von Verkehrsflächen dort
zwingend zu erfolgen hat, wo konkrete Gefahrenstellen dies erfordern. Die Verkehrsbedeutung und Gefährlichkeit der Verkehrsflächen sind entscheidend. Allgemein anerkannt ist eine Beleuchtungspflicht innerorts (innerhalb der geschlossenen Ortslage) an konkreten Gefahrenstellen. Das sind z.B. nicht ohne weiteres erkennbare Straßenverengungen, Verkehrsinseln, Fußgängerüberwege, Wasserflächen und ähnliche Hindernisse sowie entsprechend stark befahrene Hauptverkehrsstraßen insbesondere im Kreuzungs- und Einmündungsbereich. Grundsätzlich gilt aber, dass Kraftfahrzeuge und Fahrräder eine ordnungsgemäße Beleuchtungsanlage haben müssen.
Das Abschalten der Straßenbeleuchtung von z.B. 22:00 bis 5:00 Uhr wird in den Wohngebieten mit Blick auf die vorgenannten Gegebenheiten in aller Regel unproblematisch sein. Ob und inwieweit hier ausnahmsweise eine Beleuchtung notwendig ist, ist im Einzelfall zu ermitteln.
Die Entscheidung die Straßenbeleuchtung nachts zu betreiben oder (teilweise) abzuschalten liegt im Ermessen der betroffenen Kommune. Wichtig ist, dass die Einwohner und Besucher über entsprechende Abschaltungen informiert werden, damit sie sich auf die Situation einstellen können und sich gegebenenfalls mit Taschen- oder Stirnlampen ausrüsten. Auch sollten Feuerwehr und THW im Notfall die Möglichkeit haben, die Beleuchtung einzuschalten.
Bei entsprechenden Abschaltungen müssen jedenfalls, zur Vermeidung von Haftungsfällen, an den Lichtmasten, deren Lampen nachts nicht dauerhaft leuchten, Laternenringe (vgl. Z. 394, Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO)
angebracht werden, damit der dort parkende Autofahrer entsprechend informiert ist (im roten Feld des Laternenrings kann in weißer Schrift angegeben werden, wann die Laterne erlischt).
Eine Abschaltung von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr in Wohngebieten ist technisch nicht umsetzbar.
Eine technisch umsetzbare Möglichkeit den Stromverbrauch zu reduzieren besteht darin, die Beleuchtungsstärke in verkehrsarmen Zeiten zu reduzieren. Derzeit werden vom Bayernwerk folgende Dimmprofile angeboten:
Profil 1
- Einschalten 100 %
- ab 1.00 Uhr 50 %
- ab 5.00 Uhr 100 %
Profil 2
- Einschalten 100 %
- ab 0.30 Uhr 50 %
- ab 4.30 Uhr 100 %
Profil 3
- Einschalten 100 %
- ab 1.00 Uhr 50 %
- ab 4.00 Uhr 100 %
Profil 4
- Einschalten 100 %
- ab 22.00 Uhr 50 %
- ab 05.00 Uhr 100 %
Im Bereich der Ilmstraße, Maisbrunner Straße und Pipinstraße ist die Straßenbeleuchtung im sehr geringen Umfang vorhanden.
Es wird vorgeschlagen, die Anzahl der vorhandenen Langfeldleuchten durch die in Pipinsried schon vorhandene Saturn2-Leuchte zu ersetzen und entsprechend zu ergänzen, so dass aus insgesamt derzeit 8 zukünftig ca. 25 Leuchten entstehen werden.
Die in der Sitzung vorgestellte Präsentation ist im Ratsinformationssystem abrufbar.