Umrüsten der Straßenlampen auf LED-Beleuchtung und Ergänzen der bestehenden Straßenbeleuchtung in Teilbereichen von PIpinsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2022 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Die gesamte Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster verbrauchte in den letzten 14 Jahren eine durchschnittliche Menge von ca. 255.000 kwh Stunden.


Die Verbrauchsminderung im Jahr 2009 ist auf die Umrüstung der sog. Peitschenleuchten mit einem innenliegenden Reflektor und der Reduzierung um ein Leuchtmittel zurückzuführen.

Der zwischen 2011 und 2016 zu verzeichnenden Anstieg liegt in der Erhöhung der Brennstellen insbesondere aufgrund von neuen Ortsstraßen in den Baugebieten.

Seit 2017 wurden ca. 210 bestehenden Leuchten in Stumpfenbach, Oberzeitlbach, Pipinsried, Hohenzell, Kiemertshofen, Irchenbrunn, Arnberg, Asbach, Randelsried und Maisbrunn, Unterzeitlbach und Wollomoos zum Preis von insgesamt ca. 100.000,- € auf LED umgerüstet.

Aufgrund der für den Markt mit Ablauf des bisherigen Stromlieferungsvertrages ab 2024 zu erwartenden Preissteigerung für den Strombezug (Der reine Energiepreis liegt derzeit 4,8 Ct/kwh netto) und des aktuell noch laufenden Bundes- und Landesförderprogramms wird vorgeschlagen, für das Jahr 2023 ein Umrüstungsprogramm für alle noch nicht mit einem LED-Modul ausgestatteten Straßenlampen zumindest zu beginnen.

Die Situation der Straßenbeleuchtung schaut derzeit wie folgt aus:
Leuchtmittel
Anzahl der Brennstellen
Anmerkung
Natriumdampf-Hochdruck-lampen (= „Gelblicht“)
  390 Stück
HSE, HSE-X5, HST-X5
Leuchtstofflampen
  272 Stück
T-Reflector X10, T-U
Kompakt-Leuchtstofflampen
(= Energiesparlampen)
    62 Stück
TC-S X5
LED-Module
  329 Stück
LED, LED-Hella Circle
Summe
1053 Stück



Nachstehendes Umrüstungssystem wird vorgeschlagen:

  1. Die Straßenlampen mit dem bisherigen Lampenkopf
  • Langfeld
  • SR 50/SR100
erhalten unter Beibehaltung des bisherigen Masten einen Lampenkopf des Typs Teceo 1 + 2 LED (längere Gewährleistung und günstiger als SL 11 Midi LED) mit der Lichtfarbe warmweiß (ca. 3000 Kelvin).

  1. Die Straßenlampen mit dem bisherigen Lampenkopf
  • Bega Große Glocke
erhalten unter Beibehaltung des bisherigen Masten einen Lampenkopf des bereits in diesem Gemeindeteil vorhandenen Typs Saturn 2 LED mit der Lichtfarbe warmweiß (ca. 3000 Kelvin).

  1. Die Straßenlampen mit dem bisherigen Lampenkopf
  • Bavaria
erhalten im bisherigen Lampenkopf ein LED-Modul mit der Lichtfarbe warmweiß (ca. 3000 Kelvin).

  1. Die Straßenlampen mit dem bisherigen Lampenkopf
  • ML240 Ratisbona
erhalten im bisherigen Lampenkopf ein LED-Modul mit der Lichtfarbe warmweiß (ca. 2200 bis 3000 Kelvin).

Anmerkung:
Bei einem Tausch des Lampenkopfs wird aufgrund einer ähnlichen Lampenhöhe von einer ähnlichen Ausleuchtung wie im Bestand ausgegangen. 
Ein Tausch des Lampenkopfes kann jedoch dazu führen, dass sich in einem Straßenzug unterschiedliche Lampentypen befinden.
Eine Überprüfung, inwieweit eine DIN-gerechte Straßenbeleuchtung vorliegt, wird nicht durchgeführt.


Ein Vertreter des Bayernwerks wird das vorgenannten Umrüstungssystem anhand einer Präsentation vorstellen.


Aussage zu Schaltzeiten

Seit 2010 ist die Straßenbeleuchtung flächendeckend von der bis dahin genutzten Dämmerungsschaltung auf „feste“ Schaltzeiten umgestellt. Die Schaltzeiten orientieren sich an den regionalen Sonnenaufgangs- bzw. Sonnenuntergangszeiten und sind auf eine jährliche Brenndauer von 4050 Stunden ausgelegt.



Beispiel:

Datum
Beleuchtung aus
Beleuchtung ein
Sonnenaufgang
Sonnenuntergang
14.01
07:45
17:00
07:51
16:53
24.06.
03:50
20:40
04:03
20:28
22.11.
07:15
16:45
07:22
16:39


Es gibt ausschließlich eine Alternative, die auf eine jährliche Brenndauer von 4170 Stunden ausgelegt ist. Damit verbunden ist eine Erhöhung des Stromverbrauchs um ca. 3%.

Beispiel:

Datum
Beleuchtung aus
Beleuchtung ein
Sonnenaufgang
Sonnenuntergang
14.01
07:55
16:50
07:51
16:53
24.06.
03:55
20:40
04:03
20:28
22.11.
07:25
16:35
07:22
16:39


Der Bayerische Gemeindetag hat in seinem Schreiben vom 20.09.2022 zum vollständigen Abschalten der Straßenbeleuchtung Stellung genommen:

Art. 51 Abs 1 Satz 1 BayStrWG formuliert wie folgt. „Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach
ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten, …“. Eine generelle Pflicht
besteht nach dem Gesetzeswortlaut also nicht.

Eine innerörtliche Beleuchtungspflicht wird aber dann anzunehmen sein, wenn die Verkehrssicherungspflicht dies erfordert. Das bedeutet, dass eine Beleuchtung von Verkehrsflächen dort
zwingend zu erfolgen hat, wo konkrete Gefahrenstellen dies erfordern. Die Verkehrsbedeutung und Gefährlichkeit der Verkehrsflächen sind entscheidend. Allgemein anerkannt ist eine Beleuchtungspflicht innerorts (innerhalb der geschlossenen Ortslage) an konkreten Gefahrenstellen. Das sind z.B. nicht ohne weiteres erkennbare Straßenverengungen, Verkehrsinseln, Fußgängerüberwege, Wasserflächen und ähnliche Hindernisse sowie entsprechend stark befahrene Hauptverkehrsstraßen insbesondere im Kreuzungs- und Einmündungsbereich. Grundsätzlich gilt aber, dass Kraftfahrzeuge und Fahrräder eine ordnungsgemäße Beleuchtungsanlage haben müssen.

Das Abschalten der Straßenbeleuchtung von z.B. 22:00 bis 5:00 Uhr wird in den Wohngebieten mit Blick auf die vorgenannten Gegebenheiten in aller Regel unproblematisch sein. Ob und inwieweit hier ausnahmsweise eine Beleuchtung notwendig ist, ist im Einzelfall zu ermitteln.

Die Entscheidung die Straßenbeleuchtung nachts zu betreiben oder (teilweise) abzuschalten liegt im Ermessen der betroffenen Kommune. Wichtig ist, dass die Einwohner und Besucher über entsprechende Abschaltungen informiert werden, damit sie sich auf die Situation einstellen können und sich gegebenenfalls mit Taschen- oder Stirnlampen ausrüsten. Auch sollten Feuerwehr und THW im Notfall die Möglichkeit haben, die Beleuchtung einzuschalten.

Bei entsprechenden Abschaltungen müssen jedenfalls, zur Vermeidung von Haftungsfällen, an den Lichtmasten, deren Lampen nachts nicht dauerhaft leuchten, Laternenringe (vgl. Z. 394, Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO)
angebracht werden, damit der dort parkende Autofahrer entsprechend informiert ist (im roten Feld des Laternenrings kann in weißer Schrift angegeben werden, wann die Laterne erlischt).        
Eine Abschaltung von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr in Wohngebieten ist technisch nicht umsetzbar.

Eine technisch umsetzbare Möglichkeit den Stromverbrauch zu reduzieren besteht darin, die Beleuchtungsstärke in verkehrsarmen Zeiten zu reduzieren. Derzeit werden vom Bayernwerk folgende Dimmprofile angeboten:

Profil 1                                        
  • Einschalten        100 %                        
  • ab 1.00 Uhr          50 %                        
  • ab 5.00 Uhr        100 %                        

Profil 2
  • Einschalten        100 %
  • ab 0.30 Uhr           50 %
  • ab 4.30 Uhr        100 %

Profil 3                                        
  • Einschalten        100 %                        
  • ab 1.00 Uhr            50 %                        
  • ab 4.00 Uhr        100 %        

Profil 4
  • Einschalten        100 % 
  • ab 22.00 Uhr          50 %
  • ab 05.00 Uhr        100 %


Im Bereich der Ilmstraße, Maisbrunner Straße und Pipinstraße ist die Straßenbeleuchtung im sehr geringen Umfang vorhanden.




Es wird vorgeschlagen, die Anzahl der vorhandenen Langfeldleuchten durch die in Pipinsried schon vorhandene Saturn2-Leuchte zu ersetzen und entsprechend zu ergänzen, so dass aus insgesamt derzeit 8 zukünftig ca. 25 Leuchten entstehen werden.

Die in der Sitzung vorgestellte Präsentation ist im Ratsinformationssystem abrufbar. 

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die gesamte LED-Umrüstung werden aktuell mit einem Betrag in Höhe von ca. 324.000,- geschätzt.
An staatlichen Landes- und Bundesmitteln wird ein Betrag in Höhe von bis zu 105.000,- € erwartet. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Bearbeitung der Förderanträge von einer Dauer bis zu 7 Monate gerechnet werden muss.

Die Kosten für die Umrüstung und Ergänzung im Bereich der Ilmstraße, Maisbrunner Straße und Pipinstraße im vorgeschlagenen Umfang werden aktuell mit einem Betrag in Höhe von ca. 81.000,- geschätzt. Die sich aufgrund des verminderten Umfangs ergebenden Kosten sind noch zu ermitteln.
Fördermittel sind für diese Maßnahme nicht zu erwarten.

Beschluss 1

  1. Alle noch nicht mit einem LED-Modul ausgestatteten Straßenlampen werden beginnend mit dem Jahr 2023 so umgerüstet bzw. ersetzt, dass diese zukünftig auf der Basis eines LED-Moduls funktionieren. Für das Jahr 2023 wird mit den nicht förderfähigen Umrüstungsmaßnahmen begonnen.

  1. Die Straßenlampen mit dem bisherigen Lampenkopf
  • Langfeld
  • SR 50/SR100
erhalten unter Beibehaltung des bisherigen Masten einen Lampenkopf des Typs Teceo 1 + 2 LED mit der Lichtfarbe warmweiß (ca. 3000 Kelvin).

  1. Die Straßenlampen mit dem bisherigen Lampenkopf
  • Bavaria
erhalten im bisherigen Lampenkopf ein LED-Model mit der Lichtfarbe warmweiß (ca. 3000 Kelvin).

  1. Die Straßenlampen mit dem bisherigen Lampenkopf
  • Langmatz Parasolic
  • Bega Große Glocke
erhalten unter Beibehaltung des bisherigen Masten einen Lampenkopf des Typs Saturn2-Leuchten mit der Lichtfarbe warmweiß (ca. 3000 Kelvin).

  1. Die Straßenlampen mit dem bisherigen Lampenkopf
  • ML240 Ratisbona
erhalten im bisherigen Lampenkopf ein LED-Model mit der Lichtfarbe warmweiß (ca. 2200 bis 3000 Kelvin).

  1. Die Schaltzeiten werden nach dem bisher genutzten Schaltprogramm aufrechterhalten. Eine komplette Abschaltung der Straßenbeleuchtung erfolgt damit nicht.

  1. Soweit technisch möglich werden alle Straßenlampen nach dem Dimmprofil 4 gedimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Beschluss 2

  1. Die entsprechenden Fördermittel nach dem Landes- und Bundesprogramm werden beantragt.

  1. Im Bereich der Ilmstraße, Maisbrunner Straße und Pipinstraße wird die Anzahl der vorhandenen Langfeldleuchten durch die Saturn2-Leuchte ersetzt und um 8 bis 10 Stück Saturn2-Leuchten ergänzt.

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2022 07:13 Uhr