Befahrung der öffentlichen Abwasserkanäle; Festlegen der weiteren Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2022 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Der Markt Altomünster ist als Betreiber von Abwasseranlagen gemäß der aktuellen Eigenüberwachungsverordnung (Stand: 20.09.1995) gehalten, für Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanäle im Umfang von derzeit 80 km Länge mit den dazugehörigen Bauwerken in der Regel einmal in 10 Jahren eine eingehende Sichtprüfung durchzuführen.
Für Kanäle mit einem Durchmesser > DN 1200 gilt ein Untersuchungsintervall von 5 Jahren.
Für Kanäle älter als 40 Jahre ist einmal in 20 Jahren eine Prüfung auf Wasserdichtheit
vorgeschrieben.
Für Regenwasserkanäle ist eine eingehende Sichtprüfung und Prüfung auf Wasserdichtheit nur dann notwendig, wenn das im Kanal ablaufende Niederschlagswasser behandlungsbedürftig ist oder sich der Regenwasserkanal innerhalb von festgesetzten Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebieten befindet.

Von Ingenieursseite wird empfohlen die Untersuchungen zukünftig getrennt nach Gemeindeteilen für den gesamten Untersuchungsumfang (Hauptkanäle, Hauptschächte, Hausanschlussleitungen, Hausrevisionsschächte und Straßensinkkastenleitungen) so durchzuführen, dass die gesamte Kanallänge in einem Zeitraum von 8 Jahren vollständig untersucht worden ist, um im 10. Jahr wiederum von vorne zu beginnen. Als Untersuchungsturnus sollten zwei Jahre gewählt werden. Im darauffolgenden Jahr der Kanaluntersuchung erfolgt eine bauliche und hydraulische Kanalzustandsbewertung und ggf. eine Sanierung.

Ein Vertreter des Büros Mayr Ingenieure stellt ein zeitlich und räumlich getaktetes Konzept vor, wie es nach der Erstbefahrung der öffentlichen Abwasserkanäle in den zukünftigen Jahren weitergehen soll.

Die in der Sitzung vorgestellte Präsentation ist im Ratsinformationssystem abrufbar. 
 

Finanzielle Auswirkungen

Für die Untersuchungen (einschließlich der Kanalreinigung) ist im Zweijahresrhytmus mit Kosten in Höhe von aktuell 150.000,- € zu rechnen.

Beschluss

  1. Die Befahrungen der öffentlichen Abwasserkanäle werden wie vorgestellt durchgeführt.

  1. Die erforderlichen finanziellen Mittel werden in den Haushalten ab 2023 bereitgestellt.

  1. Die Leistungen der Befahrungen werden entsprechend ausgeschrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2022 07:13 Uhr