Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II, 3. Änderung „Sonderbauflächen Freiflächenfotovoltaikanlagen südlich von Arnberg, 1. Erweiterung und südöstlich von Kiemertshofen“; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.12.2022 ö 2

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat des Marktes Altomünster hat in seiner Sitzung vom 22.02.2022 beschlossen, für einen Bereich südlich von Arnberg sowie südöstlich von Kiemertshofen die rechtswirksame Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich II zu ändern.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Änderung des o.g. Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 22.02.2022 fand in der Zeit vom 08.06.2022 bis 11.07.2022 statt. Parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Nach erfolgter Abwägung des Gemeinderates am 20.09.2022 zur frühzeitigen Beteiligung wurde der vorliegende Entwurf vom 20.09.2022 gebilligt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Änderung des o.g. Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 20.09.2022 fand in der Zeit vom 25.10.2022 bis 25.11.2022 statt. Parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.


Ergebnis der öffentlichen Auslegung 

Von Seiten der Bürger gingen keine Stellungnahmen ein.


Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

  • Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Kreisgruppe Dachau
  • Energienetze Bayern GmbH & Co. KG
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Landesbund für Vogelschutz - Kreisgruppe Dachau
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau
  • Zweckverband zur Wasserversorgung "Altogruppe"
  • Zweckverband zur Wasserversorgung "Weilachgruppe"
  • Landesjagdverband Bayern e. V.
  • Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Bayern e. V.
  • Stadt Aichach
  • Gemeinde Eurasburg
  • Gemeinde Odelzhausen
  • Gemeinde Schiltberg
  • Jagdvorsteher Jagdrevier Kiemertshofen
  • Jagdvorsteher Jagdrevier Randelsried
  • Jagdvorsteher Jagdrevier Thalhausen
  • Jagdvorsteher Jagdrevier Hohenzell


Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben, jedoch weder Anregungen noch Bedenken geäußert:

  • bayernets GmbH, E-Mail vom 25.10.2022
  • Gemeinde Erdweg, E-Mail vom 25.10.2022
  • Gemeinde Hilgertshausen-Tandern, E-Mail vom 25.11.2022
  • Markt Markt Indersdorf, E-Mail vom 17.11.2022
  • Staatliches Bauamt Freising, E-Mail vom 21.11.2022
  • TenneT TSO GmbH, E-Mail vom 25.10.2022
  • VG Dasing für Gemeinde Sielenbach und Adelzhausen, E-Mail vom 25.10.2022
  • Regionale Planungsverband München, E-Mail vom 09.11.2022
  • Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 03.11.2022
  • Wasserwirtschaftsamt München, E-Mail vom 21.11.2022


Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme mit Anregungen und Bedenken abgegeben:

1. Regierung von Oberbayern - Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 28.10.2022

Stellungnahme:
Zu den o. g. Planungen wurde bereits mit Schreiben vom 17.06.2022 Stellung genommen und keine grundlegenden Einwände geäußert. Allerdings wurde auf das Erfordernis einer Berücksichtigung der Sicherungs- und Pflegemaßnahmen (RP 14 B I G 1.2.2.05.01) des betroffenen landschaftlichen Vorbehaltsgebietes hingewiesen.
Die Planunterlagen liegen nun erneut vor, in den landesplanerisch relevanten Grundzügen sind diese unverändert. 
Allerdings wird im Umweltbericht der nun vorliegenden Planunterlagen erneut ausgeführt, dass das landschaftliche Vorbehaltsgebiet durch die Planungen nicht unmittelbar berührt sei. Dies ist nicht zutreffend. Der südwestliche Anteil der neu geplanten Freiflächenfotovoltaikanlage (nicht der Bestandsfläche) südlich von Arnberg überlagert deutlich randliche Bereiche dieses landschaftlichen Vorbehaltsgebietes. Dies lässt sich auch aus der in der Begründung dargestellten Auszugsskizze des Regionalplanes ableiten. Auch wenn sicherlich keine erheblich relevanten Auswirkungen auf die Belange des landschaftlichen Vorbehaltsgebietes zu erwarten sind, bitten wir um entsprechende Ergänzung und Darstellung in den Unterlagen.
Grundsätzlich stehen die Planungen den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.

Abwägung zur Stellungnahme:
Die geplante Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Arnberg liegt im Südwesten im randlichen Bereich des landschaftlichen Vorbhaltsgebietes „Weilachtal mit Nebentälern und Altoforst“. Dies wird in den Unterlagen entsprechend ergänzt und angepasst.

Aufgrund der Freihaltung der Randbereiche im Westen und Süden von PV-Modulen sind keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Belange des landschaftlichen Vorbehaltsgebietes zu erwarten.

Beschlussvorschlag:
Die Angabe zur Lage der Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Arnberg im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet „Weilachtal mit Nebentälern und Altoforst“ wird ergänzt. Im Übrigen wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen.


2. Landratsamt Dachau - Fachbereich Naturschutz, Schreiben vom 08.11.2022

Stellungnahme:
Auf die mit Stellungnahme vom 28.06.2022 genannten Bedenken bzgl. der Ausdehnung der Modulfläche südlich von Arnberg Richtung Altograben wird trotz der teilweisen Reduzierung nochmals verwiesen (vgl. auch Stellungnahme zum Bebauungsplan Arnberg Nr. 2 vom 08.11.2022).

Abwägung zur Stellungnahme:
Gegenüber der Vorentwurfsplanung wurde die Ausdehung der Modulfläche südlich von Arnberg Richtung Altograben reduziert und um zusätzlich ca. 17 m, also insgesamt ca. 37 m vom südlichen Waldrand und Altograben abgerückt.
Es wird auf die Abwägung vom 20.09.2022 verwiesen.

Beschlussvorschlag:
Die Ausdehnung der Modulfläche südlich von Arnberg bleibt im bisherigen Umfang erhalten. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.


3. Bayerischer Bauernverband - Geschäftsstelle Dachau, Schreiben vom 23.11.2022

Stellungnahme:
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Ortsobmann des BBV haben wir gegen o.g. Planung folgende Einwände: 
Für Ihre Planungen bitten wir Sie folgenden Aspekt zu berücksichtigen: Tag für Tag werden der Landwirtschaft wertvolle Äcker und Wiesen durch Überbauung und Versiegelung entzogen, sodass diese unwiederbringlich nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden können. Dabei werden diese fruchtbaren Böden dringend benötigt, um auch in Zukunft Nahrungsmittel zu erzeugen. Gerade jetzt, wo die Produktion von Lebensmitteln einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft angenommen hat, ist es unabdingbar, dass speziell die wertvollen Flächen, die hochwertige Böden und damit hohe Ackerzahlen aufweisen, zukünftig weiter für die Produktion gesichert werden. Nach § 1a BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden. Landwirtschaftlich genutzte Flächen sollen nur in unbedingt notwendigen Umfang umgenutzt werden. Die Planung der verschiedenen Photovoltaik-Freiflächenanlagen in ihrer Gemeinde stellt aber einen erheblichen Flächenverbrauch dar. Zentrales Anliegen des Bayerischen Bauernverbandes ist es deshalb, den Ausbau der Photovoltaik durch dezentrale kleine, standortangepasste und auch in das bayerische Kulturlandschaftsbild passende PV-Anlagen in der Hand der Landwirtschaft umzusetzen. Oberstes Ziel muss es sein, die Wertschöpfung im ländlichen Raum zu halten und PV-Anlagen zu installieren, die sowohl bei den Landwirten wie auch bei den Bürgern Akzeptanz finden. 
Deshalb regen wir an, keine landwirtschaftlichen Flächen mit einer durchschnittlichen Ackerzahl über 50 für die Bebauung mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu verwenden. Es können auch PV-Freiflächenanlagen auf Flächen mit Bewirtschaftungsauflagen, Grenzertragsstandorten oder Ausgleichsflächen einen sinnvollen Beitrag zur Energiewende leisten.
Zu beachten und festzusetzen wäre auch, dass die betroffenen Flächen nach Ende der Nutzungsdauer durch das Vorhaben wieder vollumfänglich in die landwirtschaftliche Produktion und Nutzung zu überführen sind und bis auf den Ursprungszustand wieder nutzbar gemacht werden sollen. 
Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass durch die Einzäunung und Abgrenzung dieser großen Nutzflächen der Wilddruck auf den üblichen Flächen in der Umgebung entsprechend höher wird. Daraus entstehen Verbiss-Schäden und Wildschäden durch Wildschweine. Dies ist zu vermeiden, da dadurch die landwirtschaftliche Nutzung und Produktion erheblich eingeschränkt werden kann. 
Wir bitten die Einwände in der Bauleitplanung zu berücksichtigen und eine entsprechende Festsetzung aufzunehmen.

Abwägung zur Stellungnahme:
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist unabdingbar, um den künftigen Strombedarf decken zu können. Für die Stromerzeugung aus Photovoltaik ist der Flächenbedarf um ein Vielfaches geringer als z. B. für Biomasse. Viele Ackerflächen dienen der Tierfutterproduktion. 
Auch diese Flächen könnten zum Teil für die unmittelbare Erzeugung von Nahrungsmitteln genutzt werden. 
Zudem stehen die Flächen der Freiflächenfotovoltaikanlage nach Rückbau grundsätzlich wieder für eine landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung.
Der Markt Altomünster hat sich intensiv mit möglichen Kriterien für die Standorte von Freiflächenfotovoltaikanlagen beschäftigt und im Oktober 2021 einen Kriterienkatalog definiert, der auf alle potentiellen Standorte für Freiflächenfotovoltaikanlagen angewendet wird. Dadurch sollen Freiflächenfotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet nur auf weitgehend konfliktfreien Standorten zu liegen kommen.
Auch die natürliche Ertragsfähigkeit ist in dem Kriterienkatalog berücksichtigt. Dabei wurde eine Ackerzahl von 55 als Obergrenze für mögliche Standorte definiert. Am Standort südlich Arnberg beträgt die durchschnittliche Ackerzahl 48,0. Der Standort südöstlich von Kiemershofen weist eine durchschnittliche Ackerzahl von 53,1 auf. 
Nach der Einstufung des Landesamts für Umwelt (LfU: „Das Schutzgut Boden in der Planung“) liegt diese Grenze von 55 im mittleren Bereich (41 – 60). Ab einer Ackerzahl von 61 wird die Ertragsfähigkeit gem. LfU als hoch und ab 75 als sehr hoch eingestuft. Gemäß den Hinweisen des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr zur bau- und landesplanerischen Behandlung von Freiflächen-Fotovoltaikanlagen vom 10.12.2021 sind nur landwirtschaftliche Böden mit überdurchschnittlicher Bonität als grundsätzlich nicht geeignete Standorte einzustufen.
Nach Rückbau der Freiflächenfotovoltaikanlage sollen die Flächen wieder landwirtschaftlich genutzt werden. Dies ist bereits in der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes aufgeführt und in den Satzungen der Bebauungspläne festgesetzt.
Der teilweise hohe Wildschweinbestand hat möglicherweise auch andere Ursachen (Mais). Die Jägerschaft ist erfahrungsgemäß sehr bemüht, trotz erheblichem Maisanbau den Wildschweindruck in Grenzen zu halten.

Beschlussvorschlag:
Die Planung wird im bisherigen Umfang weitergeführt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.


4. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck, Schreiben vom 25.11.2022

Stellungnahme:
In den Hinweisen des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr in Abstimmung mit den Bayerischen Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst, für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, für Umwelt und Verbraucherschutz sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Bau- und landesplanerische Behandlung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen vom 10.12.2021 werden Standorte beschrieben, die grundsätzlich nicht zum Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen geeignet sind, sogenannte Ausschlussflächen. 
Als Ausschlussfläche ist explizit Landwirtschaftlicher Boden mit überdurchschnittlicher Bonität genannt. 
Wie bereits in unserer Stellungnahme zum FNP vom 20.06.22 beschrieben, ist die überplante Fläche südlich von Kiemertshofen (Fl.-Nrn. 1087, 1089 u. 1090 Gmkg. Kiemertshofen) von überdurchschnittlicher Bonität. Somit liegt offensichtlich ein Versagensgrund vor. 
Daher weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die angestrebte Nutzung (Freiflächen-Photovoltaikanlage) unzulässig ist.

Abwägung zur Stellungnahme:
Bei der Standortwahl fanden die vorherrschenden Ackerzahlen Berücksichtigung. Sehr gute Standorte sollen der Landwirtschaft vorbehalten bleiben. Der Markt Altomünster hat deshalb in seinem Kriterienkatalog definiert, dass Freiflächenfotovoltaikanlagen nur auf Standorten mit einer durchschnittlichen Ackerzahl < 55 errichtet werden sollen.
Nach der Einstufung des Landesamts für Umwelt (LfU: „Das Schutzgut Boden in der Planung“) liegt diese Grenze (55) im mittleren Bereich (41 – 60). Ab einer Ackerzahl von 61 wird die Ertragsfähigkeit gem. LfU als hoch und ab 75 als sehr hoch eingestuft. Gemäß den Hinweisen des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr zur bau- und landesplanerischen Behandlung von Freiflächen-Fotovoltaikanlagen vom 10.12.2021 sind nur landwirtschaftliche Böden mit überdurchschnittlicher Bonität als grundsätzlich nicht geeignete Standorte einzustufen.
Die Fläche südöstlich von Kiemertshofen liegt mit einer durchschnittlichen Ackerzahl von 53,1 somit im mittleren Bereich.

Beschlussvorschlag:
Die Planung wird im bisherigen Umfang weitergeführt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.


Weiteres Verfahren:

Der Markt Altomünster stellt die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II, 3. Änderung „Sonderbauflächen Freiflächenfotovoltaikanlagen südlich von Arnberg, 1. Erweiterung und südöstlich von Kiemertshofen“ in der Fassung vom 20.12.2022 unter Einarbeitung der beschlossenen Ergänzung fest.

Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II, 3. Änderung „Sonderbauflächen Freiflächenfotovoltaikanlagen südlich von Arnberg, 1. Erweiterung und südöstlich von Kiemertshofen“ in der Fassung vom 20.12.2022 wird dem Landratsamt Dachau zur Genehmigung vorgelegt.

Beschluss 1

1.         Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern - Höhere Landesplanungsbehörde
Die Angabe zur Lage der Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Arnberg im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet „Weilachtal mit Nebentälern und Altoforst“ wird ergänzt. Im Übrigen wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Zur Stellungnahme des Landratsamts Dachau - Fachbereich Naturschutz
Die Ausdehnung der Modulfläche südlich von Arnberg bleibt im bisherigen Umfang erhalten. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 3

3.        Zur Stellungnahme des Bayerischer Bauernverbands - Geschäftsstelle Dachau
Die Planung wird im bisherigen Umfang weitergeführt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 4

4.        Zur Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck 
Die Planung wird im bisherigen Umfang weitergeführt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 5

5.        Der Markt Altomünster stellt die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II, 3. Änderung „Sonderbauflächen Freiflächenfotovoltaikanlagen südlich von Arnberg, 1. Erweiterung und südöstlich von Kiemertshofen“ in der Fassung vom 20.12.2022 unter Einarbeitung der beschlossenen Änderungen und Ergänzungen fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 6

6.        Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II, 3. Änderung „Sonderbauflächen Freiflächenfotovoltaikanlagen südlich von Arnberg, 1. Erweiterung und südöstlich von Kiemertshofen“ in der Fassung vom 20.12.2022 wird dem Landratsamt Dachau zur Genehmigung vorgelegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2023 09:19 Uhr