Bebauungsplan Wollomoos Nr. 12 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Wollomoos - Thalhausener Feld"; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 27.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
In der Sitzung des Gemeinderates vom 22.02.2022 wurde ein Antrag für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Wollomoos auf dem Grundstück Flurnummer 78 der Gemarkung Wollomoos behandelt und der Absichtsbeschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst, sofern durch das beauftragte Landschaftsplanungsbüro Brugger eine positive Beurteilung nach dem Kriterienkatalog des Marktes Altomünster vorliegt.
Die beantragte Fläche wurde nach dem gemeindlichen Kriterienkatalog positiv beurteilt.
Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 7,51 ha. Die Ausbaugröße beträgt ca. 6,0 MWp.
Lageplanübersicht
Flächennutzungsplanausschnitt
Der durch das Büro Brugger angewandte Kriterienkatalog des Marktes Altomünster ist im vorangegangenen TOP 1 zur Flächennutzungsplanänderung im RIS eingestellt.
Beschluss
- Der Markt Altomünster stellt unter der Maßgabe, dass der Antragsteller eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung für die Aufstellung des Bebauungsplanes unterzeichnet, einen Bebauungsplan für das Grundstück Flurnummer 78 der Gemarkung Wollomoos auf.
- Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Wollomoos Nr. 12 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Wollomoos – Thalhausener Feld“.
- Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Landschaftsplanungsbüro Brugger aus Aichach beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.10.2022 08:58 Uhr