Weitere Anträge zur Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen Standorte "südöstlich von Halmsried", "südlich von Oberzeitlbach", "westlich von Wollomoos", "südlich von Übelmanna" und "nordöstlich von Stumpfenbach"; Absichtsbeschlüsse


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 27.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.09.2022 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Für die nachstehenden drei Flächen, die am 22.02.2022 durch den Gemeinderat grundsätzlich positiv bewertet wurden, haben die Antragsteller ihr Interesse zurückgezogen.

Nördlich von Oberndorf


Flächennutzungsplanausschnitt


Südlich von Deutenhofen

 
Flächennutzungsplanausschnitt
















Westlich von Kiemertshofen

 
Flächennutzungsplanausschnitt


Es wird vorgeschlagen, für die vorgenannten Flächen die Absichtsbeschlüsse vom 22.02.2022 aufzuheben.



Südlich von Rametsried
Für eine Fläche südlich von Rametsried wurde in der Sitzung vom 23.06.2020 ein Antrag für eine Freiflächenfotovoltaikanlage behandelt und ein Absichtsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst. Das Landschaftsplanungsbüro Brugger bewertete im August 2020 die Grundstücke mit den Flurnummern 401/6 (Teilfläche) und 401/7 (Teilfläche) der Gemarkung Hohenzell nach den damaligen Kriterien vorab und stellte diese als geeignet fest.
Der Antragsteller äußerte auf Nachfragen aktuell kein weiteres Interesse an der Weiterverfolgung der Planung.



Flächennutzungsplanausschnitt


Es wird vorgeschlagen, für die vorgenannte Fläche den Absichtsbeschluss vom 23.06.2020 aufzuheben.


Der Verwaltung liegen weitere Anträge zur Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen vor.
Die betroffenen Grundstücke, die Flächenangaben und deren Bodenbewertung in Form der Ackerzahl können aus der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
Standort
Flurnr.
Gemarkung
Fläche in ha
Ackerzahl
südöstlich von Halmsried
916
Wollomoos
2,18
53,36
südlich von Oberzeitlbach
808
Oberzeitlbach
5,39
53,41
westlich von Wollomoos
403
Wollomoos
6,09
48,41

405
Wollomoos
6,69
54,05

Gesamt
12,78
51,36
südlich von Übelmanna
535 Tlf.
Hohenzell
ca. 3,32
46,57

536 Tlf.
Hohenzell
ca. 1,85
49,00

550
Hohenzell
1,61
48,56

551
Hohenzell
1,50
39,00

557
Hohenzell
5,92
50,64

631
Hohenzell
1,24
44,35

Gesamt
15,44
47,72
nordöstlich von Stumpfenbach
1409
Stumpfenbach
6,97
50,59


Die Grundstücke mit den Flurnummern 550 und 551 der Gemarkung Hohenzell sind laut Daten des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau Wiesenfläche und werden deshalb mit einer sog. Grünlandzahl bewertet.  

Alle beantragten Flächen unterschreiten die vom Gemeinderat maximal zulässige Ackerzahl bzw. Grünlandzahl von 55,0 und entsprechen daher grundsätzlich dem Kriterienkatalog des Marktes Altomünster.

Aus der Mitte des Gemeinderats wird angeregt, die im gemeindlichen Kriterienkatalog festgelegte Obergrenze bei der Ackerzahl von 55 für die neu beantragten Flächen zu reduzieren.

Der im Kriterienkatalog aufgeführten Anteil von 2% der Gemeindefläche (= ca. 151,32 ha) wird noch nicht erreicht. 

Standort
Fläche in ha
(inkl. Eingrünung)
Anteil am Gemeindegebiet in %
Ackerzahl
(sofern berücksichtigt)
südlich von Arnberg
8,44
0,11

südlich von Lichtenberg
3,68
0,05

südlich von Lichtenberg, 1. Änderung
1,42
0,02

nordwestlich von Deutenhofen
1,37
0,02

nördlich von Rudersberg
9,05
0,12

südlich von Lichtenberg, 2. Änderung
2,86
0,04


südlich von Rametsried
1,50
0,02

südlich von Arnberg, 
1. Erweiterung
14,26
0,19
47,40
südöstlich von Kiemertshofen
10,68
0,14
54,10
östlich von Pfaffenhofen
7,76
0,10
43,70
südlich von Halmsried
4,44
0,06
49,60
nordöstlich von Wollomoos – Thalhausener Feld
7,51
0,10
48,39
nordöstlich von Deutenhofen – 
Am Brand
9,00
0,12
48,52
nordwestlich von Deutenhofen, 
1. Änderung
0,97
0,01
51,49
südwestlich von Hohenzell – Maureräcker
7,29
0,10
53,00
südlich von Teufelsberg – Kreuzbreite
6,25
0,08
52,00
südöstlich von Halmsried
2,18
0,03
53,36
südlich von Oberzeitlbach 
5,39
0,07
53,41
westlich von Wollomoos
(beide Grundstücke)
12,78
0,17
51,60
südlich von Übelmanna
15,44
0,20
47,72
nordöstlich von Stumpfenbach
6,97
0,09
50,59

Gesamt


139,24

ca. 1,84



Übersicht aller genehmigten, sich bereits im Verfahren befindlichen oder mit einem Absichtsbeschluss positiv und neu beantragten Standorte

Nachfolgend werden die einzelnen Standorte vorgestellt:


Standort südöstlich von Halmsried

Das Grundstück befindet sich südöstlich von Halmsried. 


Flächennutzungsplanausschnitt


Bewertung durch die Verwaltung:

Das Grundstück befindet sich in der Nähe eines Wasserschutzgebietes.

Auf dem Grundstück verläuft eine 20 kV-Freileitung. 

Das Grundstück wird grundsätzlich als geeignet angesehen, daher wird empfohlen dem Antrag zuzustimmen.

Standort südlich von Oberzeitlbach

Das Grundstück befindet südlich von Oberzeitlbach. 


Flächennutzungsplanausschnitt


Bewertung durch die Verwaltung:

Auf dem Grundstück verläuft eine 380 kV-Freileitung.

Das Grundstück wird grundsätzlich als geeignet angesehen, daher wird empfohlen dem Antrag zuzustimmen.








Vom Ersten Bürgermeister wird vorgeschlagen, die Fläche im Bereich der 380 kV-Freileitung nicht für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage vorzusehen, sondern nur den gelb umrandeten Bereich zu beplanen.


Flächennutzungsplanausschnitt
Standort westlich von Wollomoos
Die Grundstücke befinden sich westlich von Wollomoos und grenzen an das bestehende Agrar-Center an. 
Hier den Lageplan von den ursprünglich beantragten Flächen einfügen.
Bewertung durch die Verwaltung:
Auf den Grundstücken verlaufen eine 110 kV- und eine 380 kV-Freileitung.
Auf den Grundstücken befindet sich das Bodendenkmal Nr. 1. 
Für einen Teilbereich (im Lageplan blau dargestellt) des Grundstückes Flurnummer 403 der Gemarkung Wollomoos (nördliches Grundstück), wird eine Nutzung der Fläche zur Errichtung eines Gewerbegebiets angedacht. Die Bebauung durch eine Freiflächenfotovoltaikanlagen steht dieser Planung entgegen. Es wird vorgeschlagen, daher nur in dem im Lageplan rot dargestellten Bereich eine Freiflächenfotovoltaikanlagen zu ermöglichen. 
Das Grundstück mit der Flurnummer 405 der Gemarkung Wollomoos (südliches Grundstück), wird grundsätzlich als geeignet angesehen, daher wird empfohlen dem Antrag für dieses Grundstück zuzustimmen.

Flächennutzungsplanausschnitt

Standort südlich von Übelmanna

Die Grundstücke befinden sich südlich von Übelmanna


Flächennutzungsplanausschnitt


Bewertung durch die Verwaltung:

Auf den Grundstücken verläuft zum Teil eine 20 kV Freileitung, der Schutzbereich ist dabei gegebenenfalls zu berücksichtigen. 

Das „innenliegende“ Grundstück mit der Flurnummer 540 der Gemarkung Hohenzell stellt eine gemeindliche Schutz- bzw. Biotopfläche dar. Eine Zufahrt zu dem gemeindlichen Grundstück ist weiterhin möglich.

Die Grundstücke werden grundsätzlich als geeignet angesehen, daher wird empfohlen dem Antrag zuzustimmen.

Der Erste Bürgermeister verliest hierzu eine Stellungnahme des nichtanwesenden Mitglieds des Gemeinderats Susanne Luz, dass diese Fläche aufgrund der Lage zwischen den Waldgebieten negativ sieht.
Standort nordöstlich von Stumpfenbach

Das Grundstück befindet sich nordöstlich von Stumpfenbach.


Flächennutzungsplanausschnitt


Bewertung durch die Verwaltung:

In der Nähe des Grundstückes befindet sich der Ultraleichtflugplatz Stumpfenbach. 

Das Grundstück wird grundsätzlich als geeignet angesehen, daher wird empfohlen dem Antrag zuzustimmen.

Beschluss 1

Der Markt Altomünster hebt die Absichtsbeschlüsse vom 22.02.2022 für die Flächen 
  • nördlich von Oberndorf auf dem Grundstück Flurnummer 1114 der Gemarkung Oberzeitlbach,
  • südlich von Deutenhofen auf den Grundstücken Flurnummern 910, 911 und 926 der Gemarkung Stumpfenbach und
  • westlich von Kiemertshofen auf den Grundstücken Flurnummern 1005, 1006, 1012 und 1029 der Gemarkung Kiemertshofen
auf. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Markt Altomünster hebt den Absichtsbeschluss vom 23.06.2020 für die Fläche südlich von Rametsried auf dem Grundstück Flurnummer 401/6 (TF) der Gemarkung Hohenzell auf. 14-0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die im gemeindlichen Kriterienkatalog festgelegte Obergrenze bei der Ackerzahl von 55 wird auch für die neu beantragten Flächen beibehalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Beschluss 4

Der Markt Altomünster befürwortet die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage auf dem Grundstück Flurnummer 916 der Gemarkung Wollomoos südöstlich von Halmsried. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 5

Der Markt Altomünster befürwortet die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage auf dem Grundstück Flurnummer 808 (TF) der Gemarkung Oberzeitlbach südlich von Oberzeitlbach im Umfang der gelb umrandeten Fläche:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 6

Der Markt Altomünster befürwortet den Antrag zur Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage auf den Grundstücken Flurnummer 403 (TF) und 405 der Gemarkung Wollomoos westlich von Wollomoos für den im Umfang der gelb umrandeten Fläche:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 7

Der Markt Altomünster befürwortet die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage auf den Grundstücken mit den Flurnummern 535 (Teilfläche), 536 (Teilfläche), 550, 551, 557 und 631 der Gemarkung Hohenzell südlich von Übelmanna.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 8

Der Markt Altomünster befürwortet die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage auf dem Grundstück Flurnummer 1409 der Gemarkung Stumpfenbach nordöstlich von Stumpfenbach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 9

Der Markt Altomünster beabsichtigt für die befürworteten Flächen unter der Voraussetzung einer positiven landschaftsplanerischen Voreinschätzung und der Kostenübernahme durch die jeweiligen Antragsteller den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 10

Das Landschaftsplanungsbüro Brugger wird beauftragt eine landschaftsplanerische Voreinschätzung für die befürworteten Anträge auszuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 08:58 Uhr