Bericht zur überörtlichen Prüfung der Jahresrechnung (Zeitraum 2018 bis 2020); Baubereich


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 24.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.01.2023 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2018 bis 2020 des Marktes Altomünster für den Baubereich wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband im Zeitraum vom 07.12.2021 bis 22.06.2022 mit zeitlichen Unterbrechungen durchgeführt.

Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses:

Die Prüfung des Bauwesens, insbesondere der Bauausgaben, umfasste ein Investitionsvolumen von insgesamt rd. 9,8 Mio. € und betraf insbesondere die nachstehenden Großmaßnahmen
  • Kanalerneuerung Thalhausen - Am Kreuzberg und Am Mühlberg 
  • Kanalerneuerung Altomünster - Johann-Michael-Fischer- Platz
  • Sanierung Gebäude Schultreppe 4

Es wurden insbesondere folgende Feststellungen getroffen:
  • Bei der Vergabe von Freiberuflichen Leistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes sind die Vorgaben der Bekanntmachung von Aufträgen im kommunalen Bereich (IMBek) zu beachten
  • Das Honorar für die Leistungsphase 9 ist erst nach Abschluss dieser Leistungs- phase auszubezahlen.
  • Der Berufshaftpflichtversicherungsschutz ist von den Planern einzufordern.
  • Die Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch) ist von den Planern vorzulegen.
  • Die Stundenlohnarbeiten sind vor ihrer Ausführung zu vereinbaren.
  • Der Schlusszahlungsbetrag ist den ausführenden Firmen mit gesondertem Formblatt schriftlich mitzuteilen.

Der BKPV sieht derzeit keine wesentlichen strukturellen Fehlstellungen in der Wirtschafts-führung bei der mit der Abwicklung von Hochbau- und Tiefbaumaßnahmen betrauten Abteilung. Diese hat ihre Bauherrnaufgaben überwiegend sachgerecht wahrgenommen



TZ 0        Folgenden Feststellungen aus dem Bericht vom 17.09.2019 wurden nicht oder nicht ausreichend beachtet:

TZ 6        Die Schlusszahlungen wurden geleistet, ohne auf die Ausschlusswirkung der vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung hinzuweisen (Baumaßnahme Erweiterung Kindergarten Regenbogen). 

Stellungnahme der Verwaltung: 
Bei zukünftigen Baumaßnahmen mit einer Einzelauftragssumme von 10.000,- € wird im Interesse der frühzeitigen Abrechnungsklärung und zum Schutz vor Nachforderungen auf die Ausschlusswirkung der vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung hingewiesen.

       TZ 14        Es fehlten die geforderten Nachweise der Berufshaftpflichtversicherung. 

Stellungnahme der Verwaltung: 
Bei den bisherigen Honorarverträgen hat der Vertragspartner durch seine Unterschrift bestätigt, dass eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung vorliegt.
Zukünftig wird vor der Unterzeichnung eines Honorarvertrages der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Ab­hängigkeit der geschätzten Baukosten angefordert und dem Vertragswerk als Anlage bei­gefügt.

Um diese Beanstandungen bei zukünftigen Baumaßnahmen ausschließen zu können, wird eine entsprechende Checkliste auf der Basis des Vergabehandbuchs Bayern oder einem ähnlichen Werk entwickelt und jedem Bauvorhaben zugrunde gelegt.


TZ 1        Der Markt gab Freiberufliche Leistungen mit einem Auftragswert unterhalb des EU-Schwellenwertes, aber über 10.000 € netto direkt in Auftrag. 

Stellungnahme der Verwaltung: 
Künftig werden bei der Vergabe von Freiberufliche Leistungen die Vorgaben der Bekanntmachung über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (IMBek) beachtet.


TZ 2        Das Honorar für die Leistungsphase 9 bei den vorgenannten Kanalbaumaßnahmen wurde in voller Höhe ausbezahlt, obwohl die vertraglich geschuldeten Leistungen nicht vollständig erbracht waren und auch keine Vorauszahlungsbürgschaft vorlag.

       Stellungnahme der Verwaltung:
Vom planenden Büro wird für die Leistungsphase 9 (entspricht 1% des Gesamthonorars) eine Vorauszahlungsbürgschaft verlangt, damit gegen Vorlage dieser Sicherheitsleistung das gesamte Honorar ausbezahlt werden kann. 


TZ 3        Der Markt forderte in mehreren Fällen vom Planer nicht den vertraglich geschuldeten Nachweis seines Haftpflichtversicherungsschutzes in Höhe der benannten Deckungssummen ein. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Bei den bisherigen Honorarverträgen hat der Vertragspartner durch seine Unterschrift bestätigt, dass eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung vorliegt.
Zukünftig wird vor der Unterzeichnung eines Honorarvertrages der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Ab­hängigkeit der geschätzten Baukosten angefordert und dem Vertragswerk als Anlage bei­gefügt.


TZ 4        Eine Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch) durch den Architekten/Ingenieur lag bei den geprüften Baumaßnahmen nicht vor. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Erstellung und Übergabe der Dokumentation wird künftig klar vertraglich geregelt und konsequent eingefordert.


TZ 5        Mehrfach wurden Stundenlohnarbeiten in erheblichem Umfang bezahlt, ohne dass vorher vertragliche Vereinbarungen vorlagen. 

       Stellungnahme der Verwaltung:
Künftig werden - soweit dies im jeweiligen Bauablauf möglich ist - Stundenlohnarbeiten unter Beachtung der kommunalrechtlichen Zuständigkeiten und nur für Bauleistungen geringen Umfangs, die überwiegend Lohnkosten verursachen, in Auftrag gegeben.


TZ 6        Der Markt hat mehrere Schlusszahlungen geleistet, ohne auf die Ausschlusswirkung der vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung hinzuweisen. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Bei zukünftigen Baumaßnahmen mit einer Einzelauftragssumme von 10.000,- € wird im Interesse der frühzeitigen Abrechnungsklärung und zum Schutz vor Nachforderungen auf die Ausschlusswirkung der vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung hingewiesen.


Weitere Details können dem Bericht und dessen Anlagen entnommen werden. Diese Unterlagen sind im RIS abrufbar.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Prüfung belaufen sich auf ca. 13.000,- €

Beschluss

  1. Den von der Verwaltung ausgearbeiteten Inhalten der jeweiligen Stellungnahme wird zugestimmt.

  1. Soweit noch erforderlich, werden die entsprechenden Maßnahmen ergriffen, um die genannten Kritikpunkte zukünftig zu vermeiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2023 10:59 Uhr