Überlassung der Dachfläche auf den Feuerwehrgerätehäusern Wollomoos, Pipinsried und Randelsried und dem Dorfgemeinschaftshaus Kiemertshofen an das in Gründung befindliche Kommunalunternehmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.03.2023 ö 3

Sach- und Rechtslage

Der Markt Altomünster bezieht noch über einen bis 31.12.2024 laufenden Stromlieferungsvertrag die für die gemeindlichen Liegenschaften benötigte Strommenge zum reinen Arbeitspreis in Höhe von 4,80 Ct/kwh.

Es ist davon auszugehen, dass sich der Strombezugspreis in einem an den vorgenannten Zeitpunkt anschließenden Stromlieferungsvertrag in einer deutlich höheren Kategorie wiederfinden wird.

Um sich hier von Preissteigerung unabhängiger zu machen, wird vorgeschlagen weitere Liegenschaften mit einer Dachflächenfotovoltaik und einem Batteriespeicher auszustatten.

Folgender zeitlicher Ablauf wird vorgeschlagen:

Jahr 2023
  • Feuerwehrgerätehäuser Wollomoos, Pipinsried und Randelsried
  • Dorfgemeinschaft Kiemertshofen
    
Jahr 2024
  • Kindergarten Regenbogen
  • Kindergarten Regenbogen
  • Ehemalige Schulhäuser
  • Abwasserpumpstationen Wollomoos, Oberzeitlbach und Altomünster (evtl. in Ergänzung mit einer „kleinen“ Freiflächenanlage“) 

 
Die Auswirkungen auf den gemeindlichen Haushalt können vermieden werden, wenn die Errichtung durch das Kommunalunternehmen erfolgt und diesem die Nutzung der entsprechenden Dachflächen gestattet wird.

Beschluss

  1. Die Dachflächen der vorgenannten Gebäude wird dem Kommunalunternehmen für die Errichtung von Dachflächenfotovoltaikanlagen überlassen.

  1. Soweit in Einzelfällen die Dachflächenanlagen durch Freiflächenanlagen ergänzt werden können, werden auch diese Flächen an das Kommunalunternehmen überlassen.

  1. Die Überlassung erfolgt unentgeltlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.04.2023 08:47 Uhr