Erhöhung des Elternentgelts (Kindergartengebühr) ab dem September 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Die letzte Erhöhung des Elternentgelts ("Kindergartengebühr") um 20% für an sich geplant 3 Jahre wurde zum 01.09.2021 vorgenommen. 

Aufgrund der aktuellen Inflation wird vorgeschlagen die für 2024 vorgesehene Erhöhung bereits zum 01.09.2023 vorzuziehen

Das "Defizit" ist aus den allgemeinen Haushaltsmittel zu bestreiten und kann - unter Beibehaltung des bisherigen Qualitätsstandards - nur durch die Erhöhung des Elternentgelts reduziert werden.


Aktuelles Elternentgelt

Buchungszeit
Elternentgelt (EE) aktuell pro Monat
EE pro Stunde Buchungszeit und Monat
EE pro Stunde Buchungszeit und Tag (1)
4 h bis   5 h
123,60 €
24,72 €
1,24 €
5 h bis   6 h
148,20 €
24,70 €
1,24 €
6 h bis   7 h
172,80 €
24,69 €
1,23 €
7 h bis   8 h
197,40 €
24,68 €
1,23 €
8 h bis   9 h 
222,00 €
24,67 €
1,23 €
9 h bis 10 h
246,60 €
24,66 €
1,23 €

                                                       (1) angenommen werden 20 Tage pro Monat
                                         
Derzeit wird die nachstehende gemeindliche Ermäßigung gewährt:

Soweit mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine oder mehrere Einrichtungen des Marktes Altomünster besuchen, reduziert sich das Nutzungsentgelt für das zweite Kind um 20 %, für das dritte Kind um 40 % u.s.w. (Geschwistermäßigung).


Die Eltern erhalten auf das Elternentgelt einen staatlichen Zuschuss in Höhe von monatlich 100,00 €, der jedoch nicht direkt an die Eltern ausbezahlt wird. In der Praxis wird der 100,00 € - Betrag vom Elternentgelt abgezogen und nur der verbleibende Betrag von den Eltern eingezogen.





Die Finanzierung der gemeindlichen Kindergärten sieht auf der Basis der Jahresdaten 2022 wie folgt aus:

Gesamt-
einnahmen

               1.241.758,89 € 
100,00%

Betriebskosten-
förderung Staat    
                  656.549,22 € 
52,87%

BayKiBiG-Anteil
Gemeinde
                  418.656,67 € 
33,71%

Elternentgelt 
                  166.553,00 € 
13,41%




Gesamtausgaben

               1.438.866,00 € 
100,00%

Personal-
kosten
               1.231.974,00 € 
85,62%

Betriebs-
kosten
                  206.892,00 € 
14,38%




Defizit

                  197.107,11 € 





Finanzierungsanteil der Gemeinde

                  615.763,78 € 


BayKiBiG-Anteil
Gemeinde
                  418.656,67 € 


Defizit
                  197.107,11 € 



Aufgrund des „Defizits“ wird vorgeschlagen, das Elternentgelt ab 01.09.2023 zu erhöhen.
 
Im Weiteren werden folgende Erhöhungs-Szenarien vorgestellt:

Buchungszeit
Elternentgelt mit Steigerung um 5%
Elternentgelt mit Steigerung um 10%
Elternentgelt mit Steigerung um 20%
4 h bis   5 h
129,78 €
135,96 €
148,32 €
5 h bis   6 h
155,61 €
163,02 €
177,84 €
6 h bis   7 h
181,44 €
190,08 €
207,36 €
7 h bis   8 h
207,27 €
217,14 €
236,88 €
8 h bis   9 h 
233,10 €
244,20 €
266,40 €
9 h bis 10 h
258,93 €
271,26 €
295,92 €


Das BRK wird sich der gemeindlichen Erhöhung des Elternentgelts für seine Einrichtung anschließen.

Aus der Mitte des Gemeinderats wird vorgeschlagen, die kürzlich verabschiedete Tarifsteigerung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei der anstehenden Erhöhung des Elternentgelts zu berücksichtigen und die damit verbundene Belastung für den gemeindlichen Haushalt zu reduzieren.
Eine Erhöhung des Elternentgelts um 80% sieht wie folgt aus:

Buchungszeit
Elternentgelt mit Steigerung um 80%
4 h bis   5 h
222,48 €
5 h bis   6 h
266,76 €
6 h bis   7 h
311,04 €
7 h bis   8 h
355,32 €
8 h bis   9 h 
399,60 €
9 h bis 10 h
443,88 €


Für eine Diskussion um eine mögliche weitere Erhöhung ab 01.09.2024 werden die Basiszahlen in einem ausführlicheren Umfang unter Berücksichtigung des nicht in gemeindlicher Trägerschaft stehenden Kindergartens Regenbogen vorbereitet.

Beschluss 1

Das Elternentgelt ab 01.09.2023 um 80% erhöht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Beschluss 2

Die Geschwisterermäßigung wird im bisherigen Umfang beibehalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Datenstand vom 08.05.2023 09:35 Uhr