Gebührenkalkulation im Abwasserbereich für den Zeitraum 2024 bis 2027; Festlegen der Rahmenbedingungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Mit Beschluss vom 22.10.2019 wurden letztmals die Gebühren im Abwasserbereich (= Schmutz- und Niederschlagswassergebühr) für den Zeitraum der Jahre 2020 bis 2023 festgelegt. 

Für die Neufestsetzung der gesplitteten Abwassergebühren ab 01.01.2024 sind folgende Berechnungen erforderlich:
1.         Kalkulation der Benutzungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswassergebühr) für die Jahre 2024 bis 2027
2.         Erstellung der Betriebsabrechnungen für die Jahre 2020 bis 2023 (Über- bzw. Unterdeckung Art. 8 Abs. 6 KAG)
3.         Erstellung der endgültigen Betriebsabrechnung für das Jahr 2019

Hierzu wurde ein Kostenangebot vom Sachverständigenbüro Dagmar Suchowski eingeholt, die bereits 2011, 2015 und 2019 die Kalkulation der Benutzungsgebühren durchgeführt hat. Dagmar Suchowski wurde von der Regierung von Oberbayern öffentlich bestellte und vereidigt für die Kalkulation von Beiträgen und Gebühren kommunaler Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen. Das Kostenangebot beläuft sich auf eine Summe in Höhe von 10.591,00 €.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen für die Kalkulation weiterhin einen Zinssatz von 3,0 % der Anschaffungswerte anzuwenden (Art. 8 Abs. 3 KAG). 
Nach der aktuellen Rechtsprechung gilt als Orientierungsgrundlage für den anzuwendenden kalkulatorischen Zinssatz der Durchschnitt für festverzinslichen Wertpapiere aus einer der letzten dreißig Jahre umfassenden Zeitspanne. Dieser beträgt aktuell lt. der Deutschen Bundesbank 3,026667 %.
Der aktuelle Durchschnitt des Zinssatzes aller Kommunaldarlehen des Marktes Altomünster beträgt 3,038 %. 


Im Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschuss wurde in der letzten Sitzung diskutiert, mit welchen Anreizen das Einsparen von Trinkwasser gefördert werden kann. Eine Möglichkeit besteht darin eine nach dem Verbrauch der Frischwassermenge gestaffelte Schmutzwassergebühr (Beispiel Stadtwerke Witzenhausen (www.stadtwerke-witzenhausen.de/de/abwasser/gebuehren)) einzuführen. 
Es wird vorgeschlagen im Rahmen der anstehenden Kalkulation zu einer möglichen gestaffelten Schmutzwassergebühr bis zu drei Szenarien mit alternativen „Einteilungsgruppen“ zu betrachten und entsprechend rechnen zu lassen.


Die Grundlage für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr ist die reduzierte Grundstücksfläche. Diese ergibt sich, wenn die Grundstücksfläche mit dem für das Grundstück geltenden Gebietsabflussbeiwert multipliziert wird. Der Gebietsabflussbeiwert stellt den im entsprechenden Gebiet durchschnittlichen vorhandenen Anteil der bebauten und befestigten Flächen an der Gesamtgrundstücksfläche dar und wurde vom Ingenieurbüro Mayr im Jahr 2011 „quartiersbezogen“ ermittelt und in einer Karte entsprechend dargestellt. Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Veränderungen auf den jeweiligen Grundstücken wurde im Vorfeld der anstehenden Gebührenkalkulation das vorhandene Kartenwerk, das den Gebietsabflussbeiwert darstellt, nach den aktuellen Begebenheiten überarbeitet. Dies fließt über die Summen der gebührenpflichtigen Flächen in die Kalkulation der Niederschlagswassergebühr ein.

Auszug Gebietsabflussbeitwertskarte Altomünster

Hinweis:
Sollten die in der Gebietsabflussbeitwertkarte dargestellten Werte nicht mit den tatsächlich versiegelten Flächen übereinstimmen, besteht für den gebührenpflichtigen Grundstückseigentümer die Möglichkeit die gebührenpflichtigen Flächen (und damit die Niederschlagswassergebühr) anhand eines sogenannten Anpassungsantrag den tatsächlichen versiegelten Flächen anzugleichen.

Beschluss 1

  1. Gemäß Art. 8 Abs. 6 KAG wird der Kalkulationszeitraum wiederum auf 4 Jahre (2024 bis 2027) festgelegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Für die Kalkulation ist weiterhin ein Zinssatz von 3,0 % der Anschaffungswerte anzuwenden (Art. 8 Abs. 3 KAG). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

  1. Im Rahmen der anstehenden Kalkulation werden zu einer möglichen gestaffelten Schmutzwassergebühr drei Szenarien gerechnet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 14

Datenstand vom 08.05.2023 09:35 Uhr