Verlängerung der wasserrechtlichen Genehmigung für die Mischwasserbehandlungsanlage Altomünster RÜB 2 und damit verbunden betriebliche und bauliche Maßnahmen an dieser und weiteren Mischwasserbehandlungsanlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.05.2023 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Nach umfangreichen Voruntersuchungen durch das Büro Mayr Ingenieure und zahlreichen langwierigen Gesprächen mit Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes München konnte erreicht werden, dass die ursprünglich am 31.12.2020 ausgelaufene wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung von Mischwasser aus der bestehenden Mischwasserbehandlungsanlage Altomünster RÜB 2 in den Stumpfenbach nach mehrmaligen kurzfristigen Verlängerungen mit Bescheid des Landratsamtes Dachau vom 26.04.2023 bis 31.12.2043 erteilt wurde.

Positiv zu erwähnen ist, dass im Rahmen dieses Rechtsakts auch die Einleitung von Mischwasser aus den Entlastungsanlagen Pipinsried (RÜ 1 und RÜB 1) und Altomünster (SK 1 und RÜB 3) bis 31.12.2043 genehmigt wurden.

Im vorgenannten wasserrechtlichen Genehmigungsbescheid sind folgende, teils betriebliche aber auch bauliche Maßnahmen aufgeführt, die durch den Markt Altomünster innerhalb entsprechender Fristen zwingend umzusetzen sind. 
Ein Teil der Maßnahmen - insbesondere betrieblich bedingt - kann durch das gemeindliche Kläranlagenpersonal durchgeführt werden, bei den überwiegenden Maßnahmen ist das Büro Mayr Ingenieure und entsprechende Fachfirmen einzuschalten. 

Auf den zeitlichen Mehraufwand für die Abarbeitung und Überwachung durch das Kläranlagenpersonal wird hingewiesen.


Drosseleinstellungen

Die Drosseln der Entlastungsbauwerke Pipinsried RÜB 1, Altomünster SK 1 und Altomünster RÜB 3 sind spätestens bis 01.08.2023 auf den dort aufgeführten zulässigen Drosselabfluss einzustellen. Die Einstellungen der Drosseleinrichtungen sind innerhalb von 3 Monaten nach Anpassung der Drosseln durch einen geeigneten Sachverständigen mittels Vergleichsmessung zu überprüfen. Die Prüfprotokolle sind dem Wasserwirtschaftsamt vorzulegen. Die Anpassung der Drosseln ist dem Wasserwirtschaftsamt jeweils anzuzeigen.


Messeinrichtungen

In allen Entlastungsanlagen ist an geeigneten Stellen die Entlastungstätigkeit und das Einstauverhalten mit Datenfernübertragung zur Kläranlage zu überwachen. Eine Plausibilitätsprüfung der Messergebnisse sollte in der Regel unverzüglich, mindestens jedoch monatlich erfolgen, damit Fehlmessungen schnellstmöglich erkannt und korrigiert werden können.

Neben Entlastungshäufigkeit und -dauer an den jeweiligen ist auch der Füllstand in den Becken zu erfassen, damit wichtige Daten für den Betrieb, wie Entleerungsdauer und Verhalten der Becken bei Regenereignissen und teilgefüllten Becken ausgewertet werden können.

Die korrekte Einstellung der Messeinrichtungen muss dringend überprüft werden, da in den Prüfprotokollen von 2021 falsche Höhen für die Überlaufschwellen hinterlegt waren. Die Prüfprotokolle der neuerlichen Überprüfung sind dem Wasserwirtschaftsamt München bis zum 01.08.2023 vorzulegen.


Bauliche Maßnahmen

RÜB 1 Pipinsried:

Zur Verminderung des Schmutzfrachtaustrags aus dem RÜB ist die Schwellhöhe am Beckenüberlauf ist um 6 Zentimeter zu reduzieren. Damit wird gewährleistet, dass der Beckenüberlauf nicht zu früh anspringt und die Oberflächenbeschickung im Durchlaufbecken nicht zu hoch wird und damit eine ausreichende Absetzwirkung vor dem Klärüberlauf erzielt wird. 

Die Umbaumaßnahme ist bis spätestens zum 30.06.2024 umzusetzen.


SK 1 Altomünster:

Die vorhandene Strahldrossel wird ablaufseitig (durch Rückstau am RÜB 2) eingestaut und ist damit in ihrer Funktionstüchtigkeit eingeschränkt. 

Die Drossel muss daher zeitnah, bis spätestens zum 30.06.2023, ausgebaut und durch die vorhandene Drosselöffnung (DN200) ersetzt werden.


RÜB 2 Altomünster:

Zur Verminderung des Schmutzfrachtaustrags aus dem RÜB ist eine Verlängerung der Klärüberlaufschwelle erforderlich. Die Umbaumaßnahme ist bis spätestens zum 30.06.2024 umzusetzen.

Weiterhin wurde bei der Überrechnung der Mischwasserbehandlung die Abkopplung des Regenwassers aus dem Teilgebiet Aichacher Straße durch Umwandlung in ein Trennsystem berücksichtigt.

Die Umbaumaßnahme im Bereich der Aichacher Straße ist bis spätestens 31.12.2025 umzusetzen. 

Für die künftige Einleitung des Regenwassers aus diesem Bereich ist eine gesonderte wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. 


RÜB 3 Altomünster:

Zur Verminderung des Schmutzfrachtaustrags aus dem RÜB ist eine Verlängerung der Klärüberlaufschwelle erforderlich. 

Die Umbaumaßnahme ist bis spätestens zum 30.06.2024 umzusetzen.



Vorfluter:

Der Stumpfenbach wird durch die Mischwassereinleitungen im Ortsbereich von Altomünster erheblich hydraulisch belastet. Zur Minimierung der ökologischen Auswirkungen durch die hydraulische Belastung sind unterhalb der Einleitstellen Regenrückhalteeinrichtungen am Gewässer erforderlich.

Das Volumen der vorstellbaren beiden Regenrückhaltebecken RRB 1 (V = 400 m³ auf den Flurnummern 1334 und 1335 Gemarkung Stumpfenbach) und RRB 2 (V = 1.500 m³ auf der Flurnummer 942 Gemarkung Stumpfenbach) unterhalb des RÜB 3 ist allerdings geringer als das ermittelte erforderliche Speichervolumen (ca. 3.000 m³). Es wird damit trotzdem eine deutliche Verbesserung gegenüber der Ist-Situation erreicht. Daher besteht vorerst Einverständnis mit der Errichtung der geplanten RRB.

Die geplanten Maßnahmen sind bis 30.06.2025 umzusetzen.

Zur Überprüfung, ob künftig darüber hinaus weitere Regenrückhaltungen erforderlich sind, sind die RRB mit Messeinrichtungen zur Erfassung der Ein- und Überstauereignisse versehen werden. Die Ergebnisse sind mit den Jahresberichten für die Entlastungsanlagen jährlich vorzulegen. 
Nach 5 Jahren sollte eine erste Gesamtauswertung und Bewertung der Messungen erfolgen.

Da für die Regenrückhaltung eine Ausleitung aus dem Gewässer erfolgt, wird für diese Maßnahme ein gesondertes Wasserrechtsverfahren erforderlich. 
Die Detailplanung und Ausführung der beiden Regenrückhaltebecken muss in enger Abstimmung mit dem WWA und der unteren Naturschutzbehörde erfolgen. Erste Hinweise zur Gestaltung der RRB wurden dem IB Mayr Ingenieure bereits übersandt!

Der abgestimmte Wasserrechtsantrag für die RRB ist bis spätestens 30.06.2024 beim Wasserwirtschaftsamt vorzulegen.


Fremdwasser

Der Fremdwasseranteil bei Trockenwetter liegt im Gemeindebereich Altomünster im Jahresmittel zwischen 25 und 50 %. Der erhöhte Fremdwasseranteil wurde bei der Überrechnung der Mischwasserbehandlung berücksichtigt.

Zur Entlastung der Mischwasserbehandlung und der Kläranlage ist generell eine Reduzierung des Fremdwasseranteils anzustreben. Zur Gewährleistung eines nachhaltigen Sanierungserfolges sind in die Befahrungen des Kanalnetzes und die geplanten Sanierungsmaßnahmen auch die Grundstücksanschlüsse (inkl. privatem Anteil) einzubeziehen. 

Die durchgeführten Maßnahmen sind regelmäßig im Rahmen des Kanalnetzjahresberichtes darzustellen.


Hochwassersicherheit

Die Durchlässe SB 23 (nördliche Zufahrt zum Supermarkt an der Halmsrieder Straße) und SB 28 (Fußgängerbrücke PR-Platz in Richtung Duschlanger) am Stumpfenbach sind bei einjährlichen Hochwasser und gleichzeitiger Entlastung rechnerisch hydraulisch überlastet sind. In der Praxis ist bisher kein schädlicher Rückstau vor den Durchlässen aufgetreten und durch den geplanten Hochwasserrückhalt bei Halmsried wird die Situation zusätzlich entschärft. Daher werden vorerst keine Maßnahmen an den Durchlässen gefordert.

Bei Starkregen ist jedoch eine verstärkte Sichtkontrolle an den betroffenen Durchlässen durchzufuhren. Ggf. sind dort künftig ergänzende Maßnahmen erforderlich.

Die Schwelloberkanten der Beckenüberläufe am RÜB 1 in Pipinsried liegen tiefer als der Wasserspiegel beim errechneten 10 - jährlichen Hochwasserereignis. Da hier keine Daten aus der Praxis vorliegen, wird zunächst keine Rückstausicherung gefordert. Allerdings ist bei Hochwasserereignissen eine verstärkte Eigenüberwachung, mit Überprüfung des Einstauverhaltens in die Entlastungsleitungen, durchzufuhren. Ggf. werden hier künftig Maßnahmen erforderlich.


Entwässerung Neubaugebiete

Für alle Neubauten ist generell die Entwässerung im Trennsystem anzustreben und für jeden Einzelfall zu überprüfen.

Lediglich bei Baulücken im Bereich des Mischsystems kann - sofern eine Versickerung
des Niederschlagswassers nicht möglich ist - ein Anschluss im Mischsystem erfolgen. Im Bereich des Hauptortes Altomünster ist hier jedoch die Errichtung eines Regenrückhalteschachtes (in der Größe von 4 m³ pro Grundstuck) zur hydraulischen Entlastung des Kanalnetzes erforderlich. 


Eigenüberwachung

Es sind mindestens Messungen, Untersuchungen, Aufzeichnungen und Vorlageberichte nach der EÜV in der jeweils gültigen Fassung vorzunehmen.

Insbesondere ist eine regelmäßige Sichtkontrolle der Regenüberlaufbecken nach Starkregenereignissen erforderlich.

Der unter 1.3.1 genannten Drosselabfluss ist zuverlässig einzustellen. Die Einstellung der Drosseleinrichtungen und die Entlastungsmesseinrichtungen sind regelmäßig zu überprüfen.

Alle 5 Jahre ist eine externe Überprüfung der korrekten Drosseleinstellungen durch Vergleichsmessung durchzufuhren.

Die Prüfprotokolle der Vergleichsmessung sind mit dem jeweiligen Jahresbericht vorzulegen.
Weiterhin sind die Ergebnisse der Messeinrichtungen sind möglichst unmittelbar, mindestens jedoch monatlich auf Plausibilität zu prüfen, damit Störungen und Fehlmessungen frühzeitig erkannt werden.

Die Feststellungen der Eigenüberwachung (u.a. Entlastungshäufigkeit) sind zu dokumentieren und im Jahresbericht zusammenfassend darzustellen.

Im Zuge der Eigenüberwachung sind auch ca. alle 10 Jahre Dichtheitsprüfungen bei den Bauwerken z.B. Regenüberlaufbecken erforderlich.

Ergänzend zur üblichen Eigenüberwachung sind an den RÜB folgende Messungen und Auswertungen, zur Verifizierung der Ansätze für die Überrechnung im Nachweisverfahren (u.a. angesetzte Belastungen für die beiden Brauereien), erforderlich:

  • Regelmäßige Auswertung der Messergebnisse (Einstau- und Entlastungsverhalten, wobei KÜ und BÜ getrennt erfasst werden sollen). Hierbei ist auch ein verstärktes Augenmerk auf die tatsachlichen Entleerungszeiten der Regenbecken zu richten. Das in der Tabelle unter Nr. 1.3.1 genannte erforderliche Speichervolumen, sollte spätestens 15 Stunden nach Regenende wieder voll zur Verfügung stehen. Insbesondere ist auszuwerten, wie häufig es bei neuerlichen Regenereignissen bei teilgefüllten Becken zu einer zusätzlichen Entlastung kommt.

Auffälligkeiten sind dem WWA spätestens im Rahmen der Jahresberichte mitzuteilen.

Das aktuelle Entleerungskonzept für die Becken im Nebenschluss ist dem WWA zur Abstimmung zu übersenden. Gegebenenfalls muss ein Optimierungskonzept für die Beckenentleerung erstellt werden.

  • An den RÜB 2 und 3 sind monatlich Stichprobenmessung der CSB-Konzentration im Trockenwetterabfluss im Bereich der Drosselbauwerke durchzuführen. Die Messungen sollten möglichst an unterschiedlichen Wochentagen und zu unterschiedlichen Uhrzeiten erfolgen, damit mögliche Schwankungen im Tages- und Wochenverlauf erkannt werden

  • Nach 5 Jahren ist erstmals eine Auswertung der Messungen durch Abgleich mit den Ergebnissen der Nachweisrechnung durchzufuhren und dem Wasserwirtschaftsamt München vorzulegen (hierbei ist auch das Einstau- und Entlastungsverhalten der RRB mit auszuwerten)


Ein Vertreter des Büros Mayr Ingenieure hat diese Thematik in der Sitzung erläutert und Stellung zu den zu erwartenden Kosten genommen.

Finanzielle Auswirkungen

Für die Umsetzung der baulichen Maßnahmen werden Kosten in Höhe von ca. 1.000.000,- € erwartet.

Beschluss

  1. Die im wasserrechtlichen Bescheid geforderten Maßnahmen werden innerhalb der genannten Fristen umgesetzt. 

  1. Die betrieblich bedingten Maßnahmen werden - soweit fachlich und zeitlich möglich - durch das gemeindliche Kläranlagenpersonal ausgeführt.

  1. Für die Planung der baulichen Maßnahmen wird das Büro Mayr Ingenieure und für die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen geeignete Fachfirmen eingeschaltet.

  1. Die erforderlichen Kosten werden in den Haushalt 2024 ff eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 09:09 Uhr