Sanierungssatzung "Ortskern Altomünster"; Erneute Verlängerung der Geltungsdauer


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.05.2023 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat des Marktes Altomünster hat in seiner Sitzung vom 21.09.2021 die Geltungsdauer der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern Altomünster“ vom 18.02.1997 im Vorgriff auf das im ISEK-Prozess zu entwickelnde Untersuchungsgebiet bis nach Abschluss des ISEKs, jedoch bis spätestens 30.06.2023 verlängert.

Das den ISEK-Prozess begleitende Büro Dragomir hat mitgeteilt, dass die o.g. Frist nicht eingehalten werden kann.

Mit der Regierung von Oberbayern wurde vereinbart, die Geltungsdauer der Satzung bis spätestens 30.09.2023 zu verlängern.

Der Beschluss zur Verlängerung der Geltungsdauer wird ortsüblich bekanntgemacht.

Beschluss

Die Geltungsdauer der Satzung des Marktes Altomünsters über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Altomünster“ wird gemäß § 235 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB bis zum 30.09.2023 verlängert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 09:09 Uhr