Regionalplan München; Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.05.2023 ö 6

Sach- und Rechtslage

Das Gemeindegebiet des Marktes Altomünster liegt in der Planungsregion München (= Region 14) und damit dem entsprechenden Regionalplan.

In den Regionalplänen sind regionale Vorranggebieten für Windenergie auszuweisen.

Die Zuständigkeit für die Ausweisung der Vorranggebiete Windenergie in den Regionalplänen findet sich in Ziffer 6.2.2 des Landesentwicklungsplan (Stand Entwurf vom 15. November 2022) 

In jedem Regionalplan sind im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen in erforderlichem Umfang festzulegen. Als Teilflächenziel wird zur Erreichung des landesweiten Flächenbeitragswertes nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz für jede Region 1,1 % der Regionsfläche bis zum 31. Dezember 2027 festgelegt. Die Steuerungskonzepte haben sich auf Referenzwindenergieanlagen zu beziehen, die dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Abwägung der Steuerungskonzepte entsprechen

in Verbindung mit § 3 WindBG (Windenergieflächenbedarfsgesetz)

(1) In jedem Bundesland ist ein prozentualer Anteil der Landesfläche nach Maßgabe der Anlage 1 (Flächenbeitragswert) für die Windenergie an Land auszuweisen. Dabei sind bis zum 31. Dezember 2027 mindestens die Flächenbeitragswerte nach Anlage 1 Spalte 1 und bis zum 31. Dezember 2032 mindestens die Flächenbeitragswerte nach Anlage 1 Spalte 2 auszuweisen. Zum Zwecke der Bestimmung der Größe der hiernach auszuweisenden Flächen ist die Größe der Landesflächen der Bundesländer insgesamt der Anlage 1 Spalte 3 zu entnehmen.

(2) Die Länder erfüllen die Pflicht nach Absatz 1, indem sie 
  1. die zur Erreichung der Flächenbeitragswerte notwendigen Flächen selbst in landesweiten oder regionalen Raumordnungsplänen ausweisen oder
  2. eine Ausweisung der zur Erreichung der Flächenbeitragswerte notwendigen Flächen durch von ihnen abweichende regionale oder kommunale Planungsträger sicherstellen; dabei legt das jeweilige Land hierzu regionale oder kommunale Teilflächenziele fest, die in Summe den Flächenbeitragswert erreichen, und macht diese durch ein Landesgesetz oder als Ziele der Raumordnung verbindlich.
Im Fall des Satzes 1 Nummer 1 kann das Land durch ein Landesgesetz oder als Ziele der Raumordnung regionale Teilflächenziele für eigene regionale Raumordnungspläne festlegen, die in Summe die Flächenbeitragswerte erreichen.

(3) Die Länder sind außerdem verpflichtet, bis zum 31. Mai 2024 im Rahmen ihrer Berichterstattung nach § 98 Absatz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes einmalig Folgendes nachzuweisen: 
  1. im Fall des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Planaufstellungsbeschlüsse zur Ausweisung der zur Erreichung der Flächenbeitragswerte nach Anlage 1 Spalte 1 notwendigen Flächen,
  2. im Fall des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 das Inkrafttreten von Landesgesetzen oder Raumordnungsplänen, die regionale oder kommunale Teilflächenziele festsetzen; dabei müssen die Teilflächenziele in der Summe den Flächenbeitragswert nach Anlage 1 Spalte 1 für das Land erreichen.

Bundesland
Spalte 1:
Flächenbeitragswert, der
bis zum 31. Dezember 2027
zu erreichen ist (Anteil der
Landesfläche in Prozent)
Spalte 2:
Flächenbeitragswert, der
bis zum 31. Dezember 2032
zu erreichen ist (Anteil der
Landesfläche in Prozent)
Bayern
1,1 
1,8 


Zuletzt hat sich der Planungsausschuss am 20.09.2022 mit Eckpunkten und Vorarbeiten zur Ausweisung der Vorranggebiete Windenergie beschäftigt. 

Mit Schreiben vom 17.10.2022 wurden die Kommunen und Landkreise gebeten, Hinweise für die konzeptionelle Erarbeitung regionaler Vorranggebiete für Windenergie auf Basis eigener bestehender Aktivitäten und Wünsche zu äußern.

Im Landkreis Dachau haben sich die Bürgermeister bereits am 16.9.2022 entschieden eine gemeinsame solidarische Planung zu beauftragen mit dem Ziel mehr als 1,1 % der Landkreisfläche zu melden. 
Das Landschaftsplanungsbüro Brugger aus Aichach wurde beauftragt, die Planungen auszuarbeiten. Es beteiligten sich die Stadt Dachau und alle Landkreisgemeinden außer den Gemeinden Pfaffenhofen a .d. Glonn und Odelzhausen, da hier die bereits bestehenden Flächen in die Landkreisbilanz eingebracht werden. 

Im Rahmen der Rückmeldungen aus den Beiratssitzungen des Regionalen Planungsverbandes wurden dann verschiedene Szenarien betrachtet. 
Letztendlich wurde entschieden mit der Abstandsfläche von 1.000 m zu den Wohngebieten und von 800 m zum Außenbereich als gemeinsamen Vorschlag einzubringen. 

Nach der Aufstellung des Büros Bruggers vom 19.01.2023, kann im Rahmen der gemeinsamen solidarischen Aktion der Stadt und den Landkreisgemeinden im Landkreis Dachau eine Fläche von 948,4 ha (1,6 %) der Landkreisfläche gemeldet werden. 




















Anlage
Karte Landkreis Dachau 

Beschluss

  1. Der Sachstandsbericht zu den aktuellen Planungen zum Thema Windkraft im Landkreis Dachau wird zur Kenntnis genommen.

  1. Es besteht Einverständnis mit der gemeinsamen solidarischen Planung der Kommunen im Landkreis Dachau. 

  1. Die aufgezeigte ausgearbeitete Planung des Landschaftsplanungsbüros Brugger mit den Abständen von 1.000 m zu Wohngebieten und 800 m zum Außenbereich wird dem Regionalen Planungsverband für den Markt Altomünster gemeldet werden. 

  1. Das Landschaftsplanungsbüros Brugger wird ermächtigt, die digitalen Planungsdaten gemeinsam mit den Planungsdaten der anderen Gemeinden im Landkreis an die übergeordneten Behörden zu übermitteln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 09:09 Uhr