Erhöhung des Elternentgelts für den Bereich des Kindergartens; Antrag an den Gemeinderat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 27.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.06.2023 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Beim Markt Altomünster ist ein „Änderungsantrag zur Erhöhung des Elternentgelts (Kindergartengebühr) ab dem September 2023“ mit Datum 15.05.2023 von Susanne Luz eingegangen. Dieser ist im Ratsinformationssystem zum Abruf bereitgestellt.

§ 30 Absatz 7 Satz 2 der Geschäftsordnung regelt:
In einer späteren Sitzung kann, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen, ein bereits zur Abstimmung gebrachter Beratungsgegenstand insbesondere dann erneut behandelt werden, wenn neue Tatsachen oder neue gewichtige Gesichtspunkte vorliegen und der Beratungsgegenstand ordnungsgemäß auf die Tagesordnung gesetzt wurde.

Neue Tatsachen können angenommen werden, da mit Mail vom 04.05.2023 mitgeteilt wurde, dass der Freistaat Bayern beabsichtigt die sog. Basiswerte um 7,2% (2023) und 10,4 (2024) zu erhöhen.


Finanzierungzahlen aller Kindergärten auf der Basis der durchschnittlichen Jahresdaten 2020 bis 2022 (gerundet auf ganze Tausend):

Einnahmen                        1.752.000,- €
Ausgaben                        2.255.000,- €
Unterdeckung                           503.000,- €

Verteilung der Ausgaben        
                                                       Betrag                        Anteil
Freistaat Bayern und „Andere“           982.000,- €                 44%
Gemeinde        1.117.000,- €                 49%
Eltern           156.000,- €                   7%


Mit Mail vom 24.06.2023 hat der Elternbeirat ein Rederecht für die Gemeinderatssitzung beantragt.


Der „Änderungsantrag zur Erhöhung des Elternentgelts (Kindergartengebühr) ab dem September 2023“ beinhaltet folgenden Vorschlag:
  • Erhöhung zum 01.09.2023 um 20%
  • Erhöhung zum 01.09.2024 um 20%
  • Erhöhung zum 01.09.2025 um 20%


Aus der Mitte des Gemeinderats wird folgendes Szenario in die Diskussion eingebracht:
  • Erhöhung zum 01.09.2023 um 40%
  • Erhöhung zum 01.09.2024 um 28,5%


In Anlehnung an die Vorgehensweise bei der Erhöhung des Elternentgelts im Bereich der Krippe wird vom Ersten Bürgermeister vorgeschlagen, die bisher beschlossene Erhöhung in zwei Schritten zu vollziehen: 
  • Erhöhung zum 01.09.2023 um 40%
  • Erhöhung zum 01.01.2024 um weitere 28,5% 

Beschluss 1

  1. Der Antrag auf Rederecht von Christian Setzmüller wird abgelehnt, da aufgrund der umfangreichen Vorgespräche keine neuen, entscheidungsweisenden Aussagen erwartet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Beschluss 2

  1. Der „Änderungsantrag zur Erhöhung des Elternentgelts (Kindergartengebühr) ab dem September 2023“ von Susanne Luz wird angenommen. Damit wird nochmals über die Erhöhung des Elternentgelts diskutiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

  1. Das Elternentgelt wird zum 01.09.2023 um 40% und zum 01.01.2024 um weitere 28,5% erhöht. 
(Anmerkung: Eine Abstimmung über die weiteren Erhöhungsvorschläge ist damit nicht erforderlich.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 7

Datenstand vom 06.07.2023 10:11 Uhr