Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen; Änderung des gemeindlichen Kriterienkatalogs


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 27.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.06.2023 ö 3

Sach- und Rechtslage

Der Markt Altomünster hat in der Sitzung des Gemeinderates vom 26.10.2021 den reduzierten Kriterienkatalog („Blaue Kriterien“ = Weitere Kriterien (Leitbild des Marktes Altomünster)) mit folgenden Inhalten
  1. Der Gesamtumfang von Freiflächenfotovoltaikanlagen darf einen prozentualen Anteil von 2% an der Gesamtfläche der Gemeinde nicht übersteigen.
  2. Die (durchschnittliche) Ackerzahl der Fläche, auf der eine PV-Anlage beantragt ist, darf den Wert von 55 nicht überschreiten. Eine Grünlandzahl wurde bislang nicht festgelegt.
beschlossen.

Der Gemeinderat hat aktuell Anträge für die Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen in einem Umfang von 135,66 ha bzw. entsprechend 1,79% des Gemeindegebiets auf den Weg gebracht:


Standort
Fläche in ha
(inkl. Eingrünung)
Anteil am Gemeindegebiet in %
Ackerzahl
(sofern berücksichtigt)
südlich von 
Arnberg
8,44
0,11

südlich von 
Lichtenberg
3,68
0,05

südlich von 
Lichtenberg, 1. Änderung
1,42
0,02

nordwestlich von Deutenhofen
1,37
0,02

nördlich von 
Rudersberg
9,05
0,12

südlich von 
Lichtenberg, 2. Änderung
2,86
0,04


südlich von 
Arnberg, 
1. Erweiterung
14,26
0,19
48,00
südöstlich von Kiemertshofen
10,68
0,14
53,10
östlich von 
Pfaffenhofen
7,76
0,10
44,20
südlich von 
Halmsried
4,44
0,06
50,70
nordöstlich von Wollomoos – Thalhausener Feld
7,51
0,10
48,39
nordöstlich von Deutenhofen – 
Am Brand
9,00
0,12
48,52
nordwestlich von Deutenhofen, 
1. Änderung
0,97
0,01
51,49
südwestlich von Hohenzell – Maureräcker
7,29
0,10
53,00
südlich von 
Teufelsberg – Kreuzbreite
6,25
0,08
52,00
südöstlich von Halmsried
2,18
0,03
53,36
südlich von Oberzeitlbach 
5,39
0,07
53,41
westlich von 
Wollomoos
10,85
0,17
51,60
südlich von 
Übelmanna
15,44
0,20
47,72
nordöstlich von Stumpfenbach
6,97
0,09
50,59

Gesamt


135,66

1,79



Inzwischen gingen beim Markt Altomünster zwei weitere Anträge über die Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen an den Standorten nordwestlich von Reichertshausen und südöstlich von Unterzeitlbach ein: 

Standort
Fläche in ha
(inkl. Eingrünung)
Anteil am Gemeindegebiet in %
Ackerzahl
(sofern berücksichtigt)
nordwestlich von 
Reichertshausen
3,69
0,05
54,39
südöstlich von 
Unterzeitlbach
4,91
0,06
51,06

Gesamt


144,26

1,90


Beide Flächen sind nach einer Vorprüfung auf der Basis des derzeit gültigen Kriterienkatalogs grundsätzlich für eine Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen geeignet. 

Da demnächst damit zu rechnen ist, dass der Gesamtumfang der Freiflächenfotovoltaikanlagen einen prozentualen Anteil von 2% der Gemeindefläche erreicht, soll bereits jetzt über eine Änderung des Kriterienkatalogs entschieden werden. 

Für neue, dem Gemeinderat noch nicht vorgestellte Anlagenstandorte (= nordwestlich von Reichertshausen, südöstlich von Unterzeitlbach sowie zukünftige Anträge) sollen folgende Änderungen am Kriterienkatalog vorgenommen werden.

  • Nach dem derzeit gültigen Kriterienkatalog darf die durchschnittliche Ackerzahl der Fläche, auf der eine PV-Anlage beantragt ist, den Wert von 55 nicht überschreiten. Nach Auskunft der Bodenschätzungsstelle des Finanzamt Fürstenfeldbrucks beträgt die für den Markt Altomünster durchschnittliche Ackerzahl 51,1 und Grünlandzahl 47,4. 

  • Es wird vorgeschlagen, die zulässige Ackerzahl auf 51,0 und die Grünlandzahl auf 47,0 anzupassen. Bei einer gemischten Nutzung werden die Flächen entsprechend ins Verhältnis gesetzt. 

  • Der Gesamtumfang der Freiflächenfotovoltaikanlagen am Gemeindegebiet wird nicht erhöht. Nach Erreichen der 2% Grenze bzw. 151,32 ha werden keine weiteren Freiflächenfotovoltaikanlagen im Marktgebiet Altomünster zugelassen. 
    • Sobald durch weitere Anträge eine Überschreitung der 2% Grenze absehbar ist, wird dem Gemeinderat hierüber ggf. nochmals gesondert berichtet.

  • Die Antragsteller bzw. Anlagenbetreiber sind verpflichtet einen noch zu bestimmenden Prozentsatz der Anlagenleistung der Bürgerenergiegenossenschaft Dachauer Land mit einer entsprechenden Weitergabeverpflichtung zur Verfügung zu stellen. Die Bürgerenergiegenossenschaft beteiligt sich entsprechend an den notwendigen Investitionen und laufenden Kosten. 


Aus der Mitte des Gemeinderats wird vorgeschlagen, die maximale (durchschnittliche) Ackerzahl auf 48,0 festzulegen.

Beschluss 1

  1. Die maximale (durchschnittliche) Ackerzahl wird auf 48,0,0 und die (durchschnittliche) Grünlandzahl wird auf 47,0 angepasst. Bei gemischter Nutzung werden die Flächen entsprechend ins Verhältnis gesetzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Beschluss 2

  1. Der Gesamtumfang der Freiflächenfotovoltaikanlagen am Gemeindegebiet bleibt bei 2% bestehen.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 3

  1. Die Antragsteller bzw. Anlagenbetreiber sind verpflichtet einen noch zu bestimmenden Prozentsatz der Anlagenleistung der Bürgerenergiegenossenschaft Dachauer Land mit einer entsprechenden Weitergabeverpflichtung zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 4

  1. Der Prozentsatz wird auf maximal 33% festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 5

  1. Die zwei neuen Anträge nordwestlich von Reichertshausen und südöstlich von Unterzeitlbach und zukünftige, dem Gemeinderat noch nicht vorgestellte Anlagenstandorte werden nach den neuen Kriterien (4) bewertet.
  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 06.07.2023 10:11 Uhr