Gebührenkalkulation im Abwasserbereich; Vorstellen der Kalkulation für die Jahre 2024 bis 2027


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 26.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.09.2023 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Mit Beschluss vom 25.04.2023 wurden die neuen Parameter für die anstehende Gebührenkalkulation im Abwasserbereich für die Jahre 2024 bis 2027 festgelegt:
  • Der neue Kalkulationszeitraum für die Benutzungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswassergebühr) wird gemäß Art. 8 Abs. 6 KAG wiederum auf 4 Jahre (2024 bis 2027) festgesetzt.
  • Für die Kalkulation wird ein Zinssatz von 3,0 % der Anschaffungswerte angewendet.

Die aktuellen Gebühren belaufen sich auf:


Schmutzwassergebühr
(€/m³)
Niederschlagswassergebühr
(€/m²)

4,38
0,38


Vom Sachverständigenbüro Dagmar Suchowski wurde eine Kalkulation der Benutzungsgebühren für die Jahre 2024 bis 2027 durchgeführt.

Die ausführlichen Unterlagen der Kalkulation sind im Ratsinformationssystem als PDF-Dokument eingestellt.


Schmutzwassergebühr
(€/m³)
Niederschlagswassergebühr
(€/m²)
Kostendeckende Gebühren ohne Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorjahre („Mindereinnahmen“ von ca. 40.000,- € bei der Schmutzwassergebühr und „Mindereinnahmen“ von ca. 240.000,- € bei der Niederschlagswassergebühr)


4,65


0,32
Alternativberechnung ohne Berücksichtigung der staatlichen Zuschüsse

5,43

0,37

Kostendeckende Gebühren mit Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorjahre (vgl. oben)

4,69

0,39
Alternativberechnung ohne Berücksichtigung der staatlichen Zuschüsse

5,47

0,44

Anmerkung:
  • Die bereits beschlossenen Kanalsanierungsmaßnahmen in Altomünster „Aichacher Straße“ (Umsetzung in 2023/2024) und Hohenzell „Adelstraße“ (Umsetzung in 2024/2025) sowie weitere mögliche Maßnahmen (Umsetzung bis 2027) im Umfang von 4.500.000,- € sind in der Kalkulation enthalten.

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, die kostendeckende Schmutzwassergebühr inclusive der Ergebnisse der Vorjahre in Höhe von 4,69 €/m³ festzusetzen, damit die Mindereinnahmen der Vorjahre mit abgedeckt sind.
Für die Niederschlagswassergebühr         wird ebenfalls aus diesem Grund ein Betrag in Höhe von 0,39 €/m² vorgeschlagen.

Ursächlich für die Mindereinnahmen der Vorjahre bei der Gebührenkalkulation ist die Entwicklung der versiegelten Flächen und wechselnde Zuordnungen der Kosten zwischen Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr sowie zwischen Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt.

Die Herstellungsbeiträge sind von der Gebührenkalkulation nicht betroffen, diese bleiben unverändert.

Beschluss

Die nachstehenden Benutzungsgebühren werden für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2027 festgesetzt:
  • Schmutzwassergebühr                4,69 €/m³ 
  • Niederschlagswassergebühr        0,39 €/m² 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.10.2023 07:22 Uhr