Der Gemeinderat des Marktes Altomünster hat in seiner Sitzung vom 05.05.2023 beschlossen die nachstehenden Projekte
- Aufwertung des öffentlichen Raums in der erweiterten Ortsmitte insbesondere unter Berücksichtigung der Verkehrssituation sowie Neuordnung und attraktive Gestaltung des Jörgerrings in Verbindung mit dem Umfeld der Lorettokapelle
- Schaffung eines Ärztehauses und aktive Standortpolitik zur Ansiedlung von Allgemein- und Fachärzten sowie weiteren medizinischen Angeboten
vorrangig umzusetzen.
Mit Vertretern der Regierung von Oberbayern und des beratenden Büros Dragomir wurde besprochen, wie diese Projekte aus förderrechtlicher, vergaberechtlicher und nicht zuletzt finanzierbarer Sicht umgesetzt werden können.
Es wird vorgeschlagen, in einem ersten Schritt beide Projekte aus raumplanerischer Sicht zusammenzufassen und für den Bereich der erweiterten Ortsmitte (insbesondere Marktplatz, Jörgerring, Friedhofstraße, Bahnhofstraße, Hechthof) ein Freiraumkonzept erarbeiten zu lassen, das neben der Neugestaltung des öffentlichen Raums und des Umfelds eines möglichen Ärztehauses auch eine Verknüpfung und Aufwertung bestehender Grünstrukturen und Maßnahmen entwickelt, die der Überhitzung der Ortsmitte sowie den weiteren Auswirkungen des Klimawandels entgegenwirken können, beinhaltet.
Der vorgeschlagene Umgriff des Freiraumkonzepts ist in einer Karte Ende dieses Dokuments und in der Anlage zu diesem Beschlussvorschlag abgebildet.
Bei einem Freiraumkonzept handelt es dich um ein reines Konzeptpapier und noch um keine bauliche Maßnahme. Ziel des Freiraumkonzeptes ist es Fokusbereiche zu identifizieren und Maßnahmenpakete zu erarbeiten. Die Maßnahmen sind mit Kosten, Akteuren und möglichen Umsetzungsstrategien/Verfahren zu hinterlegen.
Der Gemeinderat wird anschließend im Einzelnen entscheiden, welche (Teil-)Projekte wann und in welchem Umfang umgesetzt werden.
Da es sich beim angedachten Freiraumkonzept um eine Art Feinuntersuchung handelt und diese somit außerhalb der HOAI zu sehen und nicht an Bauleistungen gebunden ist oder ein anschließendes Auftragsversprechen für solche Leistungen beinhaltet, ist für die Schwellenwertermittlung allein der Wert des Dienstleistungsauftrags anzusetzen.
Für die Einholung der Angebote ist eine vereinfachte Begleitung durch ein externes Büro erforderlich (Erstellung eines Leistungsbildes und Durchführung des Vergabeverfahrens). Dies kann im vereinfachten Verfahren vergeben werden, da es sich um eine freiberufliche Dienstleistung deutlich unter 50.000 € Auftragswert.
Umgriff des Freiraumkonzepts