Kanalerneuerung in der östlichen Hauptstraße und der südlichen Mantelbergstraße; Festlegen des Maßnahmenumfangs


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 12.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Im vom Gemeinderat in der Sitzung am 24.11.2020 beschlossenen Abwassersanierungskonzept ist nach der geplanten Sanierung des Kanals in der Adelstraße in Hohenzell der Neubau des Mischwasserkanals in der Oberndorfer Straße und Dorfstraße in Oberzeitlbach vorgesehen. 

Aufgrund eines durch Überbelastung des Kanalsystems entstandenen (zwischenzeitlich beseitigten) Schadens am Kanal in der südlichen Mantelbergstraße in Unterzeitlbach und des schlechten baulichen Zustands der Fahrbahn in der östlichen Hauptstraße wird vorgeschlagen eine/n Kanalneubau/-sanierung in der östlichen Hauptstraße und südlichen Mantelbergstraße vorzuziehen.


Beschreibung der bestehenden Situation:
  • Verwendung von Betonspitzmuffen- und Asbestzementrohren 
  • Mischsystem im Bereich der östlichen Haupt- und südlichen Mantelbergstraße
  • Zulauf von Oberflächenwasser aus dem östlichen Außengebiet in den Mischwasserkanal (Größe AE = ca. 6,6 ha; Abfluss bei n = 0,3 ca. 170 l/s)
  • Hydraulische Überlastungen im östl. Teil der Hauptstraße und im südl. Teil der Mantelbergstraße (rechnerisch ermittelt bei Zustandsbewertung 2021 und in Teilbereich in Realität bestätigt)
 
 
Das Büro Mayr Ingenieure hat für die Sanierung der Abwasserkanäle folgende Varianten ausgearbeitet und in der Sitzung vorgestellt:

Variante 1         Kanalerneuerung im Bereich der östlichen Haupt- und südlichen Mantelbergstraße vollständig im Mischsystem
 
Das Mischsystem wird beibehalten (soweit möglich entlang der bestehenden Trasse), es erfolgt jedoch der Neubau mit größeren Rohrdimensionen, um die hydraulische Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Dies ist insbesondere auch erforderlich, weil das östlich angrenzende Außeneinzugsgebiet auch weiterhin über das MW-Kanalsystem abgeleitet wird. Außerdem wird vorgeschlagen, dass der neue MW-Kanal vollständig auf öffentlichem Grund zu liegen kommen (Anschluss UZ23 nach Westen zu UZ24A; bisheriger Verlauf über privates Flurstück 20/3, Gemarkung Oberzeitlbach entfällt). 
 
Vorteile:
  • Nur ein Kanal erforderlich
  • Verbesserung der hydraulischen Leistungsfähigkeit (zukünftig Vermeidung von Überstauproblemen beim Bemessungsregenereignis (3-jährlich))
  • Für Private weiterhin lediglich ein Mischwasserhausanschluss erforderlich, kein Umbau der Grundstücksentwässerung notwendig
  • Großflächige Spartenumverlegungen können weitestgehend vermieden werden.



Nachteile:
  • Weiterhin muss Oberflächenwasser von innerörtlichen befestigten Flächen (öffentlich und privat) und vom Außeneinzugsgebiet zur Kläranlage gefördert werden (u.a. Betriebskosten Pumpstation Unterzeitlbach)
 
 
Variante 2         Kanalerneuerung im Bereich der östlichen Haupt- und südlichen Mantelbergstraße vollständig im Trennsystem:

Neubau von Regen- und/oder Schmutzwasserkanälen in der Hauptstraße und in der Mantelbergstraße. Betroffen wären hier auch sämtliche auf die Mantelbergstraße zugehende Seitenstraßen (bis auf Feldstraße), da diese im Bestand im Mischsystem erschlossen sind. Inwieweit bestehende Kanäle zur Schmutzwasser- oder Regenwasserableitung weiter verwendet werden könnten muss im Detail geprüft werden. Ggf. werden (Teil-)Sanierungen erforderlich. Auch die Lage im Straßenraum mit 2 parallelen Kanälen muss detailliert untersucht werden in Bezug auf weitere Sparten.
 
Vorteile:
  • Deutliche Verringerung des Oberflächenwasserabflusses zur Kläranlage
  • Kein Oberflächenwasser vom östlichen Außeneinzugsgebiet zur Kläranlage
  • langfristig Einsparung von Betriebskosten bei der Pumpstation Unterzeitlbach und im Kläranlagenbetrieb 
  • zukünftig Vermeidung von Überstauproblemen beim Bemessungsregenereignis (3-jährlich)

Nachteile:
  • Sehr kostenintensiv (teuerste Variante)
  • Wasserrechtliche Situation ist zu prüfen; Errichtung von Regenrückhaltevolumen vor Einleitung von Regenwasser aus dem neuen RW-Kanal in den Zeitlbach wird voraussichtlich erforderlich.
  • Großflächige Spartenumverlegungen können erforderlich werden.
  • Umbau der Grundstücksentwässerung der anliegenden Anwesen in Trennsystem 
 

Variante 3         Kanalerneuerung in der östlichen Hauptstraße im Trennsystem und in der südlichen Mantelbergstraße im Mischsystem mit neuem Regenwasserkanal zur Abkopplung des vollständigen östlichen Außeneinzugsgebiets:
 
Bei dieser Variante werden sämtliche auf die Mantelbergstraße zugehende Seitenstraßen (bis auf Feldstraße) im Mischsystem verbleiben. Lediglich zwischen den Schächten UZ20 und UZ23 ist zusätzlich zum neuen MW-Kanal ein neuer RW-Kanal erforderlich, um das bestehende Trennsystem in der Feldstraße an das dann neue Trennsystem in der Hauptstraße anschließen zu können.
 
Ggf. können bei dieser Variante Teile des bestehenden Mischwasserkanals in der Hauptstraße mittels grabenloser Verfahren saniert werden, sodass diese weiterhin als Schmutzwasserkanal weiterbetrieben werden könnten. Hierbei ist dann ein parallel verlaufender Regenwasserkanal neu zu erstellen. Dies wäre im Laufe der weiteren Planung zu prüfen, auch ob dabei im Vergleich zum vollständigen Neubau eines Schmutzwasserkanals tatsächlich Kosten eingespart werden könnten. Auch die Lage im Straßenraum mit 2 parallelen Kanäle muss detailliert untersucht werden in Bezug auf weitere Sparten.
 
Vorteile:
  • Kein Oberflächenwasser vom östlichen Außeneinzugsgebiet zur Kläranlage
  • langfristig Einsparung von Betriebskosten bei der Pumpstation Unterzeitlbach und im Kläranlagenbetrieb 
  • zukünftig Vermeidung von Überstauproblemen beim Bemessungsregenereignis (3-jährlich)

Nachteile:
  • Kostenintensiver als Variante 1
  • Wasserrechtliche Situation ist zu prüfen; Errichtung von Regenrückhaltevolumen vor Einleitung von Regenwasser aus dem neuen RW-Kanal in den Zeitlbach wird voraussichtlich erforderlich
  • Großflächige Spartenumverlegungen können erforderlich werden
  • Ggf. (Teil-)Neubau Schmutzwasserkanal wegen Platzverhältnissen im Straßenraum
  • Umbau der Grundstücksentwässerung der anliegenden Anwesen in Trennsystem 


Variante 4         Kanalerneuerung in der östlichen Hauptstraße und in der südlichen Mantelbergstraße vollständig im Mischsystem und Neubau eines Regenwasserkanals zur Ableitung eines Großteils des östlichen Außeneinzugsgebiets
 
Im Vergleich zur Variante 1 wird ein zusätzlicher neuer Regenwasserkanal in der Hauptstraße errichtet, um einen Großteil des östlichen Außeneinzugsgebiets vom MW-Kanalsystem abzukoppeln.
 
Vorteile:
  • Kein Oberflächenwasser vom östlichen Außeneinzugsgebiet zur Kläranlage
  • zukünftig Vermeidung von Überstauproblemen beim Bemessungsregenereignis (3-jährlich)
  • Für Private weiterhin lediglich ein Mischwasserhausanschluss erforderlich
  • keine Schaffung von Regenrückhaltevolumen erforderlich, da lediglich Oberflächenwasser von unbefestigten, Außengebietsflächen in den Zeitlbach abgeleitet wird
  • langfristig Einsparung von Betriebskosten bei der Pumpstation Unterzeitlbach und im Kläranlagenbetrieb 
Nachteile:
  • Kostenintensiver als Variante 1 
  • Großflächige Spartenumverlegungen können erforderlich werden


Im Laufe der Diskussion wurde eine Variante 5 entwickelt, die auf der Variante 4 basiert und zusätzlich noch einen Regenwasserkanal in der östlichen Hauptstraße und in der südlichen Mantelbergstraße bis zur Abzweigung Feldstraße beinhaltet.


Die Lagepläne zu den Varianten 1bis 4 sind im Ratsinformationssystem eingestellt. 

Finanzielle Auswirkungen

Variante 1        Kanallänge:        ca. 660 m
       Gesamtkosten:         ca. 1.100.000,- € brutto inkl. Nebenkosten

Variante 2         Kanallänge:        ca. 3.370 m
       Gesamtkosten:        ca. 10.000.000,- € brutto inkl. Nebenkosten

Variante 3         Kanallänge:        ca. 1.160 m
       Gesamtkosten:        ca. 3.800.000,- € brutto inkl. Nebenkosten

Variante 4         Kanallänge:        ca. 1.000 m
       Gesamtkosten:        ca. 3.000.000,- € brutto inkl. Nebenkosten

Die Kosten beruhen auf einer äußerst groben Kostenannahme. Insofern besteht noch ein erhebliches Kostenrisiko.

Nach den aktuellen Bestimmungen der „Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben“ (RZWas) kann mit einer Förderung in Höhe von voraussichtlich 40% der förderfähigen Kosten gerechnet werden.

Beschluss

  1. Das vom Gemeinderat in der Sitzung am 24.11.2020 beschlossene Abwassersanierungskonzept wird soweit geändert, dass die Kanalerneuerung in der östlichen Hauptstraße und in der südlichen Mantelbergstraße vorgezogen wird.

  1. Für die Kanalerneuerung in der östlichen Hauptstraße und in der südlichen Mantelbergstraße werden die Varianten 4 und 5 technisch und wirtschaftlich näher betrachtet und nochmals zur Entscheidung vorgelegt.

  1. Für das Haushaltsjahr 2024 ff werden entsprechende Mittel eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2023 11:41 Uhr