Beauftragung von städtebaulichen Beratungsleistungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.11.2023 ö 6

Sach- und Rechtslage

Der Markt Altomünster hat im Rahmen der Städtebauförderung ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erstellen lassen, das als Grundlage für die Entwicklung der Gemeindeteile Altomünster und Stumpfenbach in den nächsten Jahren dienen soll.  

Die darin festgesetzten Einzelmaßnahmen sollen je nach Haushaltslage und Entscheidung des Marktes Altomünster Zug um Zug umgesetzt werden.  

Für die laufende Betreuung und Umsetzung dieses Prozesses ist eine städtebauliche Beratung durch ein externes Büro erforderlich.

Im Konkreten geht es dabei insbesondere um folgende Aufgabenstellungen: 
  • Laufende Begleitung und Beratung bei der Umsetzung von Maßnahmen entsprechend den Zielen der Sanierung 
  • Fachliche und konzeptionelle Unterstützung bei der Ausschreibung und Vergabe von Leistungen an Externe
  • Koordinierung und Abstimmung mit Behörden, Fachstellen, sonstigen Trägern öffentlicher Belange, und anderen Beteiligten 
  • Erstellen von Vorlagen für Sachvorträge und Beschlüsse
  • Unterstützung bei der Aufstellung von Jahresbedarfsmitteilungen und Förderanträgen im Rahmen der Städtebauförderung
  • Durchführung, Vor- und Nachbereitung von Sitzungen und Besprechungen kommunalpolitischer Gremien, Behörden und Beteiligter, Abstimmungstermine, Präsentationen, Arbeitshefte etc.
  • Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung
  • Evaluierung des Umsetzungsprozesses

Es wird vorgeschlagen, für die vorgenannten Aufgabestellungen eine Beauftragung mit einer Abrechnung auf Stundenbasis bis zu einem jährlichen Betrag in Höhe von 15.000,- € mit einer Laufzeit von 3 Jahren an ein geeignetes Büro vorzunehmen, da eine konkrete Abschätzung des Zeitaufwandes nicht möglich ist und auch von Jahr zu Jahr variieren wird.

Angebote für entsprechende Stundensätze werden in den nächsten Tagen eingeholt.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die städtebaulichen Beratungsleistungen können im Rahmen der Städtebauförderung mit einem Fördersatz in Höhe bis zu 60% der förderfähigen Kosten gefördert werden.

Beschluss

  1. Städtebaulichen Beratungsleistungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag in Höhe von 15.000,- € mit einer Laufzeit von 3 Jahren werden grundsätzlich beauftragt.

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen.

  1. Die erforderlichen Finanzmittel werden in den Haushalten 2024 bis 2026 eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2023 10:02 Uhr