Bebauungsplan Altomünster Nr. 36 "Gewerbepark - westliche Erweiterung"; Beschlussfassung zur Abwägung der im Rahmen der erneuten Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.04.2011

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.04.2011 ö beschließend 1

Beschluss

Der Markt Altomünster erlässt
aufgrund der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 31.07.2009 (BGBI. I S. 2585), des Art. 23 der Gemeindeordnung - GO - für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung - BayBO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 499), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke - BauNVO - i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl I S. 132) und der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes - PlanzVO 90 - vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58) und des Art. 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes - BayNatSchG - (BayRS 791-1-U)
diesen Bebauungsplan als Satzung.

Der vom Architekturbüro Dipl.-Ing. Benedikt Wurtz, Dasing, ausgearbeitete Bebauungsplan in der Fassung vom 05.04.2011 mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.



Die Satzung wird noch nicht bekannt gemacht und somit noch nicht rechtskräftig bis
Klarheit über das weitere Vorgehen zum Bebauungsplanverfahren Altomünster Nr. 37 „Gemeindeverbindungsstraße Altomünster – St 2047“ herrscht und
die Rodungserlaubnis des Feldgehölzes auf Fl.Nr. 1286 vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Beck war bei der Beratung und Abstimmung abwesend.