Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) - hier Grundschule Altomünster


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 31.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 31.05.2016 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Der Schulverband bemüht sich seit Mitte 2011 um eine geförderte Stelle für eine Jugendsozialarbeit an Schulen.

Mitte 2015 haben sich die einschlägigen Gremien des Landkreises Dachau letztmals mit dieser Thematik befasst und sich unter entsprechenden Voraussetzungen für eine Förderung durch den Landkreis von jeweils einer Halbtagsstelle (19,25 Wochenstunden) für die Grund- und Mittelschule Altomünster ausgesprochen.

Eine der Voraussetzungen ist, dass der Sachaufwandsträger (Grundschule - Markt Altomünster, Mittelschule - Schulverband Altomünster) die Komplementärfinanzierung zum staatlichen bzw. kommunalen (hier: Landkreis) Zuschuss übernimmt.

Die Kosten und die Finanzierung stellen sich aus heutiger Sicht wie folgt dar:

Kosten für eine Halbtagsstelle
                                                               30.200,- €

Finanzierung
       Landkreis Dachau                                          8.180,- €
       zzgl. Leistung Landkreis Dachau (evtl.)                  4.090,- €
       Anmerkung:
Möglicherweise übernimmt der Landkreis Dachau einen 50%-Anteil des ursprünglichen Zuschussbetrags (analoge Förderung Gemeinde Weichs)

Szenario 1
Landkreis fördert                                        12.270,- €
zzgl. Leistung Landkreis Dachau
Anteil Markt                                        17.930,- €

Szenario 2
Landkreis fördert                                          8.180,- €
Anteil Markt                                        22.020,- €


Derzeit erarbeitet die Kooperation Kinder- und Jugendarbeit, mit der die Jugendsozialarbeit an Schulen umgesetzt werden soll, ein entsprechendes Konzept und den Entwurf für einen Kooperationsvertrag.        

Beschluss

1.
Der Markt Altomünster übernimmt die Komplementärfinanzierung zum staatlichen bzw. kommunalen (hier: Landkreis) Zuschuss und geht hier erforderlichenfalls auch in die finanzielle Vorleistung.

2.
Der Erste Bürgermeister wird zur Unterzeichnung eines Kooperationsvertrags mit der Kooperation Kinder- und Jugendarbeit ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2016 08:34 Uhr