Außenbereichssatzung Ruppertskirchen; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 29.03.2011
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat bereits in mehreren Sitzungen über die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den gesamten Ort Ruppertskirchen diskutiert.
Zuletzt wurde am 28.09.2010 der Beschluss gefasst, dass aufgrund des mangelnden Interesses der betroffenen Grundstückseigentümer eine Außenbereichssatzung für Ruppertskirchen nicht weiterverfolgt wird, jedoch versucht werden soll eine Baugenehmigung für den speziellen Einzelfall erreicht werden soll.
Bei einem erneuten Gespräch mit dem Kreisbaumeister Georg Meier, wurde die Alternative eines reduzierten Umfangs der Außenbereichssatzung besprochen und für möglich erachtet.
Folgender Umgriff wurde aus Sicht des Kreisbaumeisters für möglich erachtet:
Beschluss
1.
2.
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Die Antragsteller werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass derzeit eine Planung für die Anbindung von Altomünster an die Staatsstraße 2047 ausgearbeitet wird.
Im Vorfeld ist noch zu prüfen, inwieweit sich die vorgesehene Bebauung auf die Thematik „Lärmschutz“ bei der vorgenannten Planung auswirkt.
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Für den südlichen Ortsteil von Ruppertskirchen wird eine Außenbereichssatzung unter der Maßgabe aufgestellt, dass die beteiligten Grundstückseigentümer
der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung und der Prüfung zur
der Anwendung des (neuen) Baulandmodells
zustimmen.
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Die Satzung erhält die Bezeichnung „Außenbereichssatzung Ruppertskirchen Süd“.
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5.
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Die Planung wird an das Architekturbüro Obeser vergeben.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0