Erweiterung einer bestehenden Ortsrandsatzung im Westen von Oberzeitlbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 26.04.2011
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Dem Markt Altomünster liegt ein Antrag auf Erweiterung der bestehenden Ortsabrundungssatzung „An der Oberndorfer Straße“ in Oberzeitlbach um eine Teilfläche der Flurnummer 549 vor.
Dieser wurde vorab bereits im Bau- und Umweltausschuss behandelt. Dabei wurde beschlossen, dass vor einer Entscheidung im Gemeinderat das Landratsamt Dachau um Stellungnahme gebeten werden soll.
Inzwischen liegen einige Stellungnahmen vor. Das Kreisbauamt und die Bauleitplanungsstelle beurteilen eine Erweiterung der Satzung als unorganische Ortsentwicklung, welche Bezugsfälle schafft. Zudem ist keine städtebauliches Erfordernis erkennbar. Die Untere Naturschutzbehörde äußert ebenfalls ihre Bedenken, da das Zeitlbachtal freizuhalten ist und das Bauvorhaben an einen wassersensiblen Bereich angrenzt. Das Wasserwirtschaftsamt kann keine abschließende Aussage treffen, da es sich hier nicht um ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet handelt.
Beschluss
Eine Erweiterung der Ortsabrundungssatzung wird unter der Maßgabe aufgestellt, dass die beteiligten Grundstückseigentümer
der Unterzeichnung einer Kostenübernahmevereinbarung und
der Prüfung zur Anwendung des (neuen) Baulandmodells
zustimmen.
Die Satzung erhält die Bezeichnung „Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Oberzeitlbach West“.
Die Planung wird an das Architekturbüro Obeser vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8
Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Obeser hat aufgrund persönlicher Belange an der Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt.