Bestätigung des gewählten Kommandanten und dessen Stellvertreter (Freiwillige Feuerwehr Wollomoos)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 26.04.2011
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Feuerwehrkommandant wird in geheimer Wahl von den Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern der Freiwillige Feuerwehr einschließlich der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt (Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG)).
Die Freiwillige Feuerwehr Wollomoos hat in ihrer Jahreshauptversammlung am 31.03.2011
Herrn Albert Hupfauer zum 1. Kommandanten und
Herrn Alexander Schneider zum 2. Kommandanten
gewählt.
Die zum 1. Kommandanten gewählte Person erfüllt die Voraussetzungen des Art. 8 Abs. 3 BayFwG, während die zum 2. Kommandanten gewählte Person noch die erforderlichen Lehrgänge in angemessener Frist zu besuchen hat.
Die beiden Kommandanten sind im Benehmen mit dem Kreisbrandrat vom Gemeinderat des Marktes Altomünster per Beschluss zu bestätigen (Art. 8 Abs. 4 BayFwG).
Beschluss
Herr Albert Hupfauer und Herr Alexander Schneider werden im Benehmen mit dem Kreisbrandrat in ihren gewählten Ämtern als 1. bzw. 2. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Wollomoos bestätigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0