Bauleitplanung Wollomoos "An der Bergstraße"; Änderung der Verfahrensart
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 24.04.2018
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 30.07.2013 wurde die Aufstellung einer Innenbereichssatzung für einen Bereich nördlich der Bergstraße von Wollomoos beschlossen.
Aufgrund des kürzlich neu eingeführten § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) ist eine vereinfachte Einbeziehung von Außenbereichsflächen im Anschluss an den Innenbereich möglich. Zur Anwendung dieses Verfahrens nach § 13b BauGB ist es erforderlich den bisherigen Aufstellungsbeschluss aufzuheben und einen neuen zu fassen.
Für die Innenbereichssatzung wären Ausgleichsflächen erforderlich, die in dem Verfahren nach § 13 b BauGB dann entfallen.
Eine Ankaufsmöglichkeit für den Markt Altomünster im Rahmen des gemeindlichen Baulandmodells besteht aufgrund der anzuwendenden Eigenbedarfsregelung nicht.
Beschluss
1.
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Der Aufstellungsbeschluss vom 30.07.2013 für die Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB Wollomoos „An der Bergstraße“ wird aufgehoben.
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2.
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Der Markt Altomünster beschließt für die Grundstücke Flurnummern 523 Tfl., 523/33 und 523/22 Tfl. der Gemarkung Wollomoos unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung einverstanden erklären, einen Bebauungsplan nach § 13b BauGB aufzustellen.
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3.
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Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Wollomoos Nr. 10 „An der Bergstraße“.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.05.2018 08:37 Uhr